Die mündliche Verhandlung um polizeiliche Freiheitsentziehungsmaßnahmen anlässlich einer Protestaktion gegen das Greenwashing vom Konzern Vattenfall bei den „Vattenfall Cyclassics“ 2011 wurde am Mittwoch vor dem Hamburger Verwaltungsgericht mit der Vernehmung von zwei PolizeizeugInnen fortgesetzt. (Bericht zum ersten Tag) Ich und Christian, einen weiteren Kletteraktivisten, verklagen die Polizei und begehren die Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen. Es zeichnet sich ab, dass ich meine Datei „Politisch motivierte Polizeikriminalität“ um einen Fall ergänzen können werde. Die Ingewahrsamnahme hält der Richter am Verwaltungsgericht für dem Grunde nach rechtswidrig (d.h. die Freiheitsentziehung hätte gar nicht angeordnet werden dürfen).
Am Mittwoch ging es konkret um die Art und Weise, wie die KlägerInnen bei ihrer Ingewahrsamnahme durch die Polizei behandelt wurden. Die 6-stündige mündliche Verhandlung förderte einiges erstaunliches und ja, irgendwie grausames zu Tage. So erfuhren die Anwesenden, dass „Schmerzreize“ sowie „Arm-“ oder „Handbeugehebel“ zum Transport von Menschen, die sich passiv verhalten und lediglich weigern, an der eigenen Festnahme aktiv mitzuwirken, geeignet sind (?!). Außerdem hält es die Polizei vor Anwendung von Gewalt nicht für notwendig, den Gesundheitszustandes ihres Opfers zu überprüfen. Ein Bericht aus der Perspektive der Klägerin.
„Der Schmerzgriff ermöglicht es, eine Person hoch zu heben“, „Schmerzreiz setzt unwillkürlich den Körper nach oben“, „Der Schmerz wird durch die Sehnenstreckung verursacht“ erklärte der Polizeibeamter S. im Zeugenstand, wie er die Betroffenen zum Aufstehen und Mitlaufen zwang oder zwingen wollte.
An das damalige Geschehen konnte sich der Zeuge nicht mehr erinnern, so dass ihm Auszüge aus seinem damals gefertigten Bericht vorgehalten wurden. „Wenn ich es so geschrieben habe, wird es wohl stimmen“, erklärte er zum jeweiligen Vorhalt. Dabei zeigte sich, dass er gegen den Betroffenen nicht zimperlich vorgegangen war, um sie dazu zu zwingen, mit der Polizei zu kooperieren.
Der Zeuge hatte detailreich in seinem Bericht geschildert, wie versucht wurde, mich zu dieser Kooperation zu zwingen.
„Ich nahm ihren rechten Arm, den sie zuvor locker unter den Knien hatte und konnte diesen ohne Widerstand in Richtung ihres Torsos führen“
An der Beschreibung ist schon festzustellen, dass die Aktivistin sich nicht schlapp machten, sondern im so genannten Blockadesitz auf dem Boden saß. Diese Position ist allgemein bekannt, weil sie ein einfaches Wegtragen ermöglicht.
Dies war jedoch nicht Absicht des Polizeibeamten: „Ich wollte einen Handbeugehebel ansetzen und ergriff hierfür das rechte Handgelenk der Frau Lecomte. Sofort schrie sie mich direkt an, ich solle ihr Handgelenk loslassen […] Frau Lecomte schrie mehrfach, ich solle sie los lassen und führt erst nach drei oder vier Aufforderungen ihrerseits an, das sie einen Defekt in den Handgelenken habe. […]
Der Vorsitzende Richter selbst hält für unstrittig, dass ich mich bereits zum Zeitpunkt der Anordnung der Ingewahrsamnahme mit meinem Schwerbehindertenausweis ausgewiesen habe. Auf Nachfrage konnte sich der Zeuge nicht mehr daran erinnern, ob er von Kollegen darüber unterrichtet wurde. Aus seinem Bericht gehe aber hervor, dass er das nicht gewusst habe. Er habe nichts auffälliges festgestellt, auch nicht an den Handgelenken der Klägerin. Ein Bild der Festnahme zeigt jedoch, dass ich an beiden Handgelenken mindesten einen Schoner aus Stoff / Leder trug. Der „Defekt“ am Handgelenk hinderte die Beamten nicht an den nächsten Versuch, als ich mich an der Polizeiwache angekommen weigerte, aus dem Polizeifahrzeug auszusteigen.
„ Auf der Fahrt zum PK 14 pöbelte und Schimpfte Frau Lecomte auf die polizeilichen Maßnahmen. In der sicheren Garage des PK14 weigerte sich Frau Lecomte auszusteigen.
Sie begründete dies abermals mit der Unrechtmäßigkeit der Maßnahme und der bürgerlichen Pflicht sich gegen diese zu wehren. [… ] Nach mehrfachen Aufforderungen, den Fustw. zu verlassen und der wiederholten Androhung von Zwangsmitteln, drückte die Beamtin K. die Frau Lecomte aus dem Fahrzeug und ich ergriff ihren Kopf, um sie heraus zu ziehen.
