Alle reden von Klimawandel. Den aktuellen Prognosen zufolge dürfte die Erwärmung bis Ende des Jahrunderts 5 Grad erreichen – mit fatalen Folgen für lebende Wesen – Menschen inklusive. Die 5.Gradprognose ist dabei eher optimitisch. Einigen Studien zur Folge dürfte die Ererwärmung noch katastrophaler ausfallen.
Es ist überall von bürgerlichem Engagement und Zivilcourage im Sinne des Allgemeinwohls die Rede. Diese Begroffe sind salonfähig geworden – so lange sie in den Mund genommen werden ; nicht aber wenn die Menschen ihre Verantwortung übernehmen und von unten versuchen, Abhilfe gegen das Versagen der Politik zu schaffen.
Im Jahre 2008-2009 besetzten wir im Kelsterbacher Wald Bäume aus Protest gegen die Abholzung von 250 Herkar Wald und den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Der Flugverkehr trägt zum Klimawandel erheblich bei.
Und wer sich für das Allgemeinwohl einsetzt und gegen Klimawandel ankämpft wird kriminalisert. Das Bundesverfassungsgericht hat sich 2,5 Jahre Zeit gelassen und nun… meine Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung zu 15 Tagessätzen für eine gewaltfreie Besetzungsaktionen im Klesterbacher Wald ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.
Ich übernehme den Bericht aus dem Waldbesezungsblog.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2,5 Jahre gebraucht um eine Zeile zu schreiben:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Zeile betrifft die Verurteilung der Aktivistin Cécile, die Anfang 2009 im Kelsterbacher Wald – auf dem Gelände der heutigen Landebahn Nordwest – protestierte. Sie wurde verurteilt weil sie gemeinsam mit anderen rodungsbedrohte Bäume besetzte und ein andermal auf einen Harvester, also ein Baumfällfahrzeug kletterte.
Cécile wehrte sich juristisch gegen die Vorwürfe und wurde schon damals vorverurteilt, indem das Frankfurter Gericht die Verhandlung im Hochsicherheitssaal ansetzte. Die Zuhörer_Innen mussten sich rigiden Einlasskontrollen unterziehen, eine hohe Trennscheibe unterband jeden Kontakt zwischen der Angeklagten und ihren Unterstützer_Innen. (Mehr zu den drei Verhandlungstagen vor dem AG Frankfurt: hier, hier, hier und hier.)
Nach der Verurteilung in erster Instanz verhinderte das Gericht die Einlegung einer Revision, indem es Céciles Anwalt trotz mehrfacher Anfrage die Akte nicht in der Begründungsfrist schickte. Cécile ging in Berufung. Da Cécile zu einer Geldstrafe von „nur“ 15 Tagessätzen verurteilt worden war, konnte das Landgericht die Annahme der Berufung als „offensichtlich unbegründet“ ablehnen. Wie viele andere Landgerichte in ähnlichen Fällen, nutzte hier das LG Frankfurt diese durch ein Gesetz zur „Entlastung“ der Justiz geschaffene Möglichkeit. Das ist aber bei einer Strafe bis 15 Tagessätze Sperrberufung.
Cécile wurde also in erster Instanz verurteilt und hatte keine Möglichkeit gegen das Urteil in einer zweiten Instanz vorzugehen.
In Folge zog sie vor das Verfassungsgericht, dass es sich nun sehr einfach gemacht hat.
„Also das Sitzen auf ein Harvester in Abwesenheit des Fahrers ist eine Nötigung; und Hausfriedensbruch gibt es mitten im Wald…“, fasst Klettereichhörnchen Cécile zusammen und zieht das Fazit: „Das System ist das Problem… also: weiter kämpfen!“
Die Aktivistin erwägt eine Menschenrechtsbeschwerde vorm EuGH wegen Verletzung ihrer Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit einzulegen.
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Mehr Informationen:
– texte zum Thema Flughafen in diesem Blog
und… es kommt eine spannende Kurzgeschichte dazu in meinem Buch, die heißt « Alchemie der Justiz »