Nach luftigem Protest gegen Uranmülltransport: Kein Schadenersatz für die Bahn

Eichhoenrchen bei der Raeumung 2008


* Kletteraktivistin Cécile Lecomte setzt sich gegen Schadenersatzforderung der Bahn in Höhe von 3 189,83 Euro wegen 6-stündiger Kletteraktion 2008 bei Burgsteinfurt (NRW) gegen den Export von Uranmüll nach Russland erfolgreich zur Wehr. Die Bahn zieht ihre Forderung vor dem Gronauer Amtsgericht zurück.


Eichhoenrchen bei der Raeumung 2008


* Kletteraktivistin Cécile Lecomte setzt sich gegen Schadenersatzforderung der Bahn in Höhe von 3 189,83 Euro wegen 6-stündiger Kletteraktion 2008 bei Burgsteinfurt (NRW) gegen den Export von Uranmüll nach Russland erfolgreich zur Wehr. Die Bahn zieht ihre Forderung vor dem Gronauer Amtsgericht zurück.


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Freispruch im Lüneburger Keksprozess !

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wurde dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben. Dies wertete die Staatsanwaltschaft als Hausfriedensbruch. Dem Angeklgten flatterte ein Strafbefehl ins Haus und in erster Instanz wurde er nach vier Verhandlungstagen zu 25 Tagessätzen verurteilt – von Amtsrichterin Lindner, die die Ladung von Entlastungszeugen ablehnte und die Rechte der Verteidigung rechtswidrigerweise erheblich einschränkte. Der Fall ging in die Berufung vor dem Landgericht – und fand am 27.2.2012, den 4. Verhandlungstag ein positives Ende für den Angeklagten: Freispruch – aus Mangel an Beweisen

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wurde dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben. Dies wertete die Staatsanwaltschaft als Hausfriedensbruch. Dem Angeklgten flatterte ein Strafbefehl ins Haus und in erster Instanz wurde er nach vier Verhandlungstagen zu 25 Tagessätzen verurteilt – von Amtsrichterin Lindner, die die Ladung von Entlastungszeugen ablehnte und die Rechte der Verteidigung rechtswidrigerweise erheblich einschränkte. Der Fall ging in die Berufung vor dem Landgericht – und fand am 27.2.2012, den 4. Verhandlungstag ein positives Ende für den Angeklagten: Freispruch – aus Mangel an Beweisen
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Ski de rando dans / Tourenksi in den Aravis

Voici quelques photos de Ski de randonnée ces derniers jours près de Thônes où habite ma mère.


Ein paar Bilder von Skitouren der letzten Tage im Aravis-Gebiet bei Thônes in Savoyen wo meine Mutter wohnt.

Voici quelques photos de Ski de randonnée ces derniers jours près de Thônes où habite ma mère.


Ein paar Bilder von Skitouren der letzten Tage im Aravis-Gebiet bei Thônes in Savoyen wo meine Mutter wohnt.

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Castor Brücken-Prozess: Rechtsbeschwerde, Schlusswort und Plädoyer

Meine Handlungen richte ich nicht nach diesem Staat, der nicht mal in der Lage ist, seine eigene Gesetze einzuhalten. Meine Handlungen richte ich nach meinem Gewissen! Atomkraft ist eine menschenverachtende Technologie. Kreativität und Ausdauer sind meine Waffen dagegen.Strafe ist zwecklos, sie wird mich nicht « umstimmen ».Weil ich genau weiß wofür ich kämpfe und nicht vertragen kann, dass unsere Lebensgrundlage zerstört wird. Frau Richterin Ahle, ich klage Sie an: Indem Sie den kreativen Widerstand gegen die Atomindustrie kriminalisieren, sind Sie Teil des Systems, das diese menschenverachtende Technologie möglich macht. Eine solche Verantwortung würde ich nicht auf dem Gewissen haben wollen. Ich gehe dafür lieber ins Gefängnis – wenn es sein muss.

