Justizvollzugsanstalt solidarisiert sich mit Anti-Atom-Aktivistin?

Die Aktivistin Cécile Lecomte wurde 2013 wegen einer Anti-Atom-Aktion zu einem Bußgeld von 20 Euro verurteilt. Da sie sich weigerte, dies zu bezahlen, erhielt sie eine Ladung zum Haftantritt zur Erzwingungshaft in der JVA Hildesheim. Als sie heute Vormittag gegen 10 Uhr ihre eintägige Haft antreten wollte, wurde ihr überraschend mitgeteilt, das Bußgeld sei bereits bezahlt worden, sie müsse nicht in die JVA. Erst auf wiederholte Nachfrage wurde ihr schließlich mitgeteilt, wer das Bußgeld übernommen hatte: Zum großen Erstaunen der anwesenden Aktivist*innen war es die Hauptstelle der JVA in Vechta selber.

Die Aktivistin Cécile Lecomte wurde 2013 wegen einer Anti-Atom-Aktion zu einem Bußgeld von 20 Euro verurteilt. Da sie sich weigerte, dies zu bezahlen, erhielt sie eine Ladung zum Haftantritt zur Erzwingungshaft in der JVA Hildesheim. Als sie heute Vormittag gegen 10 Uhr ihre eintägige Haft antreten wollte, wurde ihr überraschend mitgeteilt, das Bußgeld sei bereits bezahlt worden, sie müsse nicht in die JVA. Erst auf wiederholte Nachfrage wurde ihr schließlich mitgeteilt, wer das Bußgeld übernommen hatte: Zum großen Erstaunen der anwesenden Aktivist*innen war es die Hauptstelle der JVA in Vechta selber.

„Wir finden: Das ist ein guter Anfang. Wir fordern sämtliche JVA auf, in Zukunft alle Bußgelder zu übernehmen“ so eine der Unterstützerinnen. „Strafe als Konzept zum Umgang mit unerwünschtem Verhalten ist kontraproduktiv, insbesondere Haftstrafen erzeugen und verschärfen Probleme, anstatt irgendwem zu helfen. Zweck ist schlicht die Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung, wir hingegen setzen uns ein für eine Welt ohne Knast und Strafe“.

Die Aktivist*innen gehen jedoch davon aus, dass die JVA Vechta das Bußgeld nicht aus grundsätzlich straf- oder haftkritischen Gründen übernommen hat, sondern weil der Vorgang ihnen zu nervig war: Die Angestellten der JVA sowie am zuständigen Gericht in Dortmund mussten sich mit zahlreichen Anträgen und solidarischen Anrufen beschäftigen. Wer bei der JVA Vechta konkret im Endeffekt die Entscheidung getroffen hat, das Bußgeld zu bezahlen und der Justiz Nordrhein-Westfalen die 20 Euro zu überweisen ist bisher nicht bekannt.

Formaljuristisch wirft dieser Vorgang zahlreiche Fragen auf: Auf welcher Rechtsgrundlage und aus welchem Budget wurde das Geld aus Niedersachsen nach NRW überwiesen? Wer trägt die Verantwortung für diese Entscheidung? Wie steht es um das Rechtsstaatsverständnis der JVA Vechta, wenn sie sich weigert eine durch eine anderes Bundesland verhängte Erzwingungshaft zu vollstrecken, indem sie eine in NRW verhängte Strafe selbst zahlen?

Die Aktivist*innen hingegen bereiten sich auf weitere Aktionen vor: In den kommenden Tagen rechnen sie erneut mit Atomtransporten, denen sie sich wieder auf die eine oder andere Weise in den Weg stellen wollen.

Weitere Informationen zu den anstehenden Atomtransporten und Aktionen dagegen:

www.urantransport.de
www.atomtransporte-hamburg-stoppen.de