Sie Stoppten den Castortransport nach Deutschland 2010 in Caen mit einer Ankettaktion. Sie wurden bei ihrer « Befreiung » aus den Gleisen von der Polizei schwerverletzt: Verbrennung des dritten grades, notwendige Haut-Tranplantation, Sehnen durch die Flex der Polizei duchgeschnitten und oder durchgeschmolzen, etc. Erst gegen 15.000 Euro Kaution kamen sie vor ihrem Prozess in erster Instanz frei.
Jetzt stehen sie – erneut – vor Gericht – das Verfahren gegen die Polizei wurde dagegen eingestellt. Wenn die AktivistInnen nicht lebensgefährlich verletzt werden sollen, sollen sie keine Aktion durchführen, so das Tenor der Einstellungsverfügung. In erster Instanz 2010 wurden sieben AktivistInnen der Gruppe zu Bewährungsstrafen, sowie 30 000 Euro Geldstrafe und Sachdenersatz an die französische Bahn verurteilt. Das ist in den Augen des procureur de la République ( Staatsanwaltschaft) eine zu geringe Strafe.
Die Berufungsverhandlung findet am 4. März 2013 vor dem Gericht in Caen statt (Ankündigung auf Französisch) Solidarität ist gefragt!
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