Am Wochenende hat die Polizeidirektion Lüneburg einen Demonstrationsverbot für das Castor-Wochenende vom 26.-27. November 2011 verhängt. Die Praxis zeigt allerdings, dass die Behörde auch ohne eine solche Verfügung und ohne jegliche Rechtsrundlage unliebsamen Protest gerne unterbindet. Schon am 29. Oktober, dem so genannten Castorstreckenaktionstag, schreckte sie vor willkürlichen Handlungen gegen eine Versammlung nicht zurück – ein Vorgehen, das mit einer « Allgemeinverfügung » wie für die Castortage nicht abgesichert war.
Das Geschehen ist nun Gegenstand einer Klage von Kletteraktivistin Cécile Lecomte vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht.
Atomkraftgegnerin klagt gegen willkürliche Polizeimaßnahme im Vorfeld des Castortransportes
Am Wochenende hat die Polizeidirektion Lüneburg einen Demonstrationsverbot für das Castor-Wochenende vom 26.-27. November 2011 verhängt. Die Praxis zeigt allerdings, dass die Behörde auch ohne eine solche Verfügung und ohne jegliche Rechtsrundlage unliebsamen Protest gerne unterbindet. Schon am 29. Oktober, dem so genannten Castorstreckenaktionstag, schreckte sie vor willkürlichen Handlungen gegen eine Versammlung nicht zurück – ein Vorgehen, das mit einer « Allgemeinverfügung » wie für die Castortage nicht abgesichert war.
Das Geschehen ist nun Gegenstand einer Klage von Kletteraktivistin Cécile Lecomte vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht.