Der am 10.12.2012 begonnene Prozess gegen die Kletteraktivistin Cécile Lecomte vor dem Amtsgericht Potsdam wird am 19.12.2012 fortgesetzt, nachdem es am ersten Verhandlungstag trotz siebenstündiger Verhandlung nicht zu einem Urteil kam.
Richterin Ahle hatte sich einen straffen Zeitplan gesetzt: An nur einem Verhandlungstag wollte sie drei verschiedene Aktionen verhandeln, jeweils Zeugen anhören, Videos schauen, der Betroffenen Möglichkeit zur Stellungnahme geben und am Ende noch ein Urteil sprechen. Bis in den frühen Nachmittag hinein schien sie daran auch noch zu glauben und setze die Betroffene immer wieder unter Druck, keine Pausen zu machen, sich kürzer zu fassen, doch besser keine Anträge zu stellen. Sie behauptete sogar, es sei im Sinne der Betroffenen, wenn alles schnell ginge. Dem widersprach die Aktivistin vehement und forderte immer wieder eine Sachaufklärung anstelle einer schnellen Erledigung, doch daran war nicht zu denken.
Nb: Ein Teil der gestellten Anträge sind als PDF im Anhang
In der Sache ging es um drei Ordnungswidrigkeits-Vorwürfe aus den Jahren 2008 und 2009, zwei der verhandelten Aktionen waren Kletteraktionen gegen Atomtransporte, bei der dritten ging es um das Aufhängen eines Transparentes auf dem Dach des Lüneburger Bahnhofs aus Protest gegen einen Naziaufmarsch. Gemeinsam verhandelt wird all dies weit entfernt vom Tatort in Potsdam, weil alle drei Aktionen in Schienennähe und somit im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei stattfanden. Dass es jetzt erst zur Verhandlung darum kommt, liegt an Bundespolizei und Gericht, für die Betroffene ist diese Verfahrensverzögerung eine deutliche Belastung.
Der Prozesstag begann mit einem Befangenheitsantrag gegen Richterin Ahle. Als Gründe wurde ihr Verhalten in anderen Prozessen und im Prozessvorfeld genannt, insbesondere ihr vollkommenes Desinteresse an den Umständen der jeweiligen Taten bezüglich unrechtmäßiger Gewahrsamnahmen, unrichtige Behauptungen gegenüber der Betroffenen und die Weigerung das Verfahren mit dem identischen Verfahren eines weiteren Betroffenen zusammenzulegen. Diesen Antrag lehnte die Richterin selbst ab und begründete dies dreist mit der Behauptung, er sei ausschließlich gestellt worden, um den Prozess zu verschleppen und die Richterin zu verunglimpfen. „Frau Ahle hat noch weitere Anträge mit dieser Begründung abgelehnt. Sie will es sich eben einfach machen – aber wir werden es ihr nicht einfach machen. Wer Atomkraftgegnerinnen verfolgt muss auch die Konsequenzen ertragen.“ so die Betroffene, die sich Unterstützung von einer weiteren Aktivistin geholt hat, die sie als Laienverteidigerin nach dem §138II der Strafprozessordnung mit durch den Prozess begleitet.
Auch inhaltliche Auseinandersetzung versuchte Richterin Ahle zu unterbinden. Bei Verlesung von Beweisanträgen in denen es um Atomkraft und Rassismus ging, drehte sie demonstrativ Däumchen, das Tragen politischer T-Shirts im Saal wurde verboten, am Einlass wurden sogar Kleidungsstücke mit politischen Knöpfen eingezogen, es handle sich dabei um Agitationsmaterial. Die von der Richterin erlassene Sicherheitsverfügung umfasste sogar ein Verbot, vor dem Gebäude Transparente an Fahnenmasten und Bäumen aufzuhängen. „Diesen Teil der Verfügung halte ich für rechtswidrig“ so die Laienverteidigerin. „Das Gelände vor dem Gericht ist offen zugänglich, hier gilt das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Das kann eine Richterin eigentlich nicht einfach mit einer Verfügung aushebeln. Doch der heutige Tag hat mal wieder gezeigt, dass das Recht des Stärkeren gilt: Das Gerichtsgebäude wurde von rund einem Dutzend Polizeibeamt_innen bewacht, die um die Fahnenmasten und Bäume patroullierten – eine absurde Machtdemonstration des Staates.“
Nach siebenstündiger Verhandlung vertagte die Richterin auf den 19.12.2012, 13.00 Uhr im Saal 21. Die Betroffene freut sich, wenn, wie am ersten Verhandlungstag auch, solidarische Menschen den Prozess im Publikum begleiten.
Eichhörnchen und Hanna, den 10.12.2012