Atomkraft gefährdet die Menschenwürde – Dem Atom-Folter-Staat den Prozess machen

Am 1. August 2011 wird vier AtomkraftgegnerInnen von Robin Wood den Prozess vor dem Amtsgericht Potsdam gemacht (9:00 Uhr, Saal 21). Gegenstand der Verhandlung sind zwei Kletteraktionen gegen Atomtransporte, die gleichzeitig verhandelt werden .

Hintergründe zu den Prozessen – Elbe-Seitenkanl-Besetzung gegen den Castor, November 2008

Vier Aktivist_innen -darunter das Eichhörnchen – protestierten am 6. November 2008 – frei nach dem Motto: Der Castor kommt, wir sind schon da – mit Bannern auf der Elbe-Seitenkanal-Brücke über der Schienenstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg. Kurz vor dem Start des Atommüllzuges in Frankreich richtete sich ihr Protest gegen ein atomares Endlager in Gorleben und den Weiterbetrieb von Atomanlagen. Die Polizei sperrte die Schienenstrecke, beendete nach ca. 5 Stunden die Aktion und verhängte Bußgelder in Höhe von jeweils 500 Euro wegen des angeblichen Verstoßes gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung.

Am 1. August 2011 wird vier AtomkraftgegnerInnen von Robin Wood den Prozess vor dem Amtsgericht Potsdam gemacht (9:00 Uhr, Saal 21). Gegenstand der Verhandlung sind zwei Kletteraktionen gegen Atomtransporte, die gleichzeitig verhandelt werden .

Hintergründe zu den Prozessen – Elbe-Seitenkanl-Besetzung gegen den Castor, November 2008

Vier Aktivist_innen -darunter das Eichhörnchen – protestierten am 6. November 2008 – frei nach dem Motto: Der Castor kommt, wir sind schon da – mit Bannern auf der Elbe-Seitenkanal-Brücke über der Schienenstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg. Kurz vor dem Start des Atommüllzuges in Frankreich richtete sich ihr Protest gegen ein atomares Endlager in Gorleben und den Weiterbetrieb von Atomanlagen. Die Polizei sperrte die Schienenstrecke, beendete nach ca. 5 Stunden die Aktion und verhängte Bußgelder in Höhe von jeweils 500 Euro wegen des angeblichen Verstoßes gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung.

Von drei Beteiligten stellte die Polizei die Personalien fest, bevor sie auf freien Fuss gesetzt wurden.Das Eichhörnchen sperrte sie dagegen gleich für 4 Tage unter entwürdigenden Bedingungen allein in eine Gewahrsamszelle ein – vorbeugend und wegen des bloßen Verdachts, ich könne weitere Ordnungswidrigkeiten begehen und den CASTOR-Transport behindern. Dies stellt zusätzlich zum angedrohten Bußgeld eine unverhältnismäßige Abstrafung dar, gegen die Seit Dezember 2009 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist ; die Beschwerde läuft noch.

Richterin am Amtsgericht Potsdam Ahle hatte – wie auch im Verfahren um die Urantransportblockade – zunächst die Hoffnung, das Verfahren schnell vom Tisch zu bekommen, indem sie per Beschluss entscheidet und 200 Euro Bußgeld verhängt. Darauf ließen sich weder die Staatsanwaltschft – die eine höhere Strafe will – noch die Betroffenen ein…

Die AktivistInnen wollen vor Gericht zeigen, wofür sie stehen und dem Atomstaat den Prozess machen. Auch die umstände einer Tat, gehören zum Prozess. Mal sehen was das Amtsgericht zum Thema Folter einfällt…

* Über die Aktion gibt es ein nettes Video im Internet (vom französischen Fernsehen)
* Infos über die Aktion gibt es auf der Eichhörnchen-Homepage
* Infos zum Langzeitgewahrsam und zur Verfassungsbeschwerde auf der Eichhörnchen-Homepage
* Über die Aktion und den langzeitgewahrsam des Eichhörnchens hat Robin Wood Pressemitteilungen geschrieben, die sind zum Teil nicht erreichbar, weil die Homepage von Robin Wood derzeit wegen technischen Problemen großteils nicht erreichbar ist.
* Presseartikel zur Aktion: Teil 1Teil 2


Und hier eine Kurzgeschichte, die ich über mein Langzeitgewahrsam geschrieben habe. Zuerst im Robin Wood Magazin erschienen.

Wenn der Staat seine BürgerInnen schützt

November 2008. Der CASTOR kommt ins Wendland. Eine Aktivistin sitzt für rund dreieinhalb Tage in Langzeitgewahrsam – vorsorglich. Der Staat will sie nicht vor dem atomaren Strahlenmüll schützen. Die Polizei schützt die ungehorsame Aktivistin davor, unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Sie könnte ja gegen den CASTOR-Transport mit einer Kletteraktion in luftiger Höhe demonstrieren und dafür eine Anzeige kassieren. Wie ungeheuerlich! Deshalb soll sie – so die übereinstimmende Begründung von Polizei und Gerichten, die ihre entsprechenden Beschlüsse bereits vor Anhörung der Betroffenen gefasst haben – „zur Gefahrenabwehr“ weggesperrt werden.

Eine solche Sonderbehandlung bekommt nicht jedeR. Die Aktivistin hatte sich mit drei weiteren ROBIN WOOD-KletterInnen drei Tage vor dem Atommülltransport ins Zwischenlager Gorleben an einer Aktion auf einer Bahnbrücke über der CASTOR-Strecke in Lüneburg beteiligt, um ihren Protest friedlich zum Ausdruck zu bringen. Nach der Räumung wurde diese Aktivistin in so genannten Langzeitgewahrsam erst in die Polizeiinspektion Lüneburg und anschließend nach Braunschweig verbracht. Die anderen drei KletterInnen kamen mit einer schlichten Personalienkontrolle davon.

Die Haftbedingungen im Langzeitgewahrsam sind alles andere als gemütlich. Aber was soll’s? Etwas Ersatzbestrafung ist da sicher gewollt. Schließlich sollte sich die Betroffene ja darüber freuen derart vor einer erneuten Anzeige wegen Baumklettern geschützt zu werden. Zudem legt die Polizei Wert darauf, dass die Aktivistin sich in Gewahrsam nicht verletzt, daher darf sie so gefährliche Gegenstände wie Stift und Papier nicht erhalten. Und wenn ihr das nicht passt, kann sie sich ein Bild davon machen, wie die OrdnungshüterInnen sie überzeugen möchten: An der Wand des Gewahrsamstraktes der Polizeidirektion in Braunschweig-Querum hängen aussagekräftige Bilder, die amtliche Fesselungs- und Folterungstechniken darstellen. Eine Delle in der Wand wurde sorgfältig umrahmt. „Kopfstoß gleich kopflos“ lautet die Bildunterschrift. Die Beamten haben sogar Humor.

Auf Initiative von AktivistInnen und weiteren UnterstützerInnen wurden die Bilder und die Zustände in der Braunschweiger Polizeidirektion öffentlich. Es gab eine Pressekonferenz und eine gemeinsame Begehung der Gewahrsamszellen zusammen mit Beobachterinnen von Amnesty international und einer Landtagsabgeordneten. Die Bilder sorgten für Empörung in der Öffentlichkeit. Danach teilte der Braunschweiger Polizeipräsident schriftlich mit: „Die Fotos mit Fesselungsbeispielen im Braunschweiger Polizeigewahrsam wurden entfernt.“ Die Gewahrsamsordnung für Niedersachsen sei mit Wirkung zum 1.1.2009 geändert worden, um den „Forderungen des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ nachzukommen.

Doch unsere Geschichte ist längst nicht zu Ende.Wenige Monate nach der Ingewahrsamnahme flatterte der Aktivistin ein Strafbefehl ins Haus. Wird die Polizei für ihre menschenverachtende Handlung nun zur Rechenschaft gezogen? Aber nein, Fehlanzeige! Der Strafbefehl richtet sich gegen die Aktivistin. Statt einer Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Kletterns erntet sie nun also eine Strafanzeige. Der Vorwurf lautet „Widerstand“ und „Körperverletzung“.

Die Polizei hatte der Gefangenen innerhalb von dreieinhalb Tagen Gewahrsam einen ca. 30-minütigen „Freigang“ gewährt. „Frei“ heißt hier: mit Handfesseln an eine Polizistin gebunden. Statt sich zu bedanken, weigerte sich die Gefesselte, sich vom Sonnenschein zu verabschieden und freiwillig in die fensterlose, weiß gekachelte Zelle zurückzukehren.

Aus der Akte ist zu entnehmen, die Gefangene habe sich passiv verhalten und „schwer“ gemacht. Die Polizei ist offenbar der Meinung, die Angeklagte könne das Gesetz der Schwerkraft aufheben und schwerer wiegen, als die Waage anzeigt. Und der arme verletzte Polizist weiß nicht mehr wann und wo er sich seine „Schürfwunde“ eingeholt hat. Da werden einem beim lesen die Augen ganz schön feucht.

Dank der Bemühungen des Rechtsanwaltes der Aktivistin wurde das Theaterstück dann doch nicht vor dem Amtsgericht Braunschweig aufgeführt. Das Verfahren wurde stattdessen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft wollte zwar zunächst keine Einstellung auf Staatskosten annehmen, die Aktivistin aber blieb stur und setzte sich durch.

Die Behörden haben ihr Ziel, die
Umweltschützerin von ähnlichen Aktionen abzuhalten, verfehlt: Sie hat seitdem weitere geheime Atomtransporte enttarnt und aufgehalten. Mit Staatswillkür ist der Widerstand nicht klein zu kriegen.

Unbeugsames Eichhörnchen

Nota: vor kurzem gerieten die Braunschweiger Polizei und ihre willkürliche Praxis erneut in den Schlagzeilen. Bilder aus dem Gewahrsamtrakt wurden veröffentlicht:
TAZ  –  BIBS

Weitere Bilder aus dem Gewahrsamtrakt