Fortsetzung am 7. 5. – kurzer Schiebetermin ohne die Angeklagten – und 24. Mai ganztags ab 9:00 Uhr
Am Freitag ging der S21 Baggerprozess vor dem Stuttgarter Landgericht weiter (3. Prozesstag). Verhandelt wird über die Besetzung eines Abrisbaggers gegen das Wahnsinnprojekt S21 durch drei Robin Wood AktivistInnen im Sommer 2010. Den zwei AktivistInnen, die sich seit dem 18. April vor dem Landgericht verantworten müssen, wird Hausfriedensbruch vorgeworfen. Ja, auch wenn die Angeklagten sich – in luftiger Höhe – unter freiem Himmel versammelten. Auch wenn es im S21-Krieg im konkreten Fall weder ein Haus noch Frieden gab. Die Firma Wolf und Müller hat gegen die AktivistInnen Strafantrag gestellt.
» Hallo geht’s noch? » stand damals auf dem Transparent der KletterdemonstrantInnen auf dem Bagger.
« Hallo geht’s immer noch? » fragt man sich vor dem Landgericht Stuttgart.
Nach dem Kampf um Plüschtiere am Donnerstag – eine lange Schlange durfte am Freitag ins Gerichtssaal, die war lang aber nicht hoch – ging es am Freitag im Saal 2 mit der Vernehmung von zwei Zeugen der Firma Wolf und Müller und zahlreichen Beweisanträgen der Angeklagten zur Rechtswidrigkeit von Stuttgart 21 weiter.
Trotz inzwischen ziemlich klarer Beweislage geht der Prozess in die Verlängerung. Weil die klare Beweislage für die Angeklagten spricht… und sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft das nicht haben wollen. Die Justiz ist dazu da, die Herrschenden Verhältnisse aufrecht zu erhalten. Also muss noch im Sinne einer Verurteilung getrickst werden. Ermittlungen zur Entlastung von Angeklagten sind ein Mythos! Die Realität der Urteilsfabriken Namens Gericht ist anders.
Dem Antrag der Verteidigung aus Einstellung nach §206a der StPO wegen Verfahrenshindernis folgte das Gericht nicht.
Weiter geht es mit einem « Schiebetermin » am 7. Mai – dieser soll nur kurz andauern, die Angeklagten werden da nicht erscheinen – und einem längeren Prozesstag am 24. Mai um 9 Uhr im Saal 2 des Stuttgarter Landgerichtes. Verantwortlichen der Bahn – u.a. aus Frankfurt – sollen zu diesem Termin geladen werden.
Als Trotzreaktion zu den Anträgen der beiden Angeklagten, die das Projekt Stuttgart 21 und dessen rechtmäßigen zustande kommen scharf in Angriff nahmen, legte der vorsitzende Richter Helwerth Gerichtstermine bis in den Juli hinein fest! Der Richter hatte sich erhofft, dass die zwei Angeklagten, keine Anträge stellen würden, weil ihnen ja zwei Pflichtverteidiger beigeordnet wurden. Die Angeklagten bestimmen aber trotzdem was sie einbringen wollen! Das ist mit den Verteidigern so abgesprochen. Das Zusammenspiel zwishen Angeklagten und ebenfalls poltisch engagierten Anwälte macht gewissermaßen spaß (natürlich könnte man sich das ganzeTheater sparen, dafür ist aber die Staatsanwaltschaft verantwortlich)
Hier die Anträge als pdf. Die Angeklagten freuen sich auf weiterem Antragsstoff! Seid kreativ! Schickt eure Beweisanträge an eichhoernchen[at]ouvaton.org , wie solche Anträge formuliert werden können, seht ihr im PDF!
Mehr zum Prozess in einigen Tagen, mit mehr Informationen aus den in der Verhandlung publik gewordenen Unterlagen. (Verträge der Bahn und der Wolff und Müller, Protokolle von Gesprächen mit der Polizei zur Sicherheit der Baustelle S21, etc.)
Eichhörnchen braucht erstmals Erholung aus dem Prozess und aus dem Rheumaschub der letzten Tagen. Nächste Woche geht es mit einem Vortrag in Frankfurt am Dienstag, einer Lesung in Hamburg am Donnerstag und einem Redaktionstreffen der Zeitung GWR weiter…
Eichhörnchen