So das Schlusswort vom Eichhörnchen am 14.2.2012 im Castor Brücken-Prozess vor dem Amtsgericht Potsdam. Ich dokumentiere hier das Plädoyer vom Eichhörnchen sowie Überlegungen zur Rechtsbeschwerde gegen das Urteil (wir würden uns über Spenden für die Rechtsbeschwerde freuen)

Meine Handlungen richte ich nicht nach diesem Staat, der nicht mal in der Lage ist, seine eigene Gesetze einzuhalten. Meine Handlungen richte ich nach meinem Gewissen! Atomkraft ist eine menschenverachtende Technologie. Kreativität und Ausdauer sind meine Waffen dagegen.Strafe ist zwecklos, sie wird mich nicht « umstimmen ».Weil ich genau weiß wofür ich kämpfe und nicht vertragen kann, dass unsere Lebensgrundlage zerstört wird. Frau Richterin Ahle, ich klage Sie an: Indem Sie den kreativen Widerstand gegen die Atomindustrie kriminalisieren, sind Sie Teil des Systems, das diese menschenverachtende Technologie möglich macht. Eine solche Verantwortung würde ich nicht auf dem Gewissen haben wollen. Ich gehe dafür lieber ins Gefängnis – wenn es sein muss.

So das Schlusswort vom Eichhörnchen am 14.2.2012 im Castor Brücken-Prozess vor dem Amtsgericht Potsdam. Ich dokumentiere hier das Plädoyer vom Eichhörnchen sowie Überlegungen zur Rechtsbeschwerde gegen das Urteil (wir würden uns über Spenden für die Rechtsbeschwerde freuen)
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Absurd aber wahr, der Keksprozess nimmt kein Ende.

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wird dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben.

In den letzten Wochen stand eine mögliche Einstellung dieses absurden Verfahrens im Raum. Die Staatsanwaltschaft beharrt aber auf ihre Anklage und sieht weiterhin ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Hinzu kommt, dass die Konditorei Scholze zwar bekundet hat, kein Interesse mehr an der Verfolgung des Angeklagten zu haben, ihren gestellten Strafantrag nimmt sie aber nicht zurück – womöglich weil dies mit Kosten verbunden wäre. Am gestrigen Dienstag wurden folglich die Eigentums- und Hausrechtsverhältnisse in der Firma erforscht und der Strafantrag für formgerecht befunden. Daher geht der Prozess nun in die Verlängerung. Das Landgericht setzte Verhandlungstermine bis Mitte April fest!

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wird dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben.

In den letzten Wochen stand eine mögliche Einstellung dieses absurden Verfahrens im Raum. Die Staatsanwaltschaft beharrt aber auf ihre Anklage und sieht weiterhin ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Hinzu kommt, dass die Konditorei Scholze zwar bekundet hat, kein Interesse mehr an der Verfolgung des Angeklagten zu haben, ihren gestellten Strafantrag nimmt sie aber nicht zurück – womöglich weil dies mit Kosten verbunden wäre. Am gestrigen Dienstag wurden folglich die Eigentums- und Hausrechtsverhältnisse in der Firma erforscht und der Strafantrag für formgerecht befunden. Daher geht der Prozess nun in die Verlängerung. Das Landgericht setzte Verhandlungstermine bis Mitte April fest!

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Brücken-Prozess – Anti-Atom-Aktivist_innen zu Bußgeldern verurteilt

aktion vorm GerichtHeute, am 14.2.2012, ging vor dem Amtsgericht Potsdam der Prozess gegen vier Robin Wood Aktivist_innen zu Ende, die im November 2008 kletternd auf einer Brücke über dem Elbe-Seitenkanal demonstrierten. Richterin Ahle verurteilte sie am heutigen zweiten Verhandlungstag zu Strafen zwischen 100 und 150 Euro. Gegen den Hauptvorwurf haben sich die Aktivist_innen erfolgreich zur Wehr gesetzt ; jetzt prüfen sie Rechtsmittel gegen das Urteil.

