Atommüllschiff-Kletter-Stopp – Video zum Protest vorm Prozess
Nachdem ein Schiff mit Atommüll im Mai 2012 anhielt, weil zwei AktivistInnen sich in Münster von einer Brücke abgeseilt hatten, verschickte die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Bußgeldbescheide wegen einer „grob ungehörigen Handlung“ und „verbotenem Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“ in Höhe von je 165 Euro. Die Betroffenen legten Einspruch ein. Darüber wurde im Frühjahr 2013 vor dem Dortmunder Schifffahrtsgericht verhandelt. Die AktivistInnen ließen es sich nicht nehmen, ihren Protest auch vor dem Amtsgericht zu zeigen.
Über diesen Prozess und die Aktionen habe ich nun ein 5-minutiges Video geschnitten und online gestellt.
Gegen das « symbolische » Urteil von Richter Tebbe haben wir Rechtsbeschwerde eingelegt – Formal wird diese durch die (Laien)verteidigerInnen eingelegt -, die liegt nun dem OLG vor. Ich dokumentiere hier unseren Beschwerdetext (42 Seiten, pdf)
Nachdem ein Schiff mit Atommüll im Mai 2012 anhielt, weil zwei AktivistInnen sich in Münster von einer Brücke abgeseilt hatten, verschickte die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Bußgeldbescheide wegen einer „grob ungehörigen Handlung“ und „verbotenem Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“ in Höhe von je 165 Euro. Die Betroffenen legten Einspruch ein. Darüber wurde im Frühjahr 2013 vor dem Dortmunder Schifffahrtsgericht verhandelt. Die AktivistInnen ließen es sich nicht nehmen, ihren Protest auch vor dem Amtsgericht zu zeigen.
Über diesen Prozess und die Aktionen habe ich nun ein 5-minutiges Video geschnitten und online gestellt.
Gegen das « symbolische » Urteil von Richter Tebbe haben wir Rechtsbeschwerde eingelegt – Formal wird diese durch die (Laien)verteidigerInnen eingelegt -, die liegt nun dem OLG vor. Ich dokumentiere hier unseren Beschwerdetext (42 Seiten, pdf)
Es wurde auf dem Gerichtsvorplatz mit einer Kletteraktion demonstriert. Vor Gericht verteidigten die AktivistInnen ihre Sicht der Sache mit zahlreichen Beweisanträgen. Nach insgesamt 3 Verhandlungstagen wurden die beiden KletterInnen zu symbolischen Bußgeldern in Höhe von 10 und 20 Euro wegen Fehlbenutzen einer Schifffahrtsanlage.
Es ist « ganz wichtig, dass es Leute wie Sie gibt », die « der Stachel im Arsch der Atomwirtschaft » und dadurch auch hin und wieder der « Stachel im Arsch der Polizei » sind. « Das ist nachvollziehbar, was Sie tun. » Mir ist klar, meine Meinung muss nicht die endgültige sein. Das OLG oder BVerfG werden vielleicht zu einer anderen Rechtsgüterabwägung kommen, aber das ist erst mal meine. » erklärte Richter Tebbe in seiner mündlichen Urteilsverkündung.
Gegen das Urteil legten die Betroffenen in der Tat Rechtsbeschwerde ein. Sie rügen die Verletzung von Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit) und Art. 103 Abs. 2 GG (Bestimmheitsgebot und Auslegung des Gesetzes – Was ist die Zweckbestimmung einer Kanalbrücke, darf dort nicht demonstriert werden?) Die Beschwerde liegt nun dem Oberlandesgericht vor.
Alle Infos samt Aktionsberichten, Anträgen unter http://blog.eichhoernchen.fr/tag/EDO