Gorleben-Zaunprozess: Berufung startet am 25. Juli vor dem LG Lüneburg

Am 25. Juli 2012 um 9:30 Uhr im Saal 121 startet vor dem Lüneburger Landgericht ein Berufungsprozess gegen die Polit-Aktivistin Cécile Lecomte. Hintergrund ist eine Demonstration im Sommer 2008 am Atommüllzwischenlager Gorleben. Der Aktivistin wird Hausfriedensbruch vorgeworfen, weil sie im Laufe der Protestaktion durch den äußeren Zaun der Anlage durchschlüpfte. Die Betreibergesellschaft des Zwischenlagers GNS hat Strafantrag gestellt.

Nach 12 Verhandlungstagen verurteilte das Amtsgericht Dannenberg am 21. März 2011 die Aktivistin zu 20 Tagessätzen wegen Hausfriedensbruch.

Gegen das erstinstanzliche Urteil haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.

Am 25. Juli 2012 um 9:30 Uhr im Saal 121 startet vor dem Lüneburger Landgericht ein Berufungsprozess gegen die Polit-Aktivistin Cécile Lecomte. Hintergrund ist eine Demonstration im Sommer 2008 am Atommüllzwischenlager Gorleben. Der Aktivistin wird Hausfriedensbruch vorgeworfen, weil sie im Laufe der Protestaktion durch den äußeren Zaun der Anlage durchschlüpfte. Die Betreibergesellschaft des Zwischenlagers GNS hat Strafantrag gestellt.

Nach 12 Verhandlungstagen verurteilte das Amtsgericht Dannenberg am 21. März 2011 die Aktivistin zu 20 Tagessätzen wegen Hausfriedensbruch.

Gegen das erstinstanzliche Urteil haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.

In erster Instanz lautete der Vorwurf Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Vorwurf des Widerstandes bei der Durchsetzung eines Platzverweises war am neunten Verhandlungstag von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen, weil die Aktivistin bei der Befragung von Zeugen erhebliche Zweifel an die Rechtmäßigkeit des damaligen Polizeieinsatzes gegen sie wecken konnte. Gegen die Versammlungsteilnehmerin hätte die Polizei keinen Platzverweis erteilen und durchsetzen dürfen.

Schon vor beginn der Berufungsverhandlung kritisiert Cécile die Verhandlungsführung der zuständigen Richterin am Landgericht Philipp: „Mein Antrag auf Zulassung eines Wahlverteidigers wurde zurückgewiesen. Obwohl der Verteidiger, dessen Genehmigung ich beantragte, in Verfahren bei anderen Landgerichte genehmigt ist. So soll die Verteidigung geschwächt werden. Die für die Hauptverhandlung verfügten Eingangs- und Sicherheitsmaßnahmen verschärfen diesen Eindruck. Sie vermitteln das Gefühl eines Terroristenprozesses und sind eine Art Vorverurteilung. „ So die Angeklagte.

Für den 25. Juli hat das Gericht – warum auch immer –  keine Zeugen geladen. Folgetermine sind u.a. für den 7. und 23. August sowie 11. und 27. September festgelegt worden.

Der Aufwand, der seitens der Justiz für die Verfolgung eines Bagatelldeliktes vier Jahre nach der Tat betrieben wird, wundert die Angeklagte nicht.

Die Staatsanwaltschaft könnte das Verfahren jederzeit wegen Geringfügigkeit einstellen. Es ist niemand zu Schaden gekommen und im Kontext der gesellschaftlichen Auseinandersetzung um die Atomkraft ist eine solche Protestaktion sozialadäquat. Einstellen tut die Staatsanwaltschaft aber nicht – weil ich ihr wegen meiner zahlreichen effektiven (Kletter)Aktionen schon lange ein Dorn im Auge bin. Die Verfolgung ist politisch motiviert. Entsprechend politisch werde ich mich vor Gericht verteidigen,“ erklärt Cécile.