Weil ich Informationen über eine rechtswidrige Überwachungsmaßnahme der Lüneburger Polizei gegen mich veröffentlicht habe, droht diese mich zu verklagen…
In diesem Jahr fährt kein Castortransport nach Gorleben – dafür aber ein Plutoniumtransport. Doch dieser Transport fährt nicht über Lüneburg, sondern von Sellafield über Nordenham zum AKW Grohnde. Die Polizeidirektion Lüneburg, die üblicherweise den Polizeieinsatz zur Durchsetzung von Castortransporten gegen den Willen der Bevölkerung koordiniert, vermisst offensichtlich diesen Einsatz. Das stelle ich an dem was die Polizeidirektion mir schreibt fest (PDF-Dokument). Die Beamten beschäftigen sich mit meiner Homepage – wie spannend. Dass ich auf meiner Homepage rechtswidrige Polizeieinsätze dokumentiere, gefällt ihr nicht. Sie fordert mich auf, die Dokumente zu löschen. Sonst geht sie gegen mich gerichtlich vor. Das werden wir ja sehen. Die Dokumente werden nicht entfernt, denn was soll an der Veröffentlichung von Informationen über eine rechtswidrige Überwachung durch Mobiles Einsatzkommando strafbar sein?
2006 wurde ich vor einem Castortransport rund um die Uhr durch 4 MEK-Einheiten und einer Fahndungseinheit der Bundespolizei aus Pirna überwacht. Die Polizei wollte verhindern, dass ich am Tag X wenn der Castor kommt in Bäumen über der Schienenstrecke klettere – das kann ja vielleicht eine Ordnungswidrigkeit sein (Gefahrenprognose als PDF). Dies führte zu einer heldenhaften Verhaftung von drei Personen, die aus ihren Fahrrädern von einer Beweis- und Festnahme Einheit gewaltsam herunter gestoßen wurden. Dabei fiel ein Polizist aus seinem noch fahrenden Fahrzeug und verletzte sich – so viel zu den Fähigkeiten solcher Einheiten.
Doch solch eine Überwachung zur Verhinderung einer vielleicht Ordnungswidrigkeit war absolut rechtswidrig. Das gab die Polizei selber zu, um eine eklatante Niederlage vor Gericht zu verhindern.
Dass ich darüber berichte, stört sie nun. Das Bild von der Behörde bekommt dabei einen Kratzer… Ach und die Krönung ist, dass die Polizei mit der Verletzung der Persönlichkeitsrechten der Beamten argumentiert. Dagegen ist eine rechtswidrige wochenlange „längerfristige Observation“ mit „besonderen technischen Mitteln“ nichts? Wurden meine Persönlichkeitsrechte da nicht etwas verletzt??? Natürlich bekam ich für diesen schwerwiegenden Eingriff in meiner Privatsphäre kein Schmerzensgeld oder ähnliches. Nur die Deklaration aus ein Blatt Papier „Das Klagebegehren wird anerkannt“ Toll. Und das darf ich nicht dokumentieren? Ist es wirklich die Aufgabe einer Polizeidirektion, Zensur zu betreiben? Ich werde mich nicht einschüchtern lassen. Und wenn die Behörde mich wie angekündigt verklagt, freue ich mich über die dadurch geschaffene Öffentlichkeit für meine Kritik an die Behörde!
Das gibt mir weiterem Stoff für mein Buch. Natürlich gibt es schon eine Kurzgeschichte über die Heldentaten von MEK und BFE! Das Buch will zum Jahresende fertig geschrieben haben. Danach folgt das Layout, Gegenlektüre, die Einarbeitung von Anmerkungen, etc. Weil der Verlag mit ehrenamtlichem Engagement funktioniert, wird es noch eine Weile dauern, bis das Buch raus ist. Aber es kommt sicher, ich arbeite daran. Es sind kurze und zum Teil skurille Geschichte aus dem politischen Alltag, aus Begegnungen mit der Staatsmacht…