Sieg vor Gericht in Narbonne (F) nach Urantransportblockade

Aus einer PM von Sortir du nucléaire, Übersetzung Eichhörnchen

Das Netzwerk Sortir du nucléaire freut sich darüber, dass das Gericht von einer Strafe abgesehen hat und die Aktion als legitim angesehen hat.

Am 20. Februar 2014 fand in Narbonne der Prozess gegen AtomkraftgegnerInnen des Bündnis „Stop Uranium“statt, die im September 2013 ein mit Uran beladenen LKW bei seiner Ausfahrt aus der Uranfabrik in Malvési blockiert hatten.

Das Gericht sah für diese gewaltfreie Aktion des zivilen Ungehorsams, welche die Gefahren von Atomtransporten anprangert, von einer Strafe ab. Das Netzwerk Sortir du nucléaire freut sich über dieses Ergebnis und sieht darin einen ersten Schritt zur Anerkennung solcher Aktionen als Legitim. Das ist für die AtomkraftgegnerInnen ein Etappensieg.

Aus einer PM von Sortir du nucléaire, Übersetzung Eichhörnchen

Das Netzwerk Sortir du nucléaire freut sich darüber, dass das Gericht von einer Strafe abgesehen hat und die Aktion als legitim angesehen hat.

Am 20. Februar 2014 fand in Narbonne der Prozess gegen AtomkraftgegnerInnen des Bündnis „Stop Uranium“statt, die im September 2013 ein mit Uran beladenen LKW bei seiner Ausfahrt aus der Uranfabrik in Malvési blockiert hatten.

Das Gericht sah für diese gewaltfreie Aktion des zivilen Ungehorsams, welche die Gefahren von Atomtransporten anprangert, von einer Strafe ab. Das Netzwerk Sortir du nucléaire freut sich über dieses Ergebnis und sieht darin einen ersten Schritt zur Anerkennung solcher Aktionen als Legitim. Das ist für die AtomkraftgegnerInnen ein Etappensieg.

Rückblick: eine gewaltfreie Blockade um die Risiken von Antomtransporten anzuprangern

40 Personen vom Bündnis STOP-Uranium haben am 12. September 2013 einen mit Urantetrafluorid beladenen LKW blockiert. Mit ihrer Aktion wollten die AktivistInnen auf diese Gefährlichen Transporte aufmerksam machen. Drei bis fünf mit Urantetrafluorid beladene Fahrzeuge fahren jeden Tag zwischen der Uranfabriken Malvési und Tricatin/Pierrelatte. 60 Tonnen gefährliche Fracht fahren jeden Tag über die französischen Autobahnen A9 und A7. Diese Transporte geben eine beträchtliche Menge Gammastrahlung in die Umwelt ab. Weder die Bevölkerung noch die Stadtverordneten werden darüber in Kenntnis gesetzt.

Nach der Aktion wurde von den 40 beteiligten AktivistInnen eine einzige angeklagt. Als Fahrerin des Fahrzeuges, der den Urantransport zum stehen brachte, ging sie Risiko einer zwei Jährigen Haftstrafe sowie 4500 Euro Geldbuße ein. 22 AktivistInnen meldeten sich bei Gericht als „freiwilligen Angeklagten“ (Selbstanzeiger). Mit dieser Handlung wollten sie ihre Solidarität zeigen und an den politischen Charakter der Aktion erinnern. Über 8500 Personen haben den Soliaufruf „ « Nous sommes tout-e-s des bloqueur-ses d’uranium ! «  ( wird sind alle UranblockiererInnen) unterschrieben.

Am 20. Februar zeigten in Narbonne 60 Menschen ihre Solidarität bei einer Versammlung vor dem Gerichtsgebäude.

Prozess gegen die „UranblockiererInnen“ : ein Sieg für den Antiatomkampf.

Das Gericht lehnte eine Verhandlung gegen die „SelbstanzeigerInnen“ ab. Der Richter beschränkte sich auf eine Verhandlung gegen die Autofahrerin auf Grundlage eines Verkehrsdeliktes.

