Am 27. April 2012 demonstrierten zahlreiche AntimilitaristInnen gegen das Abhalten eines „
Rückehrer-Appells“ von Bundeswehrsoldaten, die bis vor Kürzen in Afghanistan stationiert waren, auf dem Lüneburger Marktplatz. Der Oberbürgermeister Ulrich Mädge empfing die Soldaten persönlich. Die Veranstaltung wurde mit lautem rufen und trillern begleitet. Die Polizei machte Jagd auf DemonstrantInnen, die zu laut wurden. Weil ich auf dem Vordach eines Geschäftes außerhalb der Reichweite und in direkter Sichtweite des Militär-Spekatkels kletterte, konnte mich die Polizei am Protestieren nicht hindern. Es folgte ein Bußgeld der Stadt Lüneburg in Höhe von 200 Euro.
Das Gericht bestätigte zunächst die Beschlagnahme von Tröte, Trillerpfeife und Ratsche. Über meine Beschwerde gegen diesen absurden Beschluss wird das Landgericht nun doch nicht entscheiden. Wer wen Belästigt, also ob meine Trillerpfeife die Bundeswehr oder die Bundeswehr mich und die Allgemeinheit, darüber will das Gericht nicht entscheiden. Amtsrichter Reinecke stellte das Verfahren ein.
Am 27. April 2012 demonstrierten zahlreiche AntimilitaristInnen gegen das Abhalten eines „
Rückehrer-Appells“ von Bundeswehrsoldaten, die bis vor Kürzen in Afghanistan stationiert waren, auf dem Lüneburger Marktplatz. Der Oberbürgermeister Ulrich Mädge empfing die Soldaten persönlich. Die Veranstaltung wurde mit lautem rufen und trillern begleitet. Die Polizei machte Jagd auf DemonstrantInnen, die zu laut wurden. Weil ich auf dem Vordach eines Geschäftes außerhalb der Reichweite und in direkter Sichtweite des Militär-Spekatkels kletterte, konnte mich die Polizei am Protestieren nicht hindern. Es folgte ein Bußgeld der Stadt Lüneburg in Höhe von 200 Euro.
Das Gericht bestätigte zunächst die Beschlagnahme von Tröte, Trillerpfeife und Ratsche. Über meine Beschwerde gegen diesen absurden Beschluss wird das Landgericht nun doch nicht entscheiden. Wer wen Belästigt, also ob meine Trillerpfeife die Bundeswehr oder die Bundeswehr mich und die Allgemeinheit, darüber will das Gericht nicht entscheiden. Amtsrichter Reinecke stellte das Verfahren ein.
Ich habe beantragt, das Verfahren durch Freispruch-Beschluss zu beenden (§72 OwiG). Trillerpfeife und Tröte sind als Mittel der Meinungsäußerung auf einer Demonstration geläufig, deren Einsatz „sozialadäquat“. Einen Freispruch wäre für den Richter aber politisch sicherlich nicht zu vertreten gewesen. Gleichzeitig wollte er gerne das Verfahren vom Tisch weg wischen (Einstellung des Verfahrens), er wollte nicht, dass ich ihm in einer Hauptverhandlung erkläre, wieso „Soldaten sind Mörder“ (um Kurt Tucholsky zu zitieren) und auf dem Marktplatz gar nichts zu suchen haben. Tja, das Gericht darf das Verfahren auch gegen meinen Willen einstellen.
Meine Beschwerdebegründung stelle ich hier zur Verfügung, sollte wer auch mal die Bundeswehr ärgern wollen und ein Bußgeld wegen „grob ungehöriger Handlung“ erhalten…. Ideenklau erlaubt!
ungehöriges Eichhörnchen
Az. 34 Owi 639/12 Amtsgericht Lüneburg