Über meine Einstufung als « relevante Person » durch die Polizei Lüneburg habe ich hier bereits berichtet und 2016 eine erste Zusammenfassung veröffentlicht. Wenige Menschen wissen was mit der Einstufung « relevanten Person » oder « Gefährder » durch eine Polizeibehörde gemeint ist und was es für die Betroffenen an Grundrechtseinschränkungen bedeutet. Ich habe aus diesem Grund eine Anfrage an das niedersächsische Innenministerium gestellt.
Das Ergebnis: Dokumente sind Verschlusssache. Eine juristische Definition des Begriffes gibt es nicht. Sondern eine polizeiliche. Und es ist die Rede von Extremismus/Terrorismus. Im Grunde genommen macht die Polizei was sie will. Oder weshalb wurde ich als solche eingestuft?
Ist Umweltaktivismus, Klettern um Banner aufzuhängen, Artikel und Buch schreiben Terror? Gefährdet meine Arbeit den Staat? Mein politisches Engagement ist kein Geheimnis, ich berichte hier ausführlich darüber!
Weil ich aus der Definition des Ministeriums nicht schlau werde und einfach nach wie vor nicht weiß wieso die Lüneburger Polizei der Meinung gewesen ist, ich sei mit meinen politischen Aktivitäten soo gefährlich, dass ich wie Terroristen zu behandeln bin, habe ich nachgehakt.
Die Lüneburger Polizei mauert zu. Ich habe nun mit Unterstützung von Bürgerrechtsgruppen (GFF, Freiheihtsfoo) Klage gegen die Polizei eingereicht. Im Hinblick auf die aktuellen Debatten zum neuen niedersächsischen Polizeigesetz ist die Klage von Bedeutung.
Zur polizeilichen Definition von « Gefährdern » und « relevanten Person »
Das Ergebnis meiner Anfrage:
Sehr geehrte Frau Lecomte,
Ihre am 24.10.2018 bei der Pressestelle des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport eingegangene Bürgeranfrage ist zur weiteren Bearbeitung an mich weitergeleitet worden und möchte ich Ihnen wie folgt beantworten:
1. Die Begriffe Gefährder und Relevante Person sind auf polizeilicher Ebene wie folgt definiert (es handelt es sich hierbei nicht um eine gesetzliche Definition):
Ein « Gefährder » ist eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung, begehen wird.
Eine Person ist als relevant anzusehen, wenn sie innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle einer
(a) Führungsperson,
(b) eines Unterstützers/Logistikers,
(c) eines Akteurs einnimmt
und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung, fördert, unterstützt, begeht oder sich daran beteiligt, oder
(d) es sich um eine Kontakt- oder Begleitperson eines Gefährders, eines Beschuldigten oder eines Verdächtigen einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere einer solchen im Sinne des § 100a Strafprozessordnung, handelt.
Die dazugehörenden Dokumente des Bundeskriminalamtes und des Landeskriminalamt Niedersachsens sind eingestufte Verschlusssachen.
2. Zu Ihrer Frage nach eingestuften Personen in Niedersachsen verweise auf die Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Dr. Marco Genthe (FDP)
„Gefährder“ in Niedersachsen? eingegangen am 26.04.2018 – LT-Drucksache 18/774 an die Staatskanzlei übersandt am 02.05.2018 und die Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 30.05.2018 unter LT-Drucksache 18/982. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/… https://www.landtag-niedersachsen.de/…
Mit freundlichen Grüßen
Eichhörnchen Verklagt die Polizei
Ich habe versucht in Erfahrung zu bringen, welche Maßnahmen während der Eintragung als relevante Personen durchgeführt wurden, welche Daten gespeichert und gesammelt wurden und weshalb. hier findest du die Aufforderung als pdf. Die Polizeidirektion Lüneburg mauert zu. Sie hat den Antrag abgelehnt. siehe Antwort als pdf
Mit der Unterstützung einer anwältin und Bürgerechtsorganisationen wie die GFF (die Pressemitteilung habe ich im vorigen Beitrag gespiegelt), verklage ich nun die Polizei. Klage als pdf.
Die Klage ist im Zusammenhang mit den aktuellen politischen Entwicklungen politisch von großer Bedeutung. Die niedersächsische Landesregierung will ein neues Polizeigesetz trotz breitem Protest und zahlreichen Bedenken von Juristen hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit dagegen noch im Jahr 2018 durchboxen.
Das Gesetz ist Tür und Tor offen für Willkür. Es soll « Terrorismus » bekämpfen. Mein Fall zeigt aber, wie unbestimmt die Begriffe sind, wie schnell solche Gesetze angewendet können um politisches Engasgement, dass den Regierenden und der Polizei missfällt, zu kriminalisieren und Bürgerrechte außer Kraft zu setzen.
Weitere Infos
- Aktuelle Zusammenfassung auf meiner Homepage
- Homepage des Bündnis noNPOG
- Homepage von GFF
- Homepage von Freiheitsfoo