Gronau: Gerichtsverhandlung mit wilden Polizisten

Vorm Gericht Am 6. Januar 2014 besuchte ich als Zuschauerin in Gronau eine Gerichtsverhandlung gegen eine Atomkraftgegnerin, der im Zuge einer Antiatom-Demonstration die Beleidigung eines Polizeibeamten vorgeworfen wurde. Nach etlichen Eingriffen in die Rechte der Verteidigung und der ZuschauerInnen sowie den Gewaltausbruch von 2 als Zeuge geladenen Polizisten, wurde das Verfahren ausgesetzt. Ich übernehme die Pressemitteilung der Soli-Gruppe. Anschließend kommentiere ich das Geschehen aus meiner Perspektive.

Vorm Gericht Am 6. Januar 2014 besuchte ich als Zuschauerin in Gronau eine Gerichtsverhandlung gegen eine Atomkraftgegnerin, der im Zuge einer Antiatom-Demonstration die Beleidigung eines Polizeibeamten vorgeworfen wurde. Nach etlichen Eingriffen in die Rechte der Verteidigung und der ZuschauerInnen sowie den Gewaltausbruch von 2 als Zeuge geladenen Polizisten, wurde das Verfahren ausgesetzt. Ich übernehme die Pressemitteilung der Soli-Gruppe. Anschließend kommentiere ich das Geschehen aus meiner Perspektive.

Pressemitteilung vom 6.1.2014 (Quelle: Nirgendwo )

Am heutigen Montag stand eine Atomkraftgegnerin vor dem Gronauer Amtsgericht. Vorgeworfen wurde ihr die Beleidigung eines Polizisten im Rahmen einer Blockade der Urananreicherungsanlage während des Anti-Atom-Camps im Juli 2013. Der Prozess wurde ausgesetzt.

Bei der Verhandlung nahm der Richter keine Rücksicht auf Zuschauer*innen, die vorm Gericht noch auf äußerst langwierige Einasskontrollen warten mussten.

Beim Anti-Atom-Camp hatten sich mehr als 100 Personen im Sommer 2013 kritisch mit dem Thema Atomenergie auseinandergesetzt. Zu der Blockade der Urananreicherungsanlage war es gekommen, da die Anlage eine unbefristete Betriebsgenehmigung hat, obwohl dadurch Gefahren in aller Welt entstehen. Bereits beim Uranabbau werden Menschen vertrieben, Wasserbestände in Wüstengebieten verbraucht und riesige radioaktive Müllhalden geschaffen, deren Radioaktivität die Umwelt belastet. „Und das alles nur damit Urenco Profite machen kann“, erklärt Marie.

Die Polizei unterstützt die Atomindustrie schon seit langem bei ihrem Streben nach Geld und Macht: Sie bewachte Bauplätze, schützt Castor-Transporte und konstruiert immer wieder Vorwürfe gegen Kritiker*innen, beispielsweise weil sie sich beleidigt oder angegriffen fühlt. „Solche Vorwürfe sollen unseren legitimen Protest entpolitisieren und uns dazu bringen, uns in ein System einzufügen, das wir ablehnen. Wir kämpfen für eine Welt, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert – Polizei und Justiz helfen dabei, eine Ordnung aufrecht zu erhalten, die auf dem Rücken der Gesundheit vieler ausgetragen wird.“ , nimmt Thomas dazu Stellung.

Anträge der Verteidigung wurden ohne Überlegungen abgelehnt und auch bei der Zeugenvernehmung bekundete das Gericht kein Interesse an dem Fall – Nachfragen gab es nur von der Verteidigung. Als die Zuschauer*innen darauf beharrten, dass alle hereingelassen wurden, ließ der Richter den Gerichtssaal gewaltsam räumen. Dabei griff auch der Polizeizeuge ein, der gerade vernommen wurde und griff einen Zuschauer an. „Wir sind empört über die Missachtung unserer Rechte durch das Gericht“, kommentiert eine Zuschauerin. Am Ende setzte der Richter den Prozess aus.

Demo

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Eichhörnchen-Kommentar

Trotz der Tatsache, dass ich mich rechtzeitig anstellte, hatte die Verhandlung schon lange begonnen, als ich den Gerichtssaal betrat. Grund waren langwierige Einlasskontrollen. Zu Beginn war im Gerichtssaal nicht einmal Presse anwesend. Die Journalisten mussten wie die ZuschauerInnen, die Angeklagte und ihre Verteidigerin sich der Eingangskontrolle unterziehen. Entgegen der eindeutigen Vorgabe von §169 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) begann Richter Wigger die Hauptverhandlung bevor alle pünktlich erschienen ZuschauerInnen den Saal betreten konnten und die letzten Sitzplätze besetzt wurden. Auch die europäische Menschenrechtskonvention interessierte ihn offensichtlich nicht.

Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. »,

(Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 6 Satz 1)

Hat der_die Vorsitzende eine Maßnahme zur Kontrolle der Zuhörer angeordnet (z.B. Ausweiskontrolle, Durchsuchung auf Waffen, gefährliche Gegenstände und Wurfgegenstände; 5 zu §176), darf die Hauptverhandlung erst beginnen, sobald die rechtzeitig zum angesetzten Termin erschienen Zuhörer den Sitzungssaal betreten haben […] (BGH 28, 341 mit Anm Toth JR 79, 522). […] Wird dem Vorsitzenden bekannt, dass der freie Zugang (oben 4) durch nicht von ihm angeordnete Maßnahmen verhindert wird, so muss er auf Abhilfe hinwirken, notfalls die Hauptverhandlung aufschieben (BGH NJW 80, 249).“

(Quelle: GVG §169, Lutz Meyer-Goßner, Kommentar zur Strafprozessordnung)

Selbst für das Betreten des Sitzungssaals gab es etliche vom vorsitzenden Richter angeordneten Hürden. Die Kontrolle gestaltete sich als sehr umfangreich. Selbst das Mitführen einer Wasserflasche wurde untersagt. Ein uniformierter Polizeihauptkommissar, der sich kurz zuvor an der Kontrollstelle positioniert hatte, machte meinen Zugang zum Gericht davon abhängig, dass ich mich ausweise – obwohl er sowieso schon wusste wer ich bin. Dies wurde damit begründet, dass vor Prozessbeginn draußen vor der Tür demonstriert wurde. Das dürfe er, weil er das sage, weil er zur Polizei gehört, so die weitere nicht überzeugende Begründung.

Der Richter hatte offensichtlich die Unterstützung der Polizei angefordert – doch der Beamte überschritt seine Kompetenzen. Die Amtshilfe erfolgte bei der Eingangskontrolle nicht im Rahmen der Sitzungspolizei – das Geschehen draußen hat mit der Sitzungspolizei nichts zu tun! Hier steht also auch fest, dass die Öffentlichkeit der Verhandlung durch unzulässige Handlungen der Polizei verletzt wurde. Dem Richter interessierte es aber nicht, er hatte ja schon mit der Verhandlung begonnen, so dass das Treiben der Polizei keiner Kontrolle unterlegen konnte.

Im Gerichtssaal angekommen, wunderte ich mich zunächst darüber, das die Verhandlung bereits lief. Ein Polizeibeamter saß im Zeugenstand. Schnell fiel mir auf, dass der Richter zahlreiche die Tatumstände (Rechtmäßigkeit der Polizeihandlung…) betreffenden Fragen der Verteidigung (der Angeklagten und ihrer Laienverteidigerin) untersagte. Die einzige Frage die ihm zu interessieren schien, war ob die Beleidigung sich wie im Strafbefehl geschildert ereignet habe oder nicht. Die Einwände der Verteidigung führten dazu, dass einige Fragen doch zugelassen wurden. Der Richter wollte damit aber nur Zeit gewinnen, protokolliert wurde nicht oder äußerst sparsam. Er hatte für die Verhandlung eine halbe Stunde eingeplant und wollte in dieser Zeit zum Urteil kommen. Er wurde zunehmend nervös, als er merkte, dass die halbe Stunde schon um war – er hoffte aber noch gleich nach der Zeugenvernehmung zu seinem Urteil zu kommen. Die Schuld de
s Angeklagten schien für ihn fest zu stehen. Pausen zur Formulierung von Anträgen wurden der Verteidigung systematisch verweigert. Der Richter wollte fertig werden – unter Missachtung elementarer Rechte der Verteidigung.

Dass bei dem Vorwurf der Beleidigung die Tatumstände eine besondere Rolle spielen, ist aus der gängigen Rechtssprechung zu entnehmen – das passt aber nicht zu einer 30 Minuten Verhandlung…

« Sofern die Beleidigung im Rahmen der Dienstausübung des Geschädigten erfolgt sein sollte, sind regelmäßig weitere Mindestfeststellungen zum Vortatgeschehen und den Beweggründen und Zielen des Täters, etwa zur polizeilichen Maßnahmerichtung, ihrem Anlass und Ablauf sowie zu möglichen Rechtsgrundlagen und gegebenenfalls zur Rechtmäßigkeit der Diensthandlung, gegen die sich der Angekl. verbal ‚zur Wehr gesetzt hat‘, unverzichtbar (OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.10.2007 – 2 St OLG Ss 160/07 [bei juris]).

