Beton, Schiene und Castor: Prozess in Potsdam geplatzt

Gestern fand wieder ein Castorprozess vor dem Amtsgericht Postsdam statt… Christof hat mich als seine Verteidigerin nach §138 II StPO beantragt. Richterin Ahle lehnte den Antrag ab – mit einer absurden Begründung. Nämlich, dass der Betroffene in der Lage sei, sich selbst zu verteidigen. Frau Ahle verkennt den Unterschied zwischen Pflicht- und Wahlverteidigung. Ob Mensch in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen, spielt bei der Wahlverteidigung keine Rolle. Selbst Anwälte dürfen sich einen verteidiger nehmen, wenn sie als Angeklagte vor Gericht stehen!
Frau Ahle wollte mit ihrem Beschluss augenscheinlich einer anstrengenden Verhandlung mit zwei AktivistInnen auf der Anklagebank aus dem Weg gehen.

Ergebnis: noch komplizierter! Kaputt war der Prozess, nach 40 Minuten…

Sowohl Christof als auch ich werden Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Und ich bin darauf gespannt, wie mein nächster Prozess als Betroffene bei Frau Ahle verlaufen wird. Am 4. juni gilt: Auf nach Potsdam und wieder mal die Rollen tauschen…
Update 30.5.:mein Prozess vom 4. Juni hat Frau Ahle auf den 27. August um 9:00 uhr verlegt… offensichtlich braucht sie etwas zeit, sich darüber Gedanken zu machen, was sie mit dem Eichhörnchen tut…

Ich übernehme zum gestrigen Prozesstag den Kurzbericht aus dem Blog zu den Castorprozessen in Potsdam

Gestern fand wieder ein Castorprozess vor dem Amtsgericht Postsdam statt… Christof hat mich als seine Verteidigerin nach §138 II StPO beantragt. Richterin Ahle lehnte den Antrag ab – mit einer absurden Begründung. Nämlich, dass der Betroffene in der Lage sei, sich selbst zu verteidigen. Frau Ahle verkennt den Unterschied zwischen Pflicht- und Wahlverteidigung. Ob Mensch in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen, spielt bei der Wahlverteidigung keine Rolle. Selbst Anwälte dürfen sich einen verteidiger nehmen, wenn sie als Angeklagte vor Gericht stehen!
Frau Ahle wollte mit ihrem Beschluss augenscheinlich einer anstrengenden Verhandlung mit zwei AktivistInnen auf der Anklagebank aus dem Weg gehen.

Ergebnis: noch komplizierter! Kaputt war der Prozess, nach 40 Minuten…

Sowohl Christof als auch ich werden Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Und ich bin darauf gespannt, wie mein nächster Prozess als Betroffene bei Frau Ahle verlaufen wird. Am 4. juni gilt: Auf nach Potsdam und wieder mal die Rollen tauschen…
Update 30.5.:mein Prozess vom 4. Juni hat Frau Ahle auf den 27. August um 9:00 uhr verlegt… offensichtlich braucht sie etwas zeit, sich darüber Gedanken zu machen, was sie mit dem Eichhörnchen tut…

Ich übernehme zum gestrigen Prozesstag den Kurzbericht aus dem Blog zu den Castorprozessen in Potsdam

Dem Umweltaktivisten Christof N. wird vorgeworfen, durch seine Beteiligung an einer Ankettaktion anlässlich des Castor Transportes 2008 eine betriebsstörende Handlung nach der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung begangen zu haben.
Dafür musste er am heutigen Montag knapp 500km von seinem Wohnort entfernt in Potsdam vor dem Amtsgericht erscheinen. Zu Beginn der Verhandlung beantragte der Beschuldigte eine Wahlverteidigerin nach §138 II StPO. Dies wurde jedoch mittels unzutreffender Behauptungen von Richterin Ahle abgelehnt. Die Verhandlung wurde bis zur Entscheidung über die daraufhin ergangenen Beschwerden ausgesetzt.

„Wenn Richterin Ahle meint, ab Fließband Atomkraftgegner_innen verurteilen zu können, hat sie sich geirrt. Ich werde mich umfangreich gegen diese politische motivierte Verfolgung zu wehren wissen“ So der Beschuldigte Christof N.
Neuer Verhandlungstermin ist noch nicht bekannt.

Kontakt: bloxberg@nirgendwo.info