Der Anwalt der Angeklagten verteidigte die Legitimität der Aktion des zivilen Ungehorsams und verwies auf eine Notstandsituation gegenüber der Risiken der Atomkraft. Es wurden verschiedene Zeugen und Sachverständige gehört, die die Notwendigkeit von Protestaktionen gegen Atomtransporte bekräftigten. Didier Latorre, Sprecher des Bündnis STOP-Uranium, erinnerte daran, dass die AktivistInnen keine „ Kriminellen sind, sondern Menschen die angesichts des Schweigens über die Atompolitik in Frankreich mit solchen Aktionen den Finger in die Wunde legen. Die Atomkraft wurde selbst nach Fukushima nicht in Frage gestellt. Für die Durchführung der Aktion wurden die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die Aktion erreichte ihr Ziel, die Gefahren der Uranfabrik in Malvési und der dazugehörigen Transporten ins Licht zu bringen. Die Anzahl an Atomtransporten, die jeden Tag auf der Straße unterwegs sind, wurde erst durch unsere Beobachtungen öffentlich bekannt. Wir stehen heute vor diesem Gericht, obwohl die Firma Comurhex sich seit Jahren über Gesetze und Reglementierungen hinweg setzt.“

Francis Viguier, bezeugte vor Gericht seine Beteiligung an der Aktion als Stadtverordnete, „um dagegen zu protestieren, das wir über diese Transporte und die dazugehörigen Risiken nichts erfahren, obwohl wir als Stadtverordnete für die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung verantwortlich sind. Ich möchte mich nicht in der Situation vom Oberbürgermeister von Drancy wieder finden, der nicht zu handeln wusste, als in seiner Kommune ein Zug entgleiste.“

Bruno Chareyron, Atomingenieur der CRIIRAD trat als Fürsprecher der Angeklagten in den Zeugenstand, „ um die Notwendigkeit der Verbreitung von Informationen über Atomtransporte in der Bevölkerung zu bekräftigen. Die unterschiedlichen Strahlenschutzgrenzen für die Bevölkerung einerseits und für die Atomtransporte anderseits sind unschlüssig. Es ist außerdem festzustellen, dass selbst die geringste Strahlenbelastung sich gesundheitsschädigend auswirken kann.“ Die CRIIRAD hatte über diese Transporte und die AREVA-Fabrik Comuhrex in Malvési, die sie sehr genau beobachtet, eine ausführliche Liste vorbereitet.

Der Staatsanwalt nahm auf eine durch Sortir du nucléaire eingereichte Klage gegen die AREVA-Comurhex Fabrik in Malvési Bezug. Er betonte jedoch, die Rolle der Justiz sei es nicht, Entscheidungen über das Verhalten von Betreibern von Atomanlagen zu fällen. Er erklärte, die Aktion der AtomkraftgegnerInnen sei dazu geeignet gewesen, gesellschaftliche Entwicklungen auf den Weg zu bringen. Der Stellenwert solcher Aktionen wurde somit implizit anerkannt. Der Richter folgte dem Antrag des Staatsanwaltes. Er sprach die Aktivistin schuldig, von einer Strafe wurde jedoch abgesehen.

Das Réseau “Sortir du nucléaire“ freut sich darüber, dass die Aktion für die AktivistInnen letztlich keine schwere strafrechtlichen Konsequenzen zur Folge gehabt hat. „ Die Einschränkung der Verfolgung auf eine einfache Verkehrsordnungswidrigkeit ist zwar zu bedauern, weil sie den gemeinschaftlichen politischen Charakter der Aktion nicht wiedergibt“, erklärt die Kampagenverantwortliche Laura Hameaux „ in unseren Augen steht jedoch fest: Indem es von einer Strafe abgesehen hat, hat das Gericht die Legitimität der Aktion anerkannt. Es ist zu hoffen, dass die Justiz in ihrem Urteil gegen die kriminellen Machenschaften des Comurhex Malvési Unternehmens genauso viel Klarsicht zeigen wird!“