Kanalschiff-Prozess in DO geht am 17. April weiter!

Der Prozess gegen « Eichhörnchen » und « Fuchs » um die Blockade eines Atommüllschiffes in Münster im Mai 2012 geht am 17. April um 11 Uhr im Saal 1.177 des Amts- und Schiffahrtsgericht Dortmund weiter . Der 17.April ist der 3. Verhandlungstag. Es kann sein, das es dann auch zu einem Urteil kommt. Die Vorwürfe gegen die KletteraktivistInnen sind weiterhin absurd: « grob undgehörige Handlung  » und « Fehlbenutzen einer Bundeseigenenanlage »

Wie beim letzten Beitrag über den Prozess angekündigt, stelle ich heute die wesentlichen Anträge, Stellungnahmen und Rügen aus der Hauptverhandlung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Dokumente wurden im Prozess verlesen und sind somit öffentlich.

Über den Befangenheitsantrag der Verteidigung, der am 28.3. zu einer Vertagung der Verhandlung führte, ist noch keine Entscheidung ergangen (Update: Entscheidung ist inzwischen da). Erfahrungsgemäß werden solche Anträge als « unbegründet » abgelehnt. Denn darüber entscheidet eine Kollegin des Richters.

Der Prozess gegen « Eichhörnchen » und « Fuchs » um die Blockade eines Atommüllschiffes in Münster im Mai 2012 geht am 17. April um 11 Uhr im Saal 1.177 des Amts- und Schiffahrtsgericht Dortmund weiter . Der 17.April ist der 3. Verhandlungstag. Es kann sein, das es dann auch zu einem Urteil kommt. Die Vorwürfe gegen die KletteraktivistInnen sind weiterhin absurd: « grob undgehörige Handlung  » und « Fehlbenutzen einer Bundeseigenenanlage »

Wie beim letzten Beitrag über den Prozess angekündigt, stelle ich heute die wesentlichen Anträge, Stellungnahmen und Rügen aus der Hauptverhandlung als PDF-Dokumente zur Verfügung. Die Dokumente wurden im Prozess verlesen und sind somit öffentlich.

Über den Befangenheitsantrag der Verteidigung, der am 28.3. zu einer Vertagung der Verhandlung führte, ist noch keine Entscheidung ergangen (Update: Entscheidung ist inzwischen da). Erfahrungsgemäß werden solche Anträge als « unbegründet » abgelehnt. Denn darüber entscheidet eine Kollegin des Richters.

Wie es schön im Fachbuch « Strafverteidigung vor dem Amtsgericht » (C.H. Beck Verlag) heißt, werden « Ablehnungsanträge in der Tatsacheninstanz in der Regel abgelehnt […] die kollegiale Verbundenheit der Richter untereinander [steht] einer distanzierten Entscheidung regelmäßig entgegen. »

Update 15. April: Es ist inzwischen ein Beschluss über unseren Befangenheitsantrag ergangen: Richterin hat es sich sehr einfach gemacht… der Kollege mit dem sie immer Kaffee trinkt sagt die Wahrheit und kann nicht befangen sein. Die Ausführungen der Verteidigung muss sie nicht überprüfen und auch nicht berücksichtigen. So ist e mit dem im Gesetz ach so groß geschriebenem Grundrecht auf rechtliches Gehör vor Gericht. RobenträgerInnen sind gleicher als unbequeme AktivistInnen… Zitat aus dem Beschluss:  » Laut dienstlicher Äußerung hat der Richter am Amtsgericht Tebbe diese Äußerung nicht getätigt » Das gilt natürlich als Wahrheit. Weiter macht der RIchter was er will, das ist die richterliche Unabhängigkeit. Hier ist der Beschluss als PDF  zu finden

Dokumente:

Eine am Anfang der Verhandlung gestellte Zuständigkeitsrüge

Eine rechtliche Stellungnahme

Antrag Zivilbullen raus aus dem Verhandlungssaal (wurde abgelehnt…)

Die großartige Nicht-Protokollierung der Aussagen der Zeugen und die Reaktion der Verteidigung darauf

Eine Rüge und der Befangenheitsantrag gegen Richter Tebbe

Die Erklärung vom Richter zum Befangenheitsantrag und unsere Stellungnahme dazu.

und.. der Beschluss von Richterin Schmitt

Es geht am 17. April weiter!

Alle Berichte zum Prozess unter « EDO«