[…] wandte die Beamtin am rechten Arm der Frau Lecomte ein Beugehebel an. Hierbei tönte.Frau Lecomte sofort los, sie habe Schmerzen im Handgelenk, wir sollten sie loslassen.Die beiden Beamtinnen brachten Frau Lecomte in den Zellenvorraum.Frau Lecomte ließ sich hierbei nur schleifen und verweigerte sämtliche Kooperation.Im Zellenvorraum kauerte Frau Lecomte sich auf den Boden, heulte und schrie weiterhin aus Leibeskräften.“
Die BeamtInnen kamen nicht einmal auf die Idee einen Arzt zu rufen. Im Gegenteil. Diese Aufforderung meinerseits wurde mit einem Grinsen „Wir haben Sonntag“ quittiert. Das schreiben die BeamtInnen aber – oh Wunder – nicht in ihren Berichte.
Dem Christian erging es nicht besser. Hier die Krönung, aus dem Bericht des Beamten S.:
„Ferner setzte ich durch Ankanten der Handfessel schmezreize […] Die « Schmerzreize » hinterliessen deutliche Spuren an Christians Ahndgelenke.
Die Beweise wurde im Hinblick auf eine Bewertung der Zulässigkeit des angewandten Zwang erhoben.
In einer anschließenden Erörterung des Falles drehte es sich viel um meine Schwerbehinderung. Der Richter scheint die Auffassung zu vertreten, das die geschilderte Zwangsanwendung (die ich als Misshandlung erlebt habe) auf Grund meiner Schwerbehinderung nicht zulässig war. Die Beamten hätten aber darauf vertraut, dass die Gewahrsamnahme zu Recht angeordnet wurde, dass sie sich rechtmäßig verhielten. Diese Rechtfertigung kenne ich irgendwo her. Damit werden Polizeibeamten vor strafrechtlichen Folgen geschützt – wie damals in Gießen, der Fall ist so klar, dass ich ihn in meinem Buch geschildert habe.
Das bewusste Zufügen von Schmerzen bei Menschen, die sich passiv verhalten, ist in meinen Augen Quälerei. In meinem Fall kommt lediglich hinzu, dass meine chronischen Erkrankung „Polyarthritis“, sich dadurch bemerkbar, dass die Gelenke bereits ohne „Schmerzreiz“ schmerzhaft sind (chronische Gelenkentzündung) und eine „Sehnenstreckung“ eine schwere Körperverletzung darstellt, weil mein Gesundheitszustand sich dadurch erheblich verschlechtert. Meine Krankheit ist progressiv und unheilbar. Nach den polizeilichen Misshandlungen musste ich damals eine hohe Dosis Kortison schlucken, um gegen die Entzündung anzukämpfen.
Dies soll aber nicht vom eigentlichen Problem ablenken, davon, dass die Polizei er für selbstverständlich hält, „Schmerzreize“ und „Handbeugehebel“ anzuwenden, wenn Menschen sich jegliche Kooperation weigern. Diese Weigerung ist jedoch eine durch grundrechtlich geschützte Positionen aus Art. 5 und 2 GG gedeckt. Einer in Gewahrsam genommenen Person kann keine Verpflichtung zur aktiven Mithilfe an ihrer Ingewahrsamnahme abverlangt werden, wie es das Amtsgericht in einem anderen Fall, der mich betraf, ausführlich darlegte. (AG Ffm 31 C 1253/09-23) – Hierzu gibt es eineKurzgeschichte in meinem Buch.
Es stellte sich in der Verhandlung heraus, dass die Klägerseite keine vollständige Akteneinsicht erhalten hatte. Wenn es nach dem Studium des neuen Bands Badarf nach einer weiteren mündlichen Erörterung besteht, wird ein neuer Termin – voraussichtlich im September – das Verfahren wird ansonsten schriftlich fortgeführt.
Misshandlungen auf eine Polizeiwache sind keine Seltenheit. Selten bleibt aber, dass öffentlich darüber geredet wird und dass Beamten dabei die Anwendung von Gewalt unumwunden bestätigen Misshandlungen werden selten dokumentiert. Das geschieht in der Regel, wenn diese Gewalt zum Berufsalltag der Beamten gehört und sie sich nicht daran stören. Das hatte ich schon mal in Braunschweig mit den Misshandlungsbilder an der Wand der Gewahrsamtrakts.
Eichhörnchen muss nun ins Bett … es ist spät geworden. Ich breche morgen – häm… wir haben schon heute! – zu nächsten Verhandlung auf – der Prozess gegen Martin und Hanna , wegen der Blockade einer Uranmüllzuges, wird vor dem Amtsgericht Steinfurt fortgesetzt. Ich wirke dort als Verteidigerin mit. Wir sind schon beim 4. Prozesstag. Der dritter Tag endete am letzten Freitag mit einem Befangenheitsantrag gegen Richterin Klapproth, weil sie sich weder um eine vollständige Akte bemüht, noch die Argumentation der Verteidigung würdigen mag (Art. 8 GG sei bedeutungslos…).Der vierte prozesstag be
ginnt am kommenden Freitag um 8 Uhr vor dem Amtsgericht Steinfurt. Zum ersten und zweiten Prozesstag gab es Berichte.