Nachdem ein Schiff mit Atommüll im vergangenen Jahr Pfingsten anhielt, weil zwei Aktivist_innen sich in Münster von einer Brücke abgeseilt hatten, verschickte die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Bußgeldbescheide wegen einer „grob ungehörigen Handlung“ und „verbotenem Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“ in Höhe von je 165 Euro. Die Betroffenen legten Einspruch ein. Darüber wurde heute vor dem Dortmunder Schifffahrtsgericht verhandelt. Die Verhandlung wurde nach einer knappen dreiviertel Stunde auf den 28. März 2013 um 14 Uhr vertagt.
Vor Prozessbeginn kletterten zwei Aktivist_innen auf die Fahnenmasten vorm Dortmunder Gericht und hängten ein Transparent auf, mit der Überschrift « Mit dem Strom gegen Atom ». Weitere Menschen verteilten Flyer und klärten die PassantInnen über den anstehenden Prozess und die kommenden Demonstrationen zum Fukushima Jahrestag auf.
Im Prozess selber verlasen die beiden Angeklagten zahlreiche Anträge, sie rügten beispielsweise dass das Gericht in Dortmund verhandle und nicht am « Tatort » in Münster sowie die politisch motivierten Ermittlungen der Verwaltungsbehörde. »Den ganzen Quatsch habe ich nicht gelesen » erklärte Richter Tebbe. Auf die Frage nach vergleichbarer Rechtsprechung zu den Vorwürfen reagierte er mit « Ich bin Richter, ich bin keine Bibliothek. » Als die beiden Umweltaktivist_innen sich nicht zu den Vorwürfen äußern wollten (was ihr Recht ist), musste der Prozess vertagt werden, da der Richter keine Zeug_innen geladen hatte und die Personen auf den Fotos in der Akte auch für ihn nicht erkennbar waren.
Der Fortsetzungstermin ist am Donnerstag, 28.3.2013 um 14 Uhr, wieder im Amts- und Schifffahrtsgericht Dortmund – Publikum ist willkommen.
Heute gestellte Anträge
* Zustaendigkeitsruege (PDF)
* Ruege Verhalten Ermittlungsbehoerde (pdf)
* Auto Brücke, keine Schiffahrtsbrücke– Verbots-Tatbestandsirrtum (pdf)
* Keine vergleichbare Rechtssprechung – Verbots-Tatbestandsirrtum (pdf)