Die Justiz ist ganz schön skurril…
Am 27. April 2012 demonstrierten zahlreiche AntimilitaristInnen gegen das Abhalten eines „Rückehrer-Appells“ von Bundeswehrsoldaten, die bis vor Kürzen in Afghanistan stationiert waren, auf dem Lüneburger Marktplatz. Der Oberbürgermeister Ulrich Mädge empfing die Soldaten persönlich. Die Veranstaltung wurde mit lautem rufen und trillern begleitet. Die Polizei machte Jagd auf DemonstrantInnen, die zu laut wurden. Weil ich auf dem Vordach eines Geschäftes außerhalb der Reichweite und in direkter Sichtweite des Militär-Spekatkels kletterte, konnte mich die Polizei am Protestieren nicht hindern. Als ich herunter kam, wurde ich kurzzeitig in Gewahrsam genommen. Eine Trillerpfeife, eine Drehrassel sowie eine Plastiktröte wurden mir dabei beschlagnahmt. Das Amtsgericht in Person von Richter Dr. Reineke bestätigte die Beschlagnahme. Ja, eine Tröte ist „für das Verfahren von Bedeutung“. So wichtig, dass darüber gar ein Beschluss (PDF) gefasst wurde. Ich vermisse aber eine Begründung. Kommt vielleicht im Prozess?
Bereits als das Rechtsamt der Stadt Lüneburg 200 Euro Bußgeld wegen „grob ungehöriger Handlung, Belästigung der Allgemeinheit“, amüsierte ich mich über das skurrile Verfahren. Tröten gegen die Bundeswehr, dass gaaannnzzz schlimm!
Bin auf den Tröten-Prozess gespannt! Ich habe natürlich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt.
Nicht ich, sondern die Bundeswehr, belästigt die Allgemeinheit, mit ihrem mörderischen Spektakel.
Das werde ich sicher unter Beweis stellen! Mal sehen wie viele Stunden das Gericht sich mit Trillerpfeifen und Tröten beschäftigen will. Noch ist kein Verhandlungstermin bekannt.