Uranzug-Blockade: Kletteraktivistin darf weiter klettern

Landgericht stellt Strafverfahren auf Staatskosten ein.

Keine Strafe für Kletteraktion oberhalb von Bahnanlagen.

Im Januar 2008 hielt ein Atommülltransport mit abgereichertem Uranhexafluorid, welches von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Russland exportiert werden sollte an. Eine Kletteraktivistin hatte sich über den Schienen abgeseilt und den Transport sechs Stunden lang aufgehalten.

Nach über fünf Jahren ist das Verfahren nun endgültig abgeschlossen. Cécile Lecomte („Eichhörnchen“) wurde in erster Instanz 2009 vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Ordnungswidrig sei ihr Verhalten auch nicht gewesen, die Aktion sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt gewesen. Die Staatsanwaltschaft ging aber in Berufung. Am heutigen Tag scheiterte der Versuch der Kriminalisierung erneut vor dem Landgericht.

Landgericht stellt Strafverfahren auf Staatskosten ein.

Keine Strafe für Kletteraktion oberhalb von Bahnanlagen.

Im Januar 2008 hielt ein Atommülltransport mit abgereichertem Uranhexafluorid, welches von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Russland exportiert werden sollte an. Eine Kletteraktivistin hatte sich über den Schienen abgeseilt und den Transport sechs Stunden lang aufgehalten.

Nach über fünf Jahren ist das Verfahren nun endgültig abgeschlossen. Cécile Lecomte („Eichhörnchen“) wurde in erster Instanz 2009 vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Ordnungswidrig sei ihr Verhalten auch nicht gewesen, die Aktion sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt gewesen. Die Staatsanwaltschaft ging aber in Berufung. Am heutigen Tag scheiterte der Versuch der Kriminalisierung erneut vor dem Landgericht.

Schon zu Beginn der Verhandlung ergriff der vorsitzende Richter Fischer das Wort. Er stellte klar, dass er eine Verurteilung wegen Nötigung für unwahrscheinlich hielt, mangels Gewaltanwendung. Zur Bewertung der Aktion als Ordnungswirdigkeit schien der Richter sich nicht festlegen zu wollen

„Mir scheint, dass das Gericht das Verfahren lieber einstellen wollte, statt eine Entscheidung in der Sache zu treffen. Wie eine Demonstrationen im Luftraum oberhalb von der Schiene rechtlich zu bewerten ist, ist unklar, es gibt Freisprüche von Amtsgerichten aber keine höchstrichterliche Rechtsprechung“. Erklärt die Angeklagte Cécile Lecomte.

Der Staatsanwaltschaft blieb nichts anderes übrig, als die Einstellung des Verfahrens ohne Auflage auf Staatskosten zu beantragen. Nicht einmal die Einziehung der Kletterausrüstung der Aktivistin konnte sie durchsetzen. Die Verschleppung des Verfahrens durch die Justiz spielte in dieser Entscheidung auch eine Rolle.

„ Nach der Aktion erklärte der Einsatzleiter der Polizei, es werde eine Hohe Strafe und Schadenersatzforderungen im fünfstellingen Bereich auf mich zu kommen. Sechs Jahre später ist klar: Ich muss keinen Cent bezahlen“ freut sich das Eichhörnchen. Schon fünft mal hat Cécile gegen Atomtransporte in luftiger Höher zwischen Gronau und Münster demonstriert. Kein einziges mal wurde sie zu einer Strafe verurteilt. Die Aktivistin denkt schon an die nächsten Kletteraktionen. An den kleinen Bäumen im Gebäudegericht übte sie schon mal klettern.

Hintergrundinformationen:

Presseberichte zum Prozess:

MZ-Bericht

WN-Bericht

WDR Aktuelle Stunde 4.11.13