Eichhörnchen gegen die Bundesregierung.
Vor dem Bundesverfassungsgericht habe ich aktuell zwei Verfassungsbeschwerden am Laufen. Es geht um Ingewahrsamnahmen beim Castortransport nach Lubmin 2010 und 2011. Ich bin der Auffassung, dass Polizei und ordentliche Gerichte mit ihren Maßnahmen und Entscheidung zahlreiche Grundrechte verletzt haben: Freiheit der Person, Versammlungs- und Meinungsfreiheit, Menschenwürde, rechtliches Gehör, etc.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai dieses Jahres meine Verfassungsbeschwerden aus dem Jahr 2014 der Bundesregierung zur Stellungnahme vorgelegt. Diese hat wiederum erstmals nichts getan und in letzter Minute dann eine Kanzlei eingeschaltet und um Fristverlängerung gebeten.
Die Stellungnahme der Großkanzlei Redeker erhielt ich Anfang August. Sie umfasst 55 Seiten + Anlagen. Einem bekannten Anwalt zur Folge wird sich diese Großkanzlei, die die Bundesregierung regelmäßig in aller Art Verfahren vertritt, das Mandat teuer bezahlen lassen haben. Seine Schätzung: um die 20 000 Euro. „Wo immer sich in Deutschland ein Polit- oder Wirtschaftskrimi abspielt, die Bonner Kanzlei ist dabei,“ schrieb mal der Tagesspiegel über diese Kanzlei. Für die Schätzung spricht auch die Erfahrung von „Abgeordneten Watch in einem Verfahren um die Offenlegung von Datensätzen zu Lobbyisten beim Bundestag. Der Bundestag sperrte sich dagegen und beauftragte die Kanzlei im juristischen Streit gegen die Bürger*innen. Laut Tagesspiegel vertrat die Sozietät Redeker Eon, RWE, EnBW und Vattenfall im Streit um Steuerbefreiungen für Rückstellungen von Kernkraftwerksbetreibern gegen die EU-Kommission.
Das Schreiben der Kanzlei in meinem Fall kommt mir so vor, als sei es der Gegenseite vor allem darum gegangen, gegen meine Person auf Grund meines politischen Engagements und meiner Art mich politisch im Kampf gegen die Atomindustrie zu betätigen, Stimmung zu machen. Das Schreiben enthält jede Menge Unterstellungen und falschen Schlüssen aus den Inhalten, die ich hier in diesem Blog veröffentliche. Auch ist klettern gaaanz schlimm und ich alleine gefährde den (Atom)Staat. Tja sollte ich vielleicht als Lob für die Effizienz meines politischen Engagements ansehen.
Ich darf nun auf das Schreiben das im Namen der Bundesregierung verfasst wurde, erwidern.
Weil ich wenig Geld verdiene und ja auch keine Rechtsanwältin bin, habe ich beim Bundesverfassungsgericht Prozesskostenhilfe beantragt. Die Verfassungsbeschwerde selbst hatte ich ohne anwaltliche Unterstützung selbst formuliert und eingereicht. Verfassungsbeschwerden werden so selten zur Entscheidung angenommen, dass ich das finanzielle Risiko nicht eingehen wollte. Ich habe in meinem PKH-Antrag das Gericht auf den Grundsatz der Waffengleichheit hingewiesen. Aus meinem Antrag: „ Ich benötige die fachliche Unterstützung eines Rechtsanwaltes. Ich beantrage aus diesem Grund die Beiordnung eines Rechtsanwaltes zur Vertretung meiner Interessen und Formulierung der Stellungnahme. Ich kann auf Grund meiner Mittellosigkeit keinen Anwalt bezahlen. Die Beiordnung ist auf Grund meines Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) angezeigt. Die Bundesregierung hat sich ja durch eine Rechtsanwaltskanzlei vertreten lassen. Ich bin keine Rechtsanwältin.„
Das Bundesverfassungsgericht hat in meinen Augen aber eine seltsame Auffassung zur Waffengleichheit. Es hat die Prozesskostenhilfe abgelehnt. Aus der Begründung: „ Die Beschwerdeführerin ist ausweislich der Verfassungsbeschwerdeschriften in der Lage, ihre Interessen selbst wahrzunehmen. Sie vermag den Sachverhalt sowie die Rechte, die sie geltend machen will, klar darzustellen und dabei auch juristisch zu argumentieren,“
Der PKH-Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes ist auf seine Homepage zu finden.
Das Gericht schreibt darüber hinaus, Prozesskostenhilfe werde vor dem Bundesverfassungsgericht nur unter strengen Voraussetzungen bewilligt, weil das Verfahren kostenfrei ist und kein Anwaltszwang besteht. Gut, ich habe mir die juritischen Grundlagen über die Jahre selbst beigebracht und besitze Rechtskunde. Auch wenn meine Schriftstücke auf Grund dessen, dass ich die juristische Sprache verwende und dabei im Satzbau und in der Grammatik meine französische Herkunft heraus zu lesen ist (ich kann nix dran), möglicherweise etwas außergewöhnlich klingen. Ich bin jedoch keine Rechtsanwältin mit langjähriger Erfahrung wie die Anwälten der von der Bundesregierung beauftragten Kanzlei.
Es ändert darüber hinaus nichts daran, dass von Waffengleichheit nicht die Rede sein kann. Kostenfrei ist es meines Erachtens nach nicht, denn es gibt in der Stellungnahme der Bundesregierung zahlreiche Verweise auf Urteile und Bundespolizeigesetzkommentare. Über einen kostenfreien Zugang zu diesen Kommentaren verfüge ich nicht. Vergünstigung erhalte ich auch nicht, da ich weder Studentin noch Rechtsanwältin bin. Und hier sind wir wieder an dem Punkt Waffengleichheit. Für eine Großkanzlei ist es ja nicht so schwierig hieran zu kommen! Na gut, ich arbeite nun so gut ich kann an einer Stellungnahme. Meine Verfassungsbeschwerde dürfte bereits ausreichend Anknüpfungspunkte für eine Entscheidung geliefert haben. Mal sehen wie die Entscheidung dann ausfällt. Ob es wie die Kanzlei Redeker das Freiheitsgrundrecht von der Gesinnung des/der Grundrechtsträgers*in abhängig macht?
Aktenzeichen der Beschwerden: 2 BvR 1754/14 u. 2 BvR 1900/14