Zweiter Verhandlungstag im Baggerprozess vor dem Landgericht.
Higlight des Tages: Der Streit um Plüschtiere in den Zuschauereihen.Es ist jetzt richterlich verkündet. Plüschtiere bis zu einer Höhe von 50 Zentimeter dürfen in den Gerichtssaal rein. Größere werden als gefährlich angesehen (mögliche Wurfgeschosse). Das sei im Sinne der Sicherheit alles Beteiligten. Erdmännchen, das Maskottchen der S21 GegnerInnen darf nun in den Gerichtssaal rein. (Antrag auf Zulassung von Plueschtieren als PDF , Beschluss als jpg-Bild, aus dem Protokoll der Hauptverhandlung entnommen) Mein Eichhörnchen-Plüschtier darf rein.
Nach dem Kuhandel, nun das Erdmännchen, das ist hier ein Zooprozess, meint mein Mitangeklagter Arne.
In der Sache sind wir ansonsten nicht viel wieter gekommen: Besitzverhältnisse und Frage um das Hausrecht weiter unklar. Die Angeklagten nehmen zu den Beweismitteln der letzten Zwei Tage Stellung. (Stellungnahme Versammlungsgesetz als PDF)
Eichhörnchen ist ganz schön müde (blöder Rheumaschub!) und freut sich, dass die Blogger von BAA (bei Abriss Aufstand) einen kurzen Bericht zum heutigen Verhandlungstag geschrieben haben. Dieser wird hier übernommen.
Hallo geht´s noch?! Plüschtiere sind Wurfgeschosse, AktivistInnen hängen sich am Bagger auf, Karabiner doch eine Waffe?
Kurzer Bericht über den zweiten Verhandlungstag vom Baggerprozess vor dem Landgericht: u.a. wurden folgende Fragen mehr oder weniger befriedigend behandelt: Eigentumsverhältnisse der Flächen rundum den Bagger, Nutzungsrecht, Hausrecht am 30.08.2010 und wer hatte das Recht Strafantrag zu stellen. Und wem gehörte eigentlich der Bagger?
Kurz und Korn ging es weiter. Polizeibeamter Korn: « Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, ich war nicht vor Ort, » und Kurz, eine unbekannte Polizeibeamtin, anscheinend ein Synonym für Zuverlässigkeit.
Dann wird ein illegal mitgeführtes Plüschtier im Sitzungssaal entdeckt. Cécile stellt den Antrag, die Sicherheitsverfügung für sitzungspolizeiliche Maßnahmen zu ändern. Dem Antrag wird stattgegeben.
Also morgen, Freitag, geht es um 9 Uhr weiter. Es sind Plüschtiere bis zu einer Höhe von 50 cm erlaubt, sowie auch das Mitführen von Zeitungen. Sollte der Einlass zum Gerichtssaal verweigert werden, hat vorsitzender Richter Helwerth ausdrücklich darum gebeten, die Justizpolizei zu beauftragen, es ihm unverzüglich zu melden, und Richter Helwerth wird sofort persönlich darüber entscheiden, ob der Zulass gewährt wird.
Landgericht, Berufungsstrafkammer, Raum 2, Olgastr. 2 in Stuttgart