Anmerkung: die heute gestellten Anträge , die mir digital vorliegen habe ich diesem Artikel angehängt (Siehe  « Annexes » ganz  unten), die Anträge vom vorigen Verhandlungstag sind bereits online in einem Bericht eingebaut.

aktion vorm GerichtHeute, am 14.2.2012, ging vor dem Amtsgericht Potsdam der Prozess gegen vier Robin Wood Aktivist_innen zu Ende, die im November 2008 kletternd auf einer Brücke über dem Elbe-Seitenkanal demonstrierten. Richterin Ahle verurteilte sie am heutigen zweiten Verhandlungstag zu Strafen zwischen 100 und 150 Euro. Gegen den Hauptvorwurf haben sich die Aktivist_innen erfolgreich zur Wehr gesetzt ; jetzt prüfen sie Rechtsmittel gegen das Urteil.

Anmerkung: die heute gestellten Anträge , die mir digital vorliegen habe ich diesem Artikel angehängt (Siehe  « Annexes » ganz  unten), die Anträge vom vorigen Verhandlungstag sind bereits online in einem Bericht eingebaut.

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Castor – Brücken-Prozess in Potsdam: ein Zwischenbericht

Am 14. Februar geht der Castor-Prozess gegen 4 KletteraktivistInnen vor dem Amtsgericht Potsdam weiter. UnterstützerInnen und ZuschauerInnen die sich für Akte III des Justiz-Theaterstücks interessieren, treffen sich  bereits ab 8:30 Uhr vorm Gericht (Hegelallee 8, Potsdam). Das sind  Angaben von UnterstützerInnen, mehr dazu auf dem Flyer  (Flyer Seite 1 , 2)

Hintergrund des Prozesses ist eine Kletteraktion von Robin Wood auf der Elbe-Seiten-Kanalbrücke bei Lüneburg, gegen den Castortransport 2008 nach Gorleben. Justiztheater Akte I wurde bereits am 1. August 2011 aufgeführt, Akte II am 26. Januar 2012.

Die Verhandlung wurde am 26. Januar nach einem Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen Richterin Ahle vertagt. Vorausgegangen waren die politischen Einlassungen der Betroffenen sowie ein Streit über die (nicht)Ladung von Zeugen – was zu mehr Verhandlungstagen führt – und die unsachliche Verhandlungsführung der vorsitzenden Richterin.

Ein zahlreich erschienenes Publikum besuchte am 26.1. die Verhandlung. Darüber freuen sich die Betroffenen sehr. Einige ZuschauerInnen fragten nach den Einlassungen der Betroffenen und Anträgen in schriftlicher Form. Diese Dokumente stelle ich hier zur Verfügung. Hinzu kommen ein paar Hintergrundinformationen und neuen Anträgen, die zwischen den Verhandlungstagen schriftlich eingereicht wurden. Und natürlich ist am Dienstag jede-r willkommen!

Am 14. Februar geht der Castor-Prozess gegen 4 KletteraktivistInnen vor dem Amtsgericht Potsdam weiter. UnterstützerInnen und ZuschauerInnen die sich für Akte III des Justiz-Theaterstücks interessieren, treffen sich  bereits ab 8:30 Uhr vorm Gericht (Hegelallee 8, Potsdam). Das sind  Angaben von UnterstützerInnen, mehr dazu auf dem Flyer  (Flyer Seite 1 , 2)

Hintergrund des Prozesses ist eine Kletteraktion von Robin Wood auf der Elbe-Seiten-Kanalbrücke bei Lüneburg, gegen den Castortransport 2008 nach Gorleben. Justiztheater Akte I wurde bereits am 1. August 2011 aufgeführt, Akte II am 26. Januar 2012.

