Ich übernehme den Bericht eines Angeklagten zum zweiten Verhandlungstag im Prozess um die Besetzung des Rathauses gegen S21 und für ein « Bürgerparlament ». Es geht am 19.2. um 11 Uhr weiter, der Grüne Bürgermeister Werner Wölfle ist geladen! Es kann spannend werden. Ich unterstütze die AktivsitInnen als Verteidigerin. (es gibt auch einen Bericht zum 1. Verhandlungstag)
Es ist anGERICHTet:
Pausensoufflé mit Verhandlungskrümeln …
Am Freitag, 31. Januar 2014, fand am Amtsgericht Stuttgart die Fortsetzung des politischen Prozesses gegen vier Frauen und Männer, die am 10./11.11.2012 das Stuttgarter Rathaus besetzt haben sollen, statt.
Die Verhandlung wurde am ersten Prozesstag (21.1.) wegen zweier Befangenheitsanträge gegen Richter Gauch unterbrochen. Der Richter machte eine „dienstliche Äußerung“ (eine Stellungnahme) zu den Anträgen, auf welche wiederum bis zum 30.1./12 Uhr Stellung bezogen werden konnte.
Der Morgen am zweiten Prozesstag (Freitag, 31.1.) begann damit, dass im Saal 1 im Amtsgericht der Gerichtsbeschluss dazu auslag. Erwartungsgemäß (wir sind in Stuttgart!) wurden die Befangenheitsanträge zurück gewiesen. Der Richter Gauch sei „nicht befangen“ hieß es da.
So konnte Richter Gauch die Verhandlung weiterführen und eröffnete die Sitzung. Er stellte die Anwesenheit aller Geladenen und ihrer Verteidiger fest. Noch bevor er eine weitere Handlung vornehmen konnte stellte jedoch Katharine E. einen neuen Befangenheitsantrag, diesmal wegen einiger Äußerungen des Richters in Zusammenhang mit S21-Angeklagten, die man als abwertend bezeichnen kann und die den Richter als Befürworter von S21 erkennen lassen. Dies erlaube Zweifel an seiner Unbefangenheit. Die Angeklagten K. und B. schlossen sich dem Antrag an. So wurde nach vier Minuten Verhandlung eine Pause bis 10 Uhr nötig. Daraufhin verkündete Richter Gauch eine neue „dienstliche Äußerung“ zum aktuellen Befangenheitsantrag. Bis darüber entschieden sein würde, wurde die Verhandlung um ca. 10:10 Uhr bis 12:00 Uhr unterbrochen.
Um 12:00 Uhr wurde die Verhandlung wieder eröffnet, um den Anwesenden mitzuteilen, dass noch keine Entscheidung vorläge und die Verhandlung (nach 1 Min.) erneut bis 13:30 Uhr unterbrochen werde. So ging auch die Mittagspause am Amtsgericht vorbei und um 13:30 fanden sich alle wieder im Saal 1 ein. Wieder eröffnete der Richter die Sitzung um uns alle wissen zu lassen, dass noch immer keine Entscheidung vorliegt. Um 14:00 Uhr solle es weiter gehen. Diese Pause wurde von einigen der Anwesenden zu Atem- und Sangesübungen genutzt, was für Erheiterung sorgte. Um 14:00 Uhr lag dann die (erwartete) Entscheidung detailliert begründet vor (bei „vernünftiger“ Betrachtung: nicht befangen!) und konnte es weitergehen.
Der Angeklagte B. erklärte, den Beschluss vom Morgen nicht vorliegen zu haben und bat darum, diesen und auch die anderen Schriftstücke zu verlesen, da es sich um eine öffentliche Verhandlung handelt und die Zuschauer sich ohne Kenntnis der Vorgänge kein vollständiges Bild machen können. Dem kam Richter Gauch nach und verlas alle Schriftstücke.
Der Angeklagte K. erklärte zu dem abgelehnten Befangenheitsantrag, dass es sich nicht um eine Fehlmeinung des Richters handelte, sondern vielmehr um einen arroganten Versuch der Durchsetzung seiner Meinung. Das bekräftige die Besorgnis der Befangenheit zusätzlich. Es sei außerdem merkwürdig, dass er die Hoffnung hatte das Verfahren an diesem Vormittag zu Ende bringen zu können. Er ziehe offenbar eine schnelle Erledigung einem fairen Verfahren vor. Der Rechtsanwalt Döhmer bat das Gericht um Überprüfung, ob eine Selbstablehnung in Betracht komme. Das Gericht wisse sehr wohl selbst, dass hier nicht mehr unbefangen geurteilt werden könne. Auch die Angeklagte E. bekräftigte nochmals ihre Unterstützung der Anträge gegen Richter Gauch.
