Wenn der Staatsanwaltschaft klarem Menschenverstand fehlt…
Prozesstermin: 21. Mai 2013 ; Amtsgericht Hameln ; 11:00 Uhr im Saal 123 bei Richter Schöpe
Das mit rißanfälligem Stahl gebaute Atomkraftwerk Grohnde ist ein Beweis dafür, dass von Atomausstieg nicht die Rede sein kann. Die Liste der Gefahren, die vom Atomkraftwerk Grohnde ausgehen ist lang. Der AKW-Betreiber EON setzt giftige, gefährliche plutoniumhaltige MOX-Brennstäbe ein; ernsthafte effektive Kastrophenschutzpläne sind Fehlanzeige – um nur zwei Beispiele zu nennen.
Doch statt die kriminellen Machenschaften des Energiekonzerns EON anzuprangern, verfolgt die Hannoveraner Staatsanwaltschaft lieber AtomkraftgegnerInnen. Ein „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ soll eine Demonstration vor dem Atomkraftwerk gewesen sein. Die Interessen des Energiekonzerns EON werden höher bewertet als die Grundrechte von DemonstrantInnen.
Hintergrund des am 21. Mai 2013 stattfindenden Prozesses gegen eine Kletteraktivistin ist ein Protestwochenende gegen das Atomkraftwerk Grohnde im Oktober 2011. Es wurde damals in vielfältiger Art und Weise demonstriert. In diesem Zusammenhang führte eine kleine Gruppe eine spontane Hänge- und Sitzblockade auf eine Zufahrtsstraße durch. Vier KletteraktivistInnen seilten sich von einer Brücke ab. „Fukushima mahnt“ und „Atomkraft dem Boden entziehen, Urananreicherung stoppen“ stand auf den Transparenten. Bis zu 50 Menschen setzten sich auf der Fahrbahn dazu.
Der „gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr“ soll sich in der Nacht ereignet haben, als die Polizei die Versammlung auf der Straße mit Gewalt und ohne Vorwarnung angriff, um Polizei-Fahrzeugen und MitarbeiterInnen des AKWs den Weg zu bahnen. Dabei griff ein Polizist nach der Kurzsicherung einer Kletteraktivistin, die dadurch in Lebensgefahr geriet. In den Augen von Gerichts und Staatsanwaltschaft zählt aber nur die angebliche Beleidigung des Polizisten, der am Seil zog. „Dass insoweit eine Notwehr nicht vorliegt, ist keine schwierige rechtliche Frage, sondern bereits mit klarem Menschenverstand erkennbar.“ begründete die Staatsanwaltschaft die Ablehnung einer Pflichtverteidigung für die Angeklagte. Dieser Entscheidung folgte das Gericht.
Zum Vergleich: Als am 29.4.2013 ein AKW-Mitarbeiter in eine Demonstration vor dem AKW Neckarwestheim mit seinem Auto hinein rastete und eine Person überfuhr, war das in den Augen der Polizei kein gefährlicher Eingriff … sondern ein kleiner Verkehrsunfall mit fahrlässigem Handeln.
AKW-Befürworter und die Polizei sind gleicher als AtomkraftgegnerInnen…
Die Angeklagte freut sich über solidarische Unterstützung in vielfältiger Art und Weise: Aktionen gegen EON und die Justiz, Prozessbegleitung, Briefe an das Gericht, Spende auf das Solikonto, etc…
Repression trifft Einzelne, gemeint sind wir alle!
Bild oben: Hängedemo vorm AKW Grohnde am 2. Oktober 2011, Fotograf ist Konrad Lippert.
Spendenkonto :
Inhaber: Olivier Samain
Konto-Nr 250065000
BLZ 76026000 (Norisbank)
Betreff: Soli-Eichhoernchen
Aus dem Ausland:
IBAN DE56760260000250065000
BIC/SWIFT-Code NORSDE71XXX
Hintergründe:
Initiative Grohnde Abschalten: http://grohnde-abschalten.de/