Am 25. August 2013 demonstrierten Robin Wood Aktivistinnen gegen das Greenwashing vom Konzern Vattenfall in Hamburg. Sie nahmen die „Vattenfall Cyclassics“ zum Anlass um Banner gegen den Konzern und seine klimaschädlichen Atom- und Kohlegeschäfte an der Strecke aufzuhängen.
Die Polizei versuchte dies zu verhindern. An einer Stelle erklomm eine Aktivistin einen Baum. Die Polizei schrie dutzende male „Kommen Sie da runter!“. Die AktivistInnen kam nicht herunter, sie wollte ja ihre Banner aufhängen. Die Polizei kann mit solchen Ohnmachtssituationen nicht umgehen. Was folgte kam wie eine Rache: die Polizei sprengte die Versammlung und nahm einen Aktivisten, der am Boden demonstrieren wollte, willkürlich in Gewahrsam. Er wurde erst 9 Stunden später wieder freigelassen.
Der Aktivist hat gegen die Freiheitsberaubung geklagt. Das Landgericht Hamburg hat nun entschieden, dass sein Gewahrsam dem Grund nach rechtswidrig gewesen ist. Die Freiheitsberaubung bleibt für die beteiligten Beamten mal wieder ohne Folgen.
Bei den Protestaktionen gegen die Vattenfall-Cyclassics 2014 versuchte die Polizei wieder die Menschen ans Demonstrieren zu hindern. Die Polizei mochte die Grundrechte der Beteiligten erst nachdem ein Anwalt persönlich erschienen war, beachten.
Der Beschluss vom Landgericht ist als PDF abrufbar
Am 25. August 2013 demonstrierten Robin Wood Aktivistinnen gegen das Greenwashing vom Konzern Vattenfall in Hamburg. Sie nahmen die „Vattenfall Cyclassics“ zum Anlass um Banner gegen den Konzern und seine klimaschädlichen Atom- und Kohlegeschäfte an der Strecke aufzuhängen.
Die Polizei versuchte dies zu verhindern. An einer Stelle erklomm eine Aktivistin einen Baum. Die Polizei schrie dutzende male „Kommen Sie da runter!“. Die AktivistInnen kam nicht herunter, sie wollte ja ihre Banner aufhängen. Die Polizei kann mit solchen Ohnmachtssituationen nicht umgehen. Was folgte kam wie eine Rache: die Polizei sprengte die Versammlung und nahm einen Aktivisten, der am Boden demonstrieren wollte, willkürlich in Gewahrsam. Er wurde erst 9 Stunden später wieder freigelassen.
Der Aktivist hat gegen die Freiheitsberaubung geklagt. Das Landgericht Hamburg hat nun entschieden, dass sein Gewahrsam dem Grund nach rechtswidrig gewesen ist. Die Freiheitsberaubung bleibt für die beteiligten Beamten mal wieder ohne Folgen.
Bei den Protestaktionen gegen die Vattenfall-Cyclassics 2014 versuchte die Polizei wieder die Menschen ans Demonstrieren zu hindern. Die Polizei mochte die Grundrechte der Beteiligten erst nachdem ein Anwalt persönlich erschienen war, beachten.
Der Beschluss vom Landgericht ist als PDF abrufbar
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