Mal wieder „Politisch Motivierte PolizeiKriminalität“ (PMPK) und ein rechtswidriger Gewahrsam…
Der Castor fährt (morgen) und keiner geht hin? Die Politik hat doch den „Atomausstieg“ beschlossen und die Endlagersuche startet neu. Die Antiatombewegung hat doch das erreicht, was sie haben wollte, wozu noch protestieren?
Die Realität sieht anders aus. Der Atomkonzern EnBW beharrt auf seine sinnlose Atommüllverschiebung auf dem Neckar. Und von weißer Karte kann bei der Endlagersuche nicht die Rede sein, wenn die Lagerung in tiefen geologischen Schichten von vorneherein festgelegt ist und Gorleben, ein damals aus rein politischen Gründen ausgewählter Standort, als möglicher Endlagerstandort weiter in Erwägung gezogen wird. Aus guten Gründen boykottiert die BI Lüchow-Dannenberg die Inszenierung der Regierenden zum diesem Thema.
Und Tag für Tag fahren weiter Atomtransporte, die der Versorgung der Atomanlagen weltweit dienen. Die Uranfabriken in Gronau und Lingen dürfen unbefristet weiter laufen und Brennstoff produzieren. Am kommenden Samstag findet eine Demonstration in Lingen statt.
Und wer statt den Versprechen Glauben zu schenken sich aktiv für ein wirkliches Ende der Atomkraft einsetzt, wird verfolgt. Im Namen des Volkes wird mit der Repressionskeule gegen Umweltaktivist*innen vorgegangen.
Verfolgung opportun ?
Wenn Atomkraftgegner*innen den Hamburger Grünen auf’s Dach steigen, um sie an ihr nicht umgesetztes Versprechen den Atomtransporten durch Hamburg ein Ende zu setzen zu erinnern, erhalten sie eine Anklageschrift.
Wenn Atomkraftgegner*innen Urantransporte durch kreative öffentlichkeitswirksame Aktionen für einige Stunden blockieren, besteht seitens des Staates ein öffentliches Interesse daran, die Menschen strafrechtlich zu verfolgen. Oder er sieht es als „opportun“ an, die Menschen zu verfolgen, wie es im Ordnungswirdrigkeitsrecht so heißt. Das „Opportunitätsprinzip“ besagt, dass Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden dürfen, es aber nicht müssen, wenn dies nicht opportun ist. Wenn es aber um die Atomkraft geht, ist es ja immer opportun, schließlich will ja der Staat seine Atompolitik gegen den Willen den Menschen durchsetzen und sein Ausstiegsversprechen dient nur der Beruhigung und Schwächung der Antiatombewegung.
Wie mein für morgen anstehender Prozess es erneut beweist: Weil der luftige Protest gegen einen Uranzug In Buchholz in der Nordheide (Niedersachsen) vor gut einem Jahr eine Ordnungswidrigkeit darstellen soll (Verstoß gegen die Eisenbah- Bau- und Betriebsordnung, sowas wie Falschparken, aber nicht mit dem Auto auf der Straße, sondern mit Kletterausrüstung über eine Bahnanlage, wohlgemerkt außerhalb des Fahrtweges eines Zuges) muss ich nach Potsdam um mich gegen ein ohne Prozess durch die Bundespolizei verhängtes Bußgeld im Rahmen eines Einspruchsverfahrens vor Gericht zu wehren.
Atompolitik = Verletzung von Grundrechten
Wenn aber der Staat gegen die eigenen Gesetze verstößt, hat dieser nichts zu befürchten. Meine Datei „Politisch Motivierte PolizeiKriminalität“ (PMPK) wird ausgerechnet unmittelbar vor dem Beginn des Prozesses gegen mich in Potsdam um einen Fall ergänzt. Das Amtsgericht Tostedt hat auf meinen Antrag hin meine nach der Aktion in Buchholz vor einem Jahr durch Polizeidirektor Lehne angeordnete Ingewahrsamnahme für rechtswidrig sowohl dem Grunde nach als auch auf Grund der Misshandlungen im Polizeigewahrsam für rechtswidrig erklärt (Beschluss als PDF).
Freiheitsberaubung und Verletzung der körperlichen Unversehrtheit
Die Freiheitseinziehung war rechtswidrig, weil der Polizei mildere Mittel als eine Ingewahrsamnahme zur Verfügung standen (Platzverweis), um den Protest gegen den Uranzug zu unterbinden. Ich selbst teilte dies den Beamten bei meiner Ingewahrsamnahme mit und erklärte ihnen, sie würden sich der Freiheitsberaubung strafbar machen, wenn sie wider besserem Wissen eine rechtswidrige Freiheitsentziehung anordnen und durchziehen. Die Antwort im Polizeiauto lautete „Es ist mir vollkommen egal, ob diese Maßnahme jetzt rechtmäßig ist oder nicht. Die können im Nachhinein klagen.“
Jetzt habe ich ein Zettel Papier, dass mir bescheinigt, dass die Polizei unfähig ist, sich an die eigenen Gesetze zu halten – das Gesetz wonach die Ingewahrsamnahme angeordnet wurde ist ausgerechnet ein Polizeigesetz. Von Polizist*innen darf offensichtlich nicht verlangt werden, dass sie Menschen nicht ihrer Freiheit in bewusst willkürlicher Art und Weise berauben.
Ich habe jedenfalls keine Post von der Staatsanwaltschaft erhalten, womit die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die involvierten Beamt*innen und das öffentliche Interesse an der Verfolgung mitgeteilt wird. Spätestens jetzt – da Papa-Staat und Mama-Justiz diesen Blog mitlesen und jetzt nicht mehr behaupten kann, nichts zu wissen – müsste ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Und zwar nicht nur wegen Freiheitsberaubung. Das Gericht hat auch festgestellt, dass ich im Gewahrsam misshandelt wurde! Denn das absichtliche unnötige Zufügen von Schmerzen durch die Wegnahme von ärztlich attestierten Hilfsmitteln (Atteste und Hilfsmittel hatte ich alle dabei) ist eine Form von Misshandlung. Darauf wies ich die Beamt*innen hin.
Aber wie es immer so ist: am Ende wird nur meine PMPK-Datei größer und der Atomstaat stört sich weiter nicht daran, mit Willkür gegen den Willen der Menschen vorzugehen.
Repression wird den Widerstand nicht einschüchtern. Weder ein Prozess noch Freiheitsberaubungen und Misshandlungen werden mich davon überzeugen, dass Atomkraft gut ist.