Prozesse, Haft und weitere Aktionen: Anti-Atom-Widerstand lässt sich nicht einschüchtern

Quelle: nirgendwo.info

Am morgigen Mittwoch 10.05.2017 wird vor dem Amtsgericht Harburg der dritte Verhandlungstag gegen eine Anti-Atom-Aktivistin stattfinden, der vorgeworfen wird an einer Ankettaktion beteiligt gewesen zu sein. Am Donnerstag tritt eine andere Aktivistin, die wegen einer vergleichbaren Blockade zu einer Geldstrafe verurteilt wurde ihre Haft in Hildesheim
an. Was beide verbindet ist die Überzeugung, dass es der Repression nicht gelingen wird, sie von weiteren Aktionen abzuhalten.

Quelle: nirgendwo.info

Am morgigen Mittwoch 10.05.2017 wird vor dem Amtsgericht Harburg der dritte Verhandlungstag gegen eine Anti-Atom-Aktivistin stattfinden, der vorgeworfen wird an einer Ankettaktion beteiligt gewesen zu sein. Am Donnerstag tritt eine andere Aktivistin, die wegen einer vergleichbaren Blockade zu einer Geldstrafe verurteilt wurde ihre Haft in Hildesheim
an. Was beide verbindet ist die Überzeugung, dass es der Repression nicht gelingen wird, sie von weiteren Aktionen abzuhalten.

Trotz „Atomausstiegs“ laufen die Urananreicherungsanlage in Gronau und die Brennelementefabrik in Lingen unbefristet weiter und versorgen Atomanlagen weltweit mit Brennstoff. Damit verbunden sind zahlreiche Transporte, denen sich Anti-Atom-Aktivist_innen immer wieder mit verschiedenen Mitteln in den Weg stellen.

Im Sommer 2012 versperrten eine Kletteraktion und eine Ankettaktion einem mit abgereichertem Uran beladenen Zug zwischen Gronau und Münster die Weiterfahrt. Die beiden damals Angeketteten wurden vom Landgericht Münster zu Geldstrafen verurteilt. Hanna Poddig, eine der beiden, hat sich entschieden, ihre Strafe nicht zu bezahlen, sondern mindestens einen Teil davon in der JVA Hildesheim abzusitzen. Ihr Haftantritt wird am Donnerstag mittag sein.

Ungeachtet des offenkundig in solchen Fällen ausbleibenden „Erziehungs“-Effektes der verhängten Geldstrafen verhandelt das Amtsgericht Harburg am morgigen Mittwoch gegen eine Person, der vorgeworfen wird, Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe begangen zu haben indem sie eine angekettete Person bei einer Blockade im Hamburger Hafen 2014 mit Lebensmitteln versorgte. Blockiert wurde dort ein Transport mit Uranerzkonzentrat auf dem Weg in eine französische Konversionsanlage. Der Prozess beginnt um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Harburg.

„Ich hoffe“, so die in Harburg angeklagte Irene, „dass die Prozesse und Verurteilungen weder bei uns noch bei anderen den gewünschten Abschreckungseffekt haben. Veränderungen werden nach wie vor erkämpft und nicht erbettelt – Atomausstieg bleibt Handarbeit“. In den nächsten Monaten passiert vieles im Anti-Atom-Bereich, so stehen beispielsweise Castortransporte auf dem Neckar bevor und es wird eine Anti-Atom-Floßtour und mehrere Anti-Atom-Sommercamps geben.

Mehr Informationen:

urantransport.de
nirgendwo.info/hamburg und nirgendwo.info/steinfurt

Une réflexion sur « Prozesse, Haft und weitere Aktionen: Anti-Atom-Widerstand lässt sich nicht einschüchtern »

  1. Der heutige, dritte Verhandlungstag zum Füttern-Prozess ging nach 7,5 Stunden ergebnislos zu Ende, er wird am 31.5. um 9 Uhr fortgesetzt, vorm Amtsgericht in Hamburg-Harburg.

    Prozessbericht: Vorm Prozess gab es eine kurze Auseinandersetzung ums Kreide malen vor Gericht, was den Justizwachtmeistern, die diesen Prozesstag neu hinzugezogen wurden, nicht passte – letztendlich wurde das Kreide malen durchgesetzt. Im Prozess verlas der Richter zunächst einige Beschlüsse und dann den Notfallbericht der HPA zum Ereignis um das es ging.

    Dann wurde eine dritte Verteidigerin zugelassen, nach dem diese im letzten Prozesstag abgelehnt wurde und das Landgericht eine Beschwerde dagegen positiv entschieden hatte. Dann ging es vor allem um die Frage, ob die Zeug*innen-Vernehmung wiederholt werden müsste. Der Richter war der Meinung dass dies nicht der Fall wäre, worauf hin die Verteidigung beantragte, ihn für befangen zu erklären, da er durch einseitig belastende Befragung der Zeug*innen, die Ablehnung der Verteidigung und Nicht-Wiederholung der Zeug*innenbefragung. Dabei wurde auch ausgeführt, welche Privilegien Richter*innen grundsätzlich haben und die Funktion von Strafen zur Erhaltung des status quo und nicht zur Verbesserung der Welt thematisiert.  Nach einigen Stunden wurde der Befangenheitsantrag erwartungsgemäß abgelehnt. Am Ende des Prozesses wurde seitens der Verteidigung ein umfangreicher Beweisantrag zu der Atomkatastrophe in Fukushima  verlesen um das Vorliegen eines rechtfertigenden Notstands in den Prozess einzubringen und eine Einstellung anzuregen. Dies wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Danach verlas der Richter noch einen Bericht über die Ankettaktion auf der Webseite contratom.de, den er wohl selbst ermittelt hatte. Danach wurde der Prozess vertragt auf den 31.5.2017. Da sind Zuschauer*innen wieder herzlich willkommen und können sich auf weitere Anti-Atom-Anträge freuen.

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