Von meinem 4-tägigen „Langzeitgewahrsam“ beim CASTOR-Transport nach Gorleben 2008 erzähle ich in meinem Buch „Kommen Sie da runter!“ und auf meine Lesereisen (ich bin heute abend in Marburg, ich steige gleich in den Zug).
Lecomte vs. Germany: der EGMR stellt Fragen
Der Staat definiert nicht die Atomtransporte als Gefahr, sondern die Menschen, die sich dagegen mit kreativen Aktionen engagieren. Dies führte dazu, dass ich 2008 drei Tage vor einem CASTOR-Transport nach Gorleben präventiv „zur Gefahrenabwehr“ für mehrere Tage in einem Polizeikeller eingesperrt wurde. Er wurde mir nichts vorgeworfen, es stand lediglich die Vermutung im Raum, ich würde in einem Baum an der Bahnstrecke demonstrieren wollen, wenn der CASTOR drei Tage später kommen würde. Die Polizei hatte meine Festnahme Monaten im Voraus geplant, als ich vor Gericht „angehört“ wurde, war der Beschluss der meine Ingewahrsamnahme anordnete durch den Richter schon formuliert und gedruckt worden, die „Anhörung“ war ein Formakt im Schein-Rechtsstaat.
Ich klagte erfolglos vor deutschen Gerichte gegen die Anordnung des Gewahrsams und die Art und Weise wie ich festgehalten wurde (sehr fragwürdige Haftbedingungen…). Schwarz auf weiß teilte das Lüneburger Gericht mit, es interessiere sich weder für die Forderungen vom Europäsischen Komitee gegen Folter und folterähnlichen Behandlungen noch für die Forderungen von Bürgerrechtsorganisationen zu dem Thema.
Ich reichte im Dezember 2012 über meine Anwältin eine Klage (pdf) vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR ein (Blog-Artikel dazu). Das Verfahren kommt nun in Schwung.
Von meinem 4-tägigen „Langzeitgewahrsam“ beim CASTOR-Transport nach Gorleben 2008 erzähle ich in meinem Buch „Kommen Sie da runter!“ und auf meine Lesereisen (ich bin heute abend in Marburg, ich steige gleich in den Zug).
Der Staat definiert nicht die Atomtransporte als Gefahr, sondern die Menschen, die sich dagegen mit kreativen Aktionen engagieren. Dies führte dazu, dass ich 2008 drei Tage vor einem CASTOR-Transport nach Gorleben präventiv „zur Gefahrenabwehr“ für mehrere Tage in einem Polizeikeller eingesperrt wurde. Er wurde mir nichts vorgeworfen, es stand lediglich die Vermutung im Raum, ich würde in einem Baum an der Bahnstrecke demonstrieren wollen, wenn der CASTOR drei Tage später kommen würde. Die Polizei hatte meine Festnahme Monaten im Voraus geplant, als ich vor Gericht „angehört“ wurde, war der Beschluss der meine Ingewahrsamnahme anordnete durch den Richter schon formuliert und gedruckt worden, die „Anhörung“ war ein Formakt im Schein-Rechtsstaat.
Ich klagte erfolglos vor deutschen Gerichte gegen die Anordnung des Gewahrsams und die Art und Weise wie ich festgehalten wurde (sehr fragwürdige Haftbedingungen…). Schwarz auf weiß teilte das Lüneburger Gericht mit, es interessiere sich weder für die Forderungen vom Europäsischen Komitee gegen Folter und folterähnlichen Behandlungen noch für die Forderungen von Bürgerrechtsorganisationen zu dem Thema.
Ich reichte im Dezember 2012 über meine Anwältin eine Klage (pdf) vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR ein (Blog-Artikel dazu). Das Verfahren kommt nun in Schwung.
Das Gericht fordert Deutschland auf, ein Fragenkatalog bis zum 9. September 2014 zu beantworten, die Übersetzung ins Englische oder Französische muss bis zum 7. Oktober erfolgen. Ich darf dann über meine Anwältin Stellung nehmen und kommentieren – das muss auch auf Englisch oder Französisch geschehen. Ich kann da sicher in meine Muttersprache übersetzen 🙂
Abb. Fragen des EGMR – Deutschland muss bis September 2014 eine Antwort liefern.
Das Bild ist ein Auszug aus dem langen Schriftstück vom EGMR.
Ausstellung im Braunschweiger Polizeigewahrsamstrakt 2008
Bildunterschrift Links für die Delle in der Wand: « Kopfstoß gleich Kopflos »
Die Gefangenen laufen an diese Bilder vorbei, wenn sie z.B. zur Toilette müssen.
Zur Ausstellung gehörten weiter « Fesselungsbeispiele »
wie der Polizeipräsident die Bilder bezeichnete.
Die Bilder zeigen Gefangene in den Zellen des Braunschwieger Polizeipräsidiums.
Es handlet sich um durch das Anti-folterkomitee verbotenen Fesselungsmethoden.