Die Verhandlung wurde am 26. Januar nach einem Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen Richterin Ahle vertagt. Vorausgegangen waren die politischen Einlassungen der Betroffenen sowie ein Streit über die (nicht)Ladung von Zeugen – was zu mehr Verhandlungstagen führt – und die unsachliche Verhandlungsführung der vorsitzenden Richterin.

Ein zahlreich erschienenes Publikum besuchte am 26.1. die Verhandlung. Darüber freuen sich die Betroffenen sehr. Einige ZuschauerInnen fragten nach den Einlassungen der Betroffenen und Anträgen in schriftlicher Form. Diese Dokumente stelle ich hier zur Verfügung. Hinzu kommen ein paar Hintergrundinformationen und neuen Anträgen, die zwischen den Verhandlungstagen schriftlich eingereicht wurden. Und natürlich ist am Dienstag jede-r willkommen!

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? Gilt nicht für den Staat und seine HütterInnen

Sommer 2009, das Eichhörnchen wird in Gießen wegen « Kreidemalen »gegen Gentechnik zur « Verhinderung weiterer politisch motivierten Aktionen » festgenommen. Es folgt eine Klage gegen die Inhaftierung und ein Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt (pdf), der die polizeiliche Maßnahme für rechtswidrig erklärt, sowie ein Beschluss vom Verwaltungsgericht, der die Behandlung während der Haft (u.a. nackt ausziehen) für rechtswidrig erklärt. Das Eichhörnchen erstattet zudem Strafanzeige (pdf).

 » Auch verwirklichten die Beschuldigten den Tatbestand der Freiheitsberaubung zum Nachteil der Anzeigeerstatterin sowohl in objektiver also auch subjektiver Hinsicht, da der Beschuldigte EPHK Klingelhöfer die Ingewahrsamnahme der Anzeigeerstatterin anordnete und die Beschuldigten PK Seibel und PK Brettschneider diese umsetzen. »

Wer diesen Auszug aus einer Verfügung der Gießener Staatsanwaltschaft (pdf) – Staatsanwältin Heublein –  ließt, denkt dass die Behörde gegen die Beamten Anklage erhoben hat.
Er/Sie täuscht sich aber gewaltig… Der Auszug ist Teil einer « Einstellungsverfügung » der Staatsanwaltschaft und der beschuldigte erster Polizeihauptkommissar ist 2010 sogar zum Leiter der Polizeistation Wetzlar befördert worden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dies gilt aber nicht für Staatsdiener wie Polizeibeamten (oder auch PolitikerInnen à la Wulff und Co.). Eingestellt wurde das Verfahren, weil die Polizisten angegeben haben, nicht gewusst zu haben, dass sie rechtswidrig handelten, weil sie die Gesetze, die sie täglich anwenden angeblich nicht kennen. Das Eichhörnchen hat nun Beschwerde (1 ; 2 als pdf) eingelegt.

Sommer 2009, das Eichhörnchen wird in Gießen wegen « Kreidemalen »gegen Gentechnik zur « Verhinderung weiterer politisch motivierten Aktionen » festgenommen. Es folgt eine Klage gegen die Inhaftierung und ein Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt (pdf), der die polizeiliche Maßnahme für rechtswidrig erklärt, sowie ein Beschluss vom Verwaltungsgericht, der die Behandlung während der Haft (u.a. nackt ausziehen) für rechtswidrig erklärt. Das Eichhörnchen erstattet zudem Strafanzeige (pdf).

