… gegen eine überflüssige Behörde.
Leistungsstreichung wegen Beteiligung an einer Baumbesetzung war illegal.
Mit den „Hartz IV Reformen“ versprach die Politik Unterstützung für Arbeitslose bei gleichzeitiger Einsparung von öffentlichen Gelder. Mit dem Gesetz wurde festgelegt, wie „Arbeit“ und „Arbeitssuche“ zu sehen hat. Wer in das extrem bürokratische Schema nicht hineinpasst und meint, sein Leben selbstbestimmt zu gestalten, dem wird das Geld, das eigentlich schon ein Existenzminimum entspricht, zum Teil oder komplett weg gestrichen. Die Folge ist unzählige Klagen von Arbeitslosen vor den Sozialgerichten – die überwiegend von den betroffenen Leistungsberechtigten, gewonnen werden.
Wie meine jüngste Klage. Überflüssiger und absurder hätte das Verfahren nicht sein können. Gegenstand der Klage war eine angeblich nicht gemeldete Ortsabwesenheit im Jahr 2010, die Behörde hatte mir – trotz Schwerbehinderung und dauer Behandlungsbedarf – die ganzen Leistungen samt Krankenversicherung gestrichen.
Ich war zu diesem Zeitpunkt auf dem Weg zur Selbstständigkeit und erhielt ergänzende Leistungen, weil mein Verdienst aus selbständiger Arbeit mir noch nicht zum leben reichte. Doch meine selbstständige Arbeit passte nicht in den standardisierten Schubladen der ARGE und er wurden mir mehr Steine in den Weg gelegt, als geholfen. Wohl weil meine Tätigkeit politisch und selbstbestimmt ist und augenscheinlich meiner Sachbearbeiterin ein Dorn im Auge war.
Bereits im Februar 2010 hatte ich beim Sozialgericht im Eilverfahren effektivem Rechtsschutz erlangt, die ARGE musste weiter zahlen.
Weil in der Zeitung stand, dass ich mich in Hamburg an einer Baumbesetzung gegen das Kohlekraftwerk von Vattenfall in Moorburg, weil Interviews im Fernsehen gab, wurden mir ohne vorige Anhörung die Leistungen von einem Tag auf den anderen gestrichen. Dass Lüneburg und Hamburg für Züge, Busse und Bahnen Teil des selben Verkehrsraums ist und zum Nahbereich gehört, dass ich dafür sorgte, wie in der Vereinbarung mit dem Amt vorgeschrieben, meine Post täglich zu kontrollieren und dies glaubhaft machte , interessierte die Behörde nicht. Dass die Baumbesetzung Teil meiner politischen Arbeit und somit meiner selbstständigen Arbeit war, mochte die das Amt auch nicht berücksichtigen. Es legte Gesetzparagrafen nach seinem Gunsten aus, um mich genau daran zu hindern, meine Selbstständigkeit aufzubauen. Denn freie selbstbestimmte Arbeit passt nicht in der Definition von Arbeit, die die Sachbearbeiter vor Augen haben. Ich bin der Auffassung, dass jede Art von Engagement für andere Menschen und die Gesellschaft, „Arbeit“ ist und in der Regel der Gesellschaft viel mehr als einige umwelschädliche Tätigkeiten – wie beispielsweise den Bau und den Betrieb eines Kohlekraftwerks – oder eben die Arbeit meiner Sachbearbeiterin, die mir Steine in den weg legt und sich nur für Zahlen interessiert. Die ARGE oder jetzt der Jobcenter sagt nicht „Wie helfe ich der Person“ sondern “wie kriege ich diese Person aus Statistik raus, wie streiche ich ihr das Geld“.
Hinter den repressiven Entscheidungen meiner Sachbearbeiterin und der Behörde habe ich von Beginn an eine politische Motivation vermutet, denn die Streichung erfolgte im Zusammenhang mit einer Baumbesetzung und ich habe seit nun über vier Jahren ein weiteres Verfahren vor dem Sozialgericht laufen – wegen meines Engagements gegen die Atomkraft. Ich wurde im November 2008 für vier Tage von der Polizei präventiv in Gewahrsam genommen, die Polizei warf mir nichts vor, sie wollte mich lediglich daran hindern, meinen Protest gegen einen Castortransport kletternd kund zu tun. Über diese Ingewahrsamnahme wurde die ARGE damals von der Polizei benachrichtigt, diese verlangt für diese Tage Geld zurück, ich hätte meine Abwesenheit nicht gemeldet gehabt (wie soll das bitte gehen?) und sei die vier Tagen nicht arbeitssuchend gewesen.
Über meine Klage gegen die Streichung von Leistungen wegen der Baumbesetzung in Hamburg, wurde am ersten November 2012 verhandelt. Eine Berufsrichterin und zwei ehrenamtliche Richter, die Vertreterin der ARGE (nun Job Center), eine extra aus Hamburg angereiste Zeugin, mein Anwalt aus Gießen und meine Wenigkeit nahmen im Sitzungssaal Platz. Die Zeugin wurde heraus gebeten. Als sie zehn Minuten später wieder in den Saal gerufen wurde, wurde sie ohne auszusagen entlassen. Die Vertreterin der ARGE hatte zuvor mein Klagebegehren anerkannt, ihr Bescheid zurück genommen und erklärt, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen – das zahlt indirekt der Steuerzahler. Mein Vortrag in der Verhandlung war mit dem Schriftlichen wortgleich. Doch die Vertreterin der ARGE lenkte erst in der Hauptverhandlung ein. War das eine „Arbeitsplatzerhaltungsmaßnahme“ für das Rechtsdezernat des Jobcenters? „ Sie haben Pflichten, sie müssen, sie dürfen nicht“ das ist der eingespielte Diskurs eines Sachberabeiters im Jobcenter? Und wie wär’s damit, die eigenen Gesetze einzuhalten? „Verbrecherbande“ kommentierte ein Freund das Ergebnis der Verhandlung. Damit war die ARGE-Jobcenter gemeint.
ARGE-JOBCENTER-HARTZ4 sind überflüssig! Wie wärs mit dem Grundeinkommen für alle?
Seit über zwei Jahren erhalte ich keine Leistungen mehr und da sist gut so. Ich lebe von meiner politischen Arbeit: Vorträge, Vernetzung, politische Happenigs. Mein Lebensunterhalt bestreite mit wenige Honorare und vor allem Zuwendungen (Spenden, Patenschaft), die ich für diese ehrenamtliche Arbeit erhalte. Weil „Arbeit“ nicht ausschließlich in » Lohn » und „Erwerb“ gemessen werden darf. Ich habe wenug zum Leben. Relativ wenig ( das „Stundenlohn“ so weit Arbeitszeit meßbar , ist gering) aber genug zum Leben. Mehr will ich nicht. Vorteil vom Bauwagenleben und Containern ist, dass man wenig Geld zum Leben braucht und sein Leben nicht beim Geldverdienen verliert!
Aktenzeichen: Sozialgericht Lüneburg 24 AS 596/10