8 Jahre juristischer Kampf: Aktivistin gewinnt Verfassungsbeschwerden und Klagen gegen die Bundespolizei

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Dezember 2010, nahe Lubmin: Die in Lüneburg lebende Kletteraktivistin Cécile Lecomte demonstriert in einem Baum kletternd mit weiteren Robin Wood Aktivist*innen gegen den nahenden CASTOR-Transport nach Lubmin an der Bahnstrecke. Die Bundespolizei räumt die Aktivist*innen, nach 3 Stunden ist Cécile Lecomte wieder unten. Sie wird in Gewahrsam genommen und erst nach 8 Stunden frei gelassen. Nicht ohne in der Gefangenensammelstelle aus Protest gegen ihr Festhalten ohne richterliche Anordnung an der Wand hoch geklettert zu sein.

Cécile Lecomte klagt anschließend gegen die Maßnahme. Es folgt eine jahrelange zähe juristische Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen. Die Aktivistin kämpft bis vor dem Bundesverfassungsgericht, wo sie sich selbst verteidigt – und gewinnt. Zwei Urteile vom Landgericht Stralsund werden im Frühjahr 2017 wegen Verletzung des Gebotes effektiver Rechtsschutzes (§ 19 Abs.4 Satz 1 Grundgesetz) aufgehoben und an das Landgericht zurück verwiesen (Az. BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14 ).

Das Landgericht Stralsund hat nun sein eigenes Urteil revidiert, Cécile Lecomte hat den juristischen Streit endgültig gewonnen. Ihre Ingewahrsamnahmen durch die Bundespolizei bei den CASTOR-transporten nach Lubmin im Dezember 2010 und im Februar 2011 waren rechtswidrig. (Az. 8 T 123/17 und 8 T 133/17 Landgericht Stralsund)

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Dezember 2010, nahe Lubmin: Die in Lüneburg lebende Kletteraktivistin Cécile Lecomte demonstriert in einem Baum kletternd mit weiteren Robin Wood Aktivist*innen gegen den nahenden CASTOR-Transport nach Lubmin an der Bahnstrecke. Die Bundespolizei räumt die Aktivist*innen, nach 3 Stunden ist Cécile Lecomte wieder unten. Sie wird in Gewahrsam genommen und erst nach 8 Stunden frei gelassen. Nicht ohne in der Gefangenensammelstelle aus Protest gegen ihr Festhalten ohne richterliche Anordnung an der Wand hoch geklettert zu sein.

Cécile Lecomte klagt anschließend gegen die Maßnahme. Es folgt eine jahrelange zähe juristische Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen. Die Aktivistin kämpft bis vor dem Bundesverfassungsgericht, wo sie sich selbst verteidigt – und gewinnt. Zwei Urteile vom Landgericht Stralsund werden im Frühjahr 2017 wegen Verletzung des Gebotes effektiver Rechtsschutzes (§ 19 Abs.4 Satz 1 Grundgesetz) aufgehoben und an das Landgericht zurück verwiesen (Az. BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14 ).

Das Landgericht Stralsund hat nun sein eigenes Urteil revidiert, Cécile Lecomte hat den juristischen Streit endgültig gewonnen. Ihre Ingewahrsamnahmen durch die Bundespolizei bei den CASTOR-transporten nach Lubmin im Dezember 2010 und im Februar 2011 waren rechtswidrig. (Az. 8 T 123/17 und 8 T 133/17 Landgericht Stralsund)

„Die Atompolitik ist gegen den Willen der Menschen nicht ohne Grundrechtsverletzungen durchzusetzen. Wer seine Rechte verteidigen will, braucht langem Atem!“ So lecomtes Fazit.

Sie fährt fort: „Rechtswidrige polizeilichen Maßnahmen bei politischen Protestaktionen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Das wird als Ersatzbestrafung gegen unerwünschtem Protest eingesetzt, die Verantwortlichen werden nie zur Rechenschaft gezogen. Die gewonnene Klage bringt mir nichts mehr als ein Zettel Papier, aber sie macht immerhin die Willkür der Polizei ein Stück sichtbar. Darum mache ich den Vorgang öffentlich.“

Eine weitere juristische Auseinandersetzung dauert vor dem Brandenburger  Oberverwaltungsgericht dagegen noch an.

Cécile Lecomte führte ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht selbst, weil mit der Begründung, sie sei in der Lage ihre Rechte selbst zu verteidigen und juristisch zu argumentieren, die Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde – obwohl die Bundesregierung, die in dem Verfahren umfangreich Stellung nahm, sich durch eine Großkanzlei Namens Redeker vertreten lies. Diesen Umstand war Gegenstand einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung (Drucksache 18/10169). Es wurde nach den Kosten für die abgegebeneStellungnahme gefragt. Die Bundesregierung mauerte jedoch zu und erklärte die Rechnungen zum Geschäftsgeheimnis. Die Aktivistin reichte daraufhin eine Klage nach dem Informationsgesetz gegen die Bundesregierung ein – und Gewann im Januar 2018 in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht (Az. VG 2 K 50.17). Die Angelegenheit ist nun vor dem Oberverwaltungsgericht Brandenburganhängig, weil sowohl die Bundesregierung und als auch die Kanzlei Redeker Berufung eingelegt haben (Az. OVG 12 B 15.18).

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3 réflexions sur « 8 Jahre juristischer Kampf: Aktivistin gewinnt Verfassungsbeschwerden und Klagen gegen die Bundespolizei »

  1. Herzlichen Glückwunsch. Hier zeigt sich mal wieder, wie langer Atem sich auswirkt. Es ist gut, solche Menschen mit solch langer Widerstandstradition dabei zu wissen. Ich hoffe, es ermutigt auch andere, den Kampf mit und vor Gerichten zu führen und sich nicht entmutigen zu lassen. In Büchel versucht gerade eine Gruppe von Menschen, gemeinsam das Unrecht von atomarer Beteiligung und unser Recht auf zivilen Ungehorsam anerkannt zu bekommen. Vom Bundesverfassungsgericht, noch ein langer Weg!!! Elu

  2. Gratuliere Dir ganz herzlich dazu!
    Das kann man wohl wirklich als Erfolg bezeichnen, ist es doch nicht mal selbstverständlich, dass das BVG überhaupt das Verfahren annimmt. Es dann auch noch mit der Selbstverteidigung zu gewinnen, RESPEKT !
    Fühle Dich umarmt!
    Peter

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