Bis zu diesem Zeitpunkt war prozessual nichts weiter geschehen, als dass festgestellt worden war, dass alle da sind, und dass Richter Gauch nicht befangen ist.
Der nächste Schritt im Ablauf war nun, die Entscheidung über die Zulassung der Laienverteidigerin Cécile Lecomte als Wahlverteidigerin für den Angeklagten K. Richter Gauch hatte keine Einwände und ließ Cécile Lecomte zu, jedoch trat die Staatsanwältin dem entgegen. Auch die Entscheidung über die Abberufung der Staatsanwältin aus dem Verfahren, den der Wahlverteidiger der Angeklagten E. am ersten Prozesstag gestellt hatte, stand noch aus. Hier erklärte sich das Gericht als dafür nicht zuständig.
Die Staatsanwältin wollte nun ihrerseits eine Unterbrechung um eine Beschwerde gegen den Beschluss der Zulassung von Fr. Lecomte zu stellen. Die Verhandlung wurde also erneut von ca. 14:25 bis 14:43 Uhr unterbrochen. Als es weitergehen sollte und die Staatsanwältin das Wort ergriff, war diese so schlecht zu verstehen, dass sowohl Publikum als auch die Angeklagten Mühe hatten sie zu verstehen. Es folgte daher der Antrag der Angeklagten E., die Staatsanwältin möge ein Mikrofon erhalten, damit sie besser zu verstehen sei. Hierfür wurde die Verhandlung erneut unterbrochen. Nachdem das Amtsgericht erfolgreich nach einem Mikrofon und Lautsprecher durchsucht und beides installiert wurde, konnte es um 15 Uhr weitergehen. Die Staatsanwältin verlas nun verständlich ihre Beschwerde, die jedoch keine aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet: Cécile Lecomte ist zunächst als Verteidigerin zugelassen, bis über die Beschwerde entschieden ist. Der Rechtsanwalt Döhmer hält die Beschwerde für unbegründet da hierfür keine rechtlichen Gründe vorliegen.
Der Angeklagte K. stellte daraufhin den Antrag feststellen zu lassen ob Zivilpolizisten im Saal sind und bat darum diese aus dem Saal entfernen zu lassen. Der Antrag wurde abgelehnt.
Nun wollte Richter Gauch gerne endlich in die Beweisaufnahme einsteigen und die ersten Zeugen befragen. Werner Wölfle sowie Fr. Burmeister vom Rathaus seien auf Abruf (Anreise 15 Min.), auf dem Flur warteten aber bereits auch die anderen drei Zeugen. Rechtsanwalt Döhmer aüßerte seine Bedenken mit dieser Vorgehensweise, da die Angeklagten bisher keine Gelegenheit hatten ihre Prozesserklärung abzugeben. Die Verhandlung wurde auf Antrag der Angeklagten E. um 15:12 Uhr für eine Beratungspause der Angeklagten unterbrochen.
Bei Beginn der Fortsetzung um ca. 15:20 Uhr bekräftigten die Angeklagten, nun erst einmal je eine politische Erklärung abgeben zu wollen. Alle Zeugen wurden daher gegen 15:25 Uhr ausgeladen und nacheinander gaben Katharine Ertl, Bernd-Christoph Kämper, Karl Braig, und Peter Gruber ihre Erklärungen ab.
Kaum war klar, dass Werner Wölfle nicht mehr in den Gerichtssaal kommen würde, verließen die Reporter der BILD-Zeitung den Saal um sich den völlig falschen Artikel aus den Fingern zu saugen, der dann online und am Samstag auch in der Stuttgarter Printausgabe erschien. Hätten sie noch eine Stunde investiert, sie hätten wenigstens inhaltlich etwas zu schreiben gehabt. Aber das lag offenbar nicht in ihrem Interesse.
Auch an ihrem zweiten Prozesstag beugten sich die Angeklagten also nicht der „Stuttgarter-Linie“-Justiz. Unterstützt wurden sie dabei von den aus der Anti-Atom- und Gendreck-Weg-Bewegung bekannten Rechtsbeiständen Cécile Lecomte und Jörg Bergstedt sowie Rechtsanwalt Tronje Döhmer.
Neben einer Fortsetzung der Paragraphenschlacht ist am dritten Verhandlungstag, dem 19.2. ab 11 Uhr, auch eine interessante Auseinandersetzung mit dem Grünen Bürgermeister Werner Wölfle zu erwarten, der dann erneut als Zeuge geladen sein wird. Werner Wölfle hatte die Räumung der Bürgerinnen und Bürger veranlasst, die am 10./11. November 2012 im Rathaus zur Gründung eines BürgerInnen-Parlaments aufgerufen hatten, um das Rathaus (nicht!) den Narren zu überlassen.
UPDATE vom 16.2.: Das Landgericht hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft verworfen, Cécile bleibt Verteidigerin. Beschluss als PDF