Über das Strafverfahren gegen Kletteraktivist*innen, die sich im Rahmen der Proteste von Ende Gelände gegen RWEs Kohlegeschäften 2015 von einer Autobahnbrücke abseilten und den Versuch der Staatsanwaltschaft die Verteidiger*innen der Angeklagten aus dem Prozess zu werfen, habe ich in der Vergangenheit berichtet und gebe jetzt ein Update.
In diesem Verfahren unterstütze ich als Wahlverteidigerin. Die Staatsanwaltschaft ließ im Dezember 2016 den Prozess platzen. Der Prozess begann im November 2016 und musste vertagt werden, als das Gericht den Vorwurf gegen die Angeklagten änderte. Nachdem die Verteidigung den ersten Vorwurf erfolgreich auseinander genommen hatte musste ein weiterer Vorwurf her, wo kämen wir denn hin, wenn die Klimaaktivist*innen den Gerichtsaal mit einem Freispruch verlassen würden?!
Am zweiten Verhandlungstag kam dann eine Überraschung. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft r OAA’in Holzwarth, die den ersten Verhandlungstag nicht beigewohnt hatte, wollte nun wissen, dass die Wahlverteidiger*innen der Angeklagten weder rechtskundig noch vertrauenswürdig sind und legte gegen ihre Genehmigung als Wahlverteidiger*innen Beschwerde ein. Im gleichen Zug erhob sie einen dritten Vorwurf gegen die Angeklagten. Es schien ihr klar geworden zu sein, dass ihre Anklage wegen Eingriffs in den Straßenverkehr nicht stand halten könne und wollte es nun mit dem Vorwurf der Nötigung versuchen. Die Verteidigung freut sich darüber, auch diesen Vorwurf auseinander zu nehmen. Damit muss sie aber noch warten. Der Prozess musste wegen der Beschwerde der Staatsanalschaft gegen die Genehmigung der Verteidiger*innen erstmals vertagt werden.
Ganze drei Monate benötigte OAA’in Holzwarth um eine Begründung für ihre Beschwerde nachzureichen (Schreiben als pdf). Diese offenbart, dass es ihr wohl nicht um einen ordentlichen Prozessablauf geht, sondern darum, die Verteidiger*innen politisch zu bekämpfen und um jeden Preis loszuwerden. Schließlich erklärte sie bereits in der Hauptverhandlung am 5. Dezember, dass sie das Verfahren als ein Strategiespiel ansehe und dass darin von nun an das Prinzip „Auge um Auge – Zahn um Zahn“ gelte.
Die Verteidiger*innen und die Angeklagten erwiderten (meine Erwiderung als pdf). Das Amtsgericht hat nun die Genehmigung der Verteidiger*innen bestätigt ( Beschluss als pdf). Da das Amtsgericht der Beschwerde der Staatsanwaltschaft nicht abgeholfen hat, ist nun als nächstes das Landgericht dran.