Konfetti

Ich kenne genug fälle von Beleidigungsanklagen von Polizeibeamten, wo bei einer Betrachtung der Umständende des Falls die Polizeibeamten nicht gut davon kommen. Als ich nach einer Kletter-Demonstration in Grohne von der Polizei angezeigt wurde, wurde das Verfahren gegen mich schnell eingestellt, als die Tatumstände in einer Hauptverhandug  zur Sprache kamen: die Beamten hatten mich verletzt und mein Leben gefährdet. (Zum Bericht) Ich hatte das Glück, dass der Richter sich in diesem Fall an das StGB hielt und die Klärung von Tatumständen überhaupt zuließ – danach sah es in Gronau nicht aus. Wer für eine Hauptverhandlung mit Zeugenvernehmungen 30 Minuten ansetzt, hat nicht ernsthaft vor, sich mit Taumständen und Tatvoraussetzungen auseinander zu setzen. Das Urteil liegt sicher schon in der Schublade fertig.

Das Gericht schränkte die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht nur durch Eingangskontrollen, die sich über die für die Hauptverhandlung eingeräumte Zeit hinaus zogen, sondern auch dadurch, dass im kleinen Gerichtssaal 5 von ca. 15 Sitzplätzen durch Polizeibeamten in und ohne Uniform belegt wurden. Als ZuschauerInnen der Zutritt zum Saal verweigert wurde, weil keine Plätze mehr frei waren und der Richter sich weigerte, weitere Stühle in den Saal aufstellen zu lassen (es hätte dafür ausreichend Platz gegeben), forderten ZuschauerInnen , dass die vor der Tür stehenden ZuschauerInnen hineingelassen werden.

Richter Wigger ordnete den Rauswurf aller ZuschauerInnen. Als sich diese weigerten, den Saal zu verlassen, sprangen Polizeibeamten und Menschen in Zivil auf, um die Räumung durchzuführen. Die Handlung der Polizeibeamten ähnelte die eines Kampfhundes, der auf Menschen losgelassen wird und um sich beißt. Die Räumungsanordnung und die unverhältnismäßige Gewalt wurden seitens einiger ZuschauerInnen mit Konfetti beantwortet. Die Menschen in Zivil behaupteten Polizeibeamte zu sein. Sie trugen jedoch keinerlei « Polizei »-Armbinde, sie weigerten sich ihren Dienstausweis zu zeigen – wozu sie verpflichtet gewesen wären, wenn sie schon nicht als Polizisten erkennbar sein – « ich bin Polizist » kann jeder sagen! Für mich waren es wilde Menschen, die andere Menschen angreifen wollten und an der Ausübung von Gewalt sichtlich spaß hatten.

Die Situation spitzte sich zu, als ein Zuschauer mit vier Beamten auf ihm kniend in einer schmerzhaften Haltung, die den Gesetzen der Bewegungsmöglichkeiten des menschlichen Körpers widersprechen, äußerst brutal gefesselt wurde. Der Polizeizeuge der sich noch im Zeugenstand befand, war dafür von seinem Stuhl aufgesprungen und beteiligte sich an der Gewaltaktion. Sein Kollege, der zuvor vernommen worden war, war ebenfalls von der Party. Der Staatsanwalt hielt seine Hände vor seinem Gesicht, als wolle er sagen, er habe nichts gesehen. Der Richter beobachtete das Geschehen ohne merkbare Aufregung: Erst als die Verteidigung und einige noch anwesenden ZuschauerInnen lautstark seine Intervention verlangten, forderte er die Beamten auf, aufzuhören. Es brauchte jedoch mindestens zwei Aufforderungen, bis diese von ihrer Beute los ließen. Der Zuschauer wurde abgeführt – weil er so stark verletzt war, dass er nicht mehr auf die eigenen Beine stehen konnte, musste ein Krankenwagen angefordert werden.

Sämtliche Anwesende standen unter Schock. Der Richter veranlasste die Aussetzung des Verfahrens – eine zuvor beantragte Einstellung des Verfahrens auf Grund eines Verfahrenshindernis hatte der Richter abgelehnt: In dem Strafbefehl und in der aktenkundige Anzeige steht, dass sich die vermeintliche Beleidigung am 21. Juli 2013 zugetragen hat. Tatsächlich haben die DemonstrantInnen aber am 22. Juli auf den Zufahrtswegen der UAA demonstriert. Dies ist laut StPO ein Verfahrenshindernis, laut Richter Wigger aber nur einen kleinen unwesentlichen Fehler. An Gesetze müssen sich die Herrschenden ja nicht halten, die haben keine uniformierte Gewalt zu befürchten.

Das erinkoenigenert mich an mein Verfahren in Stuttgart – die falsche Firma hatte einen Strafantrag unterschrieben – aber egal, Hauptsache die Bahn habe eine Verurteilung gewollt. Und wenn es so ist, muss die vom Gesetzgeber vorgeschriebene schriftliche Form der Antragstellung nicht eingehalten werden.

Im Anschluss an den Prozess wurde in der Gronauer Innenstadt eine Drei-Könnige Urenco-Prozesszionsparodie veranstaltet.

Wann das Verfahren wiederaufgenommen wird, ist nicht bekannt.

Presseberichte:

MZWN