Uranmülltransporte: Sieg des Eichhörnchens vor dem Oberverwaltungsgericht Münster

 
* Kletteraktivistin Cécile Lecomte wurde nach einer über 6-stündigen Protestaktion in luftiger Höhe bei Burgsteinfurt (NRW) 2008 zu unrecht von der Bundespolizei in Gewahrsam genommen und stundenlang festgehalten

*Oberverwaltungsgericht gibt der Berufung der Aktivistin aus Lüneburg statt und ändert den Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln indem die Rechtswidrigkeit der gesamten Freiheitsentziehungsmaßnahme « von Beginn an » festgestellt wird.

 
* Kletteraktivistin Cécile Lecomte wurde nach einer über 6-stündigen Protestaktion in luftiger Höhe bei Burgsteinfurt (NRW) 2008 zu unrecht von der Bundespolizei in Gewahrsam genommen und stundenlang festgehalten

*Oberverwaltungsgericht gibt der Berufung der Aktivistin aus Lüneburg statt und ändert den Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln indem die Rechtswidrigkeit der gesamten Freiheitsentziehungsmaßnahme « von Beginn an » festgestellt wird.

In der Nacht vom 16. auf den 17. Januar 2008 protestierte die unter dem Spitznamen « Eichhörnchen » bekannte französische Kletteraktivistin Cécile Lecomte bei Burgsteinfurt/ Metelen (NRW) in luftiger Höhe über der Bahnschiene gegen den Export von Atommüll durch die Urenco nach Russland. Eine per Hubschrauber angeflogene Spezialeinheit der Bundespolizei beendete die Aktion nach über 6 Stunden. Cécile Lecomte wurde nach ihrer Räumung durch die Bundespolizei gegen 1:15 Uhr morgens in Gewahrsam genommen und erst vier Stunden später wieder freigelassen.Gegen diese Freiheitsentziehung reichte Lecomte Klage vor dem Verwaltungsgericht ein.

Im März 2009 erklärte bereits das Verwaltungsgericht Köln die Freiheitsentziehung für teilweise rechtswidrig (ab 3 Uhr morgens).

Cécile Lecomte bewertete den damaligen Beschluss vom Verwaltungsgericht als Etappensieg in die richtige Richtung. Ganz zufrieden damit, zeigte sie sich allerdings nicht. Sie ging mit ihrem Anwalt Wilhelm Achelpöhler in Berufung und beharrte auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der gesamten polizeilichen Freiheitsentziehung von Beginn an und dem Grunde nach.

« Die Berufung hat Erfolg. Die Klägerin hat einen Anspruch auf Feststellung, dass ihre Ingewahrsamnahme durch Beamte der Beklagten am 17. Januar 2008 von Beginn an (1:15 Uhr) rechtswidrig war. Die Revision wird nicht zugelassen. » So der einstimmiger Beschluss des 5. Senats vom Oberverwaltungsgericht Münster, beinahe 4 Jahre nach dem streitigen Geschehen. Wer um seine Rechte kämpft, muss langem Atem haben.

Eine Person darf laut Polizeigesetz, zur Verhinderung von unmittelbar bevorstehenden Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit in Gewahrsam genommen werden. Die Maßnahme muss dabei « unerlässlich » sein.

Das Oberverwaltungsgericht hat nun geurteilt, dass die Voraussetzungen der Unmittelbarkeit und Unerlässlichkeit nicht erfüllt waren und die Freiheitsentziehung deswegen rechtswidrig gewesen ist.

Bloße nicht näher belegte Vermutungen wie die Bundespolizei im Falle von Frau Lecomte als Begründung einbrachte, reichen für eine Gefahrenprognose nicht aus. Damit kann die Absicht einer Person, Straftaten begehen zu wollen, nicht belegt werden. Weiter sei ein schwerer Eingriff in die Freiheit der Klägerin nicht unerlässlich gewesen. Als milderes Mittel hätte ein Platzverweis ausgereicht. Die Aktivistin habe sich bei ihrer Aktion ja schließlich friedlich verhalten, so dass keine Anhaltspunkte dafür vorhanden war, dass sie sich an einem Platzverweis nicht halten würde.

« Auch wenn sie erst vier Jahre nach der Tat fällt, freut mich diese Entscheidung. Ich erinnere mich an den Sprecher der Bundespolizei, Herrn Keßler, der am Tattag der Öffentlichkeit gegenüber behauptete, ich habe mit meiner Kletteraktion gegen den Export von radioaktivem Müll nach Russland eine Straftat begangen und es würden hohen Kosten auf mich zukommen. Fest steht, dass das Amtsgericht Steinfurt mich bereits im Juni 2009 vom Vorwurf der Nötigung frei gesprochen hat. Und wenn jemand sich rechtswidrig verhalten hat… das war nicht ich, sondern ausgerechnet die Bundespolizei! Ich wurde zu unrecht meiner Freiheit beraubt! Das ist in meinen Augen schwerwiegender als ein paar Zugverspätungen! « Fasst Cécile Lecomte zusammen.

Die 30-jährige fährt fort: « Es zeigt ein mal mehr, dass die Atompolitik gegen den Willen der Menschen nicht durchgesetzt werden kann, ohne dass der Staat seine eigene Gesetze bricht. Aus diesem Grund richte ich meine Handlungen grundsätzlich nicht nach Gesetzen, sondern nach meinem Gewissen! »

Gründe und Möglichkeiten zum Handeln gibt es für die Aktions-Kletterkünstlerin genug: Kreative Aktionen wie ihre haben zusammen mit anderen Aktionsformen bereits ihre Erfolge gebracht.Die Firma Urenco hat 2009 die Uranmüllexporte nach Russland eingestellt. Die Transporte fahren aber nun verstärkt nach Frankreich, wo der Müll chemisch umgewandelt wird – irgendwann soll er nach Deutschland zurück. Ausgerechnet am heutigen Tag fuhr erneut ein solcher Transport aus der Urananreicherungsanlage Gronau über den Münsteraner Hauptbahnhof durch.

Durch die ständige Verschiebung von Atommüll wird eine Lösung zu einem unlösbaren Problem – die Entsorgung von Atommüll – vorgetäuscht. Dabei wird eine immer größer werdende Verseuchung der Umwelt in Kauf genommen. Mit einem angeblichen « Atomausstieg » sollen die Menschen beruhigt werden. Ich nenne es aber nicht Atomausstieg, wenn in Gronau Uran für Atomkraftwerke in aller Welt angereichert wird! Die Anlage – und alle anderen Atomanalgen weltweit – gehört sofort stilllgelegt. “ Fordert Cécile Lecomte

Fantasievoller Protest seht also weiterhin auf der Tagesordnung – auch gegen die anstehenden Castortransporte vom Jülich nach Ahaus.

Eichhörnchen, den 12.12.2011

Weitere Informationen:

* Homepage vom Eichhörnchen (unter Luftakrobatik gegen Atomtransporte )

* Stand der Dinge Frühjahr 2011

* Urteil vom Verwaltungsgericht Köln (Az. 20 K 2662/08 )

* Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 5 K 1045/09 )

* Freispruch durch das Amtsgericht Steinfurt

Presseschau:

Agentur ; Münstersche Zeitung ; Westfälische Nachrichten ; Redglobe