 » Auch verwirklichten die Beschuldigten den Tatbestand der Freiheitsberaubung zum Nachteil der Anzeigeerstatterin sowohl in objektiver also auch subjektiver Hinsicht, da der Beschuldigte EPHK Klingelhöfer die Ingewahrsamnahme der Anzeigeerstatterin anordnete und die Beschuldigten PK Seibel und PK Brettschneider diese umsetzen. »

Wer diesen Auszug aus einer Verfügung der Gießener Staatsanwaltschaft (pdf) – Staatsanwältin Heublein –  ließt, denkt dass die Behörde gegen die Beamten Anklage erhoben hat.
Er/Sie täuscht sich aber gewaltig… Der Auszug ist Teil einer « Einstellungsverfügung » der Staatsanwaltschaft und der beschuldigte erster Polizeihauptkommissar ist 2010 sogar zum Leiter der Polizeistation Wetzlar befördert worden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dies gilt aber nicht für Staatsdiener wie Polizeibeamten (oder auch PolitikerInnen à la Wulff und Co.). Eingestellt wurde das Verfahren, weil die Polizisten angegeben haben, nicht gewusst zu haben, dass sie rechtswidrig handelten, weil sie die Gesetze, die sie täglich anwenden angeblich nicht kennen. Das Eichhörnchen hat nun Beschwerde (1 ; 2 als pdf) eingelegt.

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wieder mal eine Talk Show…

…u.a. mit Eichhörnchen am kommenden Sonntag, den 12.2. live um 11 Uhr.

Dieses Mal bei der WDR « West Art Talk » zum Thema « Gesellschaft ohne Ideale – wo sind unsere Vorbilder? »

Update: Sendung als Podcast

…u.a. mit Eichhörnchen am kommenden Sonntag, den 12.2. live um 11 Uhr.

Dieses Mal bei der WDR « West Art Talk » zum Thema « Gesellschaft ohne Ideale – wo sind unsere Vorbilder? »

Update: Sendung als Podcast

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Uranindustrie stilllegen – Uranabbau, Urananreicherung und Brennelementefertigung stoppen

Abschlusserklärung der Internationalen Urankonferenz Münster

konferenz
Grußworte der internationalen Gästen (Videos)
Grußwort von Aghali MAHIYA , einem in Frankreich lebenden Flüchtlingen aus dem Niger – Grußwort aus Frankreich (Sortir du nucléaire) – Grußwort aus Russland – Grußworte gab es weiter aus der Turkei und aus Polen

Die Erklärung
Münster, 4. Februar 2012 – 200 AtomkraftgegnerInnen aus dem Niger, Russland, Frankreich, Polen, der Türkei, den Niederlanden und Deutschland haben sich am 4. Februar 2012 in Münster zu einer Internationalen Urankonferenz getroffen. Im Mittelpunkt der Urankonferenz stand die Forderung, die internationale Uranindustrie stillzulegen und den weltweiten Uranabbau, die Urananreicherung sowie die Brennelementefertigung zu stoppen. Die Urankonferenz wurde von einem internationalen Trägerkreis aus 35 Anti-Atomkraft-Initiativen und Umweltverbänden getragen und ist eine der bundesweit größten Konferenzen dieser Art seit Jahren.

Abschlusserklärung der Internationalen Urankonferenz Münster

konferenz
Grußworte der internationalen Gästen (Videos)
Grußwort von Aghali MAHIYA , einem in Frankreich lebenden Flüchtlingen aus dem Niger – Grußwort aus Frankreich (Sortir du nucléaire) – Grußwort aus Russland – Grußworte gab es weiter aus der Turkei und aus Polen

Die Erklärung
Münster, 4. Februar 2012 – 200 AtomkraftgegnerInnen aus dem Niger, Russland, Frankreich, Polen, der Türkei, den Niederlanden und Deutschland haben sich am 4. Februar 2012 in Münster zu einer Internationalen Urankonferenz getroffen. Im Mittelpunkt der Urankonferenz stand die Forderung, die internationale Uranindustrie stillzulegen und den weltweiten Uranabbau, die Urananreicherung sowie die Brennelementefertigung zu stoppen. Die Urankonferenz wurde von einem internationalen Trägerkreis aus 35 Anti-Atomkraft-Initiativen und Umweltverbänden getragen und ist eine der bundesweit größten Konferenzen dieser Art seit Jahren.

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