Der Prozess gegen zwei CASTOR-Gegner, den vorgeworfen wird, den Castortransport nach Lubmin 2011 mit einer Ankettaktion gestoppt zu haben, wurde am Donnerstag vor dem Stralsunder Landgericht fortgesetzt. Ich verteidige in diesem Prozess einen der beiden Angeklagten. Der gestrige Donnerstag war der 3. Verhandlungstag. Zwei weitere Prozesstage sind bereits angesetzt. Und wie es sich zeigt: der Prozess könnte noch länger dauern, weil die Staatsanwaltschaft, die auf eine Verurteilung aus „generalpräventiven Maßstäben“ pocht, ihre Arbeit nicht oder schlecht gemacht hat. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft scheint häufig mehr körperlich als geistig anwesend zu sein. Unterlagen der Bahn mussten auf Anforderung des Gerichtes nachträglich angefordert werden, weil weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft korrekt ermittelten. Es sind nun gut 50 Seiten, die die Verteidigung bis zum nächsten Termin am 13. Juli studieren muss. Zeugen der Bahn sollen dann vernommen werden.
Der bisherige Verlauf der Beweisaufnahme kann mit einem Satz zusammen gefasst: „im Zweifel gegen die Angeklagten“.
Das Gericht hat sich offensichtlich festgelegt.
Anträge werden reihenweise als „bedeutungslos“ abgelehnt, weil die Kammer nicht bereit ist, eine Notstandlage zu erkennen – so die Begründung. Also wird dieser erst recht nicht geprüft, es werden erst recht keine Beweise zur Gefährlichkeit der Atomkraft oder die Geeignetheit der Handlung diese Gefahren abzuwenden, erhoben – um sicher zu gehen dass man keine Feststellungen trifft.
Die Kammer ist auch nicht bereit die „zur Last gelegte Nötigung nicht als verwerflich im Sinne von § 230 StGB anzusehen“ . Beweise sollen hier auch nicht erhoben werden. Erhobene Beweise über die Motivation der Angeklagten müssten in der Verwerflichkeitsprüfung einfließen. Das Gericht macht es sich einfach indem es schlicht keine Beweise erhebt. Es ist spannend zu sehen, wie unterschiedlich Gerichte mit Beweisanträgen umgehen. Ähnliche Beweistatsachen waren im Fütter-Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg am Tag zuvor – es geht dort um eine vergleichbare Aktion – als wahr unterstellt. Also von Bedeutung für die Rechtsgüterabwägung.
Seine Vorfestlegung zeigte das Gericht bereits zu Beginn der gestrigen Verhandlung. Der Tag begann mit der Vorführung eines Beweisvideos. Die Verteidigung nahm dazu Stellung. Die vorsitzende Richterin und eine Schöffin erklärten daraufhin, etwas anderes gehört zu haben als die Verteidigung. Sie behaupteten, die Angeklagten hätten im Video geäußert, sie kämen aus dem Rohr an dem sie fest gewesen sein sollen von sich selbst nicht los.
Die Frage ist juristisch von Relevanz, weil eine Verurteilung wegen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe erst bei Vorhandensein einer festen unbewegliche Verbindung zwischen Mensch und Schiene in Frage kommt.
Das Video wurde erneut vorgeführt. Die angebliche Aussage der Angeklagten war daraus nicht zu entnehmen. Dieses Verhalten lässt sich kognitiv gut erklären. Das Gericht hat nicht gehört, was tatsächlich im Video zu hören ist, sondern was es hören wollte, erwartet hat., was zu seinem Weltbild passt. Zu diesem Thema ist das Buch „Tasachenfeststellungen vor Gericht“ zu empfehlen. Das lese ich gerade, das ist spannend. Darin geht es unter anderem um Wahrnehmungen und Schlußfolgerungen – nicht nur aber auch im Zusammenhang mit der Vorführung eines Videos.
Das Gericht erklärte schließlich, es sei der Überzeugung, dass die Angeklagten angekettet und nicht in der Lage sich selbst zu befreien gewesen seien. Obwohl keinerlei Beweise hierfür vorliegen und die Verteidigung sogar Gegenbeweise angeboten hat. Mangels Beweis aus dem Video machte es die Vorsitzende nun daran fest, dass ein Angeklagter bei der Öffnung des Rohres in dem die Armen der Demonstranten steckten, durch die Polizei verletzt wurde. Ihrer Auffassung nach, hätte sich der Angeklagte wegen der Verletzung selbst befreit, wenn er dazu in der Lage gewesen wäre. Die Richterin will wissen, was in den Köpfen von Demonstranten vor sich geht, dass diese eine für sie wichtige politische Demonstration wegen Schürfwunden abbrechen. Mutmaßungen und Schlussfolgerungen ins Blaue hinein werden zur Wahrheit verkündet. Indizien und Beweise die gegen diese Schlussfolgerungen sind dagegen bedeutungslos.
Die Richterin machte zum Schluss der Verhandlung einen genervten Eindruck. Sie schlug eine Einstellung gegen eine Geldbuße von 1000 Euro pro Person vor (unter dem Motto: Strafe muss sein!). Der Vorschlag stoß nicht auf Begeisterung. Der Betrag ist das 3 -fache vom ursprünglichen Strafbefehl, die Angeklagten wurden in erster Instanz freigesprochen und das Verfahren zeiht sich seit Jahren in die Länge – dafür sind die Angeklagten nicht verantwortlich. Dem trägt der Vorschlag einer Einstellung keine Rechnung! Hinzu kommt, dass es bislang die Staatsanwaltschaft ist, die sich einer Einstellung in dem Weg stellt. Verhandelt wird ihre Berufung, nicht die Berufung der Angeklagten.
Der Prozess geht am 13. Juli um 10 Uhr vor dem Landgericht Stralsund weiter. Zeugen der Bahn und ein an der damaligen Aktion beteiligten Aktivist sind geladen. Oder es kommt doch zu einer Einstellung ?!
Und vor dem 13. Juli heißt es: CASTOR Stoppen!
Hintergründe: http://lubminnixda.blogsport.de/
Der Bericht von Lubmin NiXda zum 3. Verhandlungstag