2 Antiatom-AktivistInnen wurden am gestrigen Tag in Hamm vor dem Amtsgericht Freigesprochen. Ihnen war Hausfriedensbruch auf einem Bahnhofsvordach, wo sie mit einem Transparent demonstrierten, vorgeworfen worden. Die Richterin hatte vor Erlass des Strafbefehls die Akte möglicherweise nicht gelesen und in der Hoffnung, das Verfahren ganz schnell vom Tisch zu bekommen, den Strafbefehl ohne Prüfung der Rechtslage unterschrieben, Ich war schon auf Bahnhofsvordächer zum Demonstrieren… die Verfahren mussten alle eingestellt werden, weil die Handlung nicht strafbar ist. Die Richterin in Hamm hat zu Beginn der Verhandlung erklärt, sie habe ihre Meinung geändert. Späte Einsicht in einem klaren Fall – aber immerhin. Ich bin noch im Süden auf Lesereise (es lief gestern in Stuttgart sehr gut). Ich übernehme die Mitteilung der AktivistInnen, die gestern in Hamm dabei waren – zur Aktion damals, gibt hier einen Bericht (ich war auch dabei).
Freispruch für Anti-Atom-Aktivist_innen in Hamm
Wegen einer symbolischen Transparentaktion auf dem Vordach des Bahnhofs Hamm 2013 standen heute zwei Aktivist_innen vor dem Amtsgericht. Nach nur viertelstündlicher Verhandlung wurden sie vom Vorwurf des Hausfriedensbruches freigesprochen.
Hintergrund: Über dem Bahnhof Hamm laufen regelmäßig Atomtransporte, die die Urananreicherungsanlage in Gronau und Arevas Brennelementefabrik in Lingen versorgen. Damit verbunden sind gravierende Risiken, weil es bei Unfällen zur Freisetzung radioaktiver Substanzen kommen könnte. Dagegen protestierten die beiden Aktivist_innen, indem sie auf dem Vordach des Bahnhofs Hamm, im Februar, ein Transparent entrollten. Verfolgt wurde diese Aktion nun als Hausfriedensbruch. Richterin Bartz kündigte bereits zu Beginn der Verhandlung an, ihre Meinung seit Erlass des Strafbefehls geändert zu haben. Ihrer Auffassung nach handle es sich bei dem vorgeworfenen Verhalten nicht um eine Straftat, da das Vordach primär dem Witterungsschutz diene und auch sonst nicht als befriedetes Besitztum angesehen werden könne. Auf Vernehmung der anwesenden Zeugen wurde verzichtet, auch die Staatsanwaltschaft beantragte Freispruch, der schliesslich auch erging.
In ihrer Begründung führte die Richterin darüber hinaus an, mit normalen Argumenten und unspektakulären Aktionen ließe sich heutzutage keine Aufmerksamkeit mehr gewinnen.
Verteidigung und Angeklagte zeigten sich zwar durchaus nicht unzufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens, merkten jedoch an, dass es sich von Anfang an um politische motivierte Verfolgung handelte, die das Gericht den Angeklagten hätte ersparen können. Ob die vorgesetzte Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptieren oder Rechtsmittel einlegen wird ist noch offen.
Update vom 6.2.2014: Vor dem Amtsgericht Lingen gab es für Anne auch einen Freispruch.
Ich übernehme die Meldung von der Unterstützer-Gruppe:
Anti-Atom-Aktivistin in Lingen freigesprochen
Im Sommer 2013 blockierten rund 30 Aktivist_innen die Brennelementefabrik von Areva, in Lingen, mit einer Sitzblockade. Eine von ihnen stand heute vor Gericht. Der Prozess endete nach knapp zwei Stunden mit einem Freispruch.
Hintergrund: Im niedersächsischen Lingen steht die einzige Brennelementefabrik Deutschlands, sie produziert Brennelemente für Atomkraftwerke Weltweit und ist damit von herausragender Bedeutung für die Atomwirtschaft. Die Anlage ist vom sogenannten Atomausstieg nicht umfasst und hat eine unbefristete Betriebsgenehmigung. Mit dem Betrieb untrennbar verbunden sind zahlreiche Transporte die jeweils ein erhebliches Unfallrisiko bergen. Um für die sofortige Stilllegung dieser und aller Atomanlagen zu demonstrieren, setzten sich rund 30 Aktivist_innen vor die Anlage, die nur eine Zufahrt hat.
Die Aktivist_innen wurden nach mehreren Stunden Blockade von der Polizei geräumt. Dabei soll es zu Beleidigungen und Widerstandshandlungen gekommen sein, weshalb heute eine Aktivistin vor dem Amtsgericht Lingen stand. Dies war bereits der zweite Verhandlungstag bzgl. des Vorwurfs. Der Richter sah jedoch keinen der Vorwürfe als gegeben an und sprach die Angeklagte frei. Ob die vorgesetzte Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptieren wird, oder Rechtsmittel einlegen wird ist noch offen.
Dieses ist nur eines von vielen Verfahren gegen Anti-Atom-Aktive. Bereits gestern kam es vor dem Amtsgericht Hamm ebenfalls zu einem Freispruch. Wegen verschiedener Kletter-, Ankett- und Sitzblockade-aktionen sind aktuell in Niedersachsen und dem Münsterland ca. 50 Menschen von staatlicher Repression betroffen.