Termin: Verhandlung vor dem Amts- und Schifffahrtsgericht am 7. März 2013 in Dortmund
Nachdem ein Schiff mit Atommüll im vergangenen Jahr Pfingsten anhielt, weil zwei Aktivist_innen sich in Münster von einer Brücke abgeseilt hatten, verschickte die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Bußgeldbescheide wegen einer „grob ungehörigen Handlung“ und „verbotenem Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“ in Höhe von je 165 Euro. Die Betroffenen legten Einspruch ein. Darüber wird am 7. März vor dem Amts- und Schifffahrtsgericht in Dortmund verhandelt.
Im Mai 2012 wurde wieder einmal Atommüll transportiert: vom AKW Obrigheim (Baden-Württemberg) nach Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern). Dieses Mal auf einem ungewöhnlichen Weg – per Schiff wurden die großen, schwachradioaktiven Bauteile über 1500 Kilometer Wasserstraßen gefahren. Der Atommüll, bestehend aus radioaktiv strahlenden Pumpen und Dampferzeugerteilen, wurde nach Lubmin gebracht, um dort zerlegt und dann mit anderen Materialien soweit verschnitten zu werden, bis geltende Grenzwerte unterschritten sind. Atomkraftgegner_innen kritisieren, dass der Müll anschließend zur Deponie gebracht werden darf. Von dort gelangt er in den Rohstoffkreislauf zurück und wird z.B. als Material für den Straßen- und Hausbau verwendet.
Gegen den Transport gab es Proteste wie bei vielen Atommülltransporten – Mahnwachen, Strecken-Beobachtungen, Schwimm-Aktionen und eben eine Abseilaktion in Münster. Zwei Aktivist_innen von Robin Wood hatten sich am 28. Mai 2012 über dem Kanal von einer Brücke abgeseilt und mit einem Transparent gegen den Atommülltransport protestiert.
Atomkraftgegner_innen kritisierten, das Transportschiff „Edo“ mit seiner gefährlichen, atomaren Fracht sei nicht einmal mit Radioaktivitäts-Kennzeichen versehen gewesen. Dies wurde jedoch nicht angeprangert. Die beiden Kletteraktivist_innen und ihre Seilwachen auf der Brücke bekamen hingegen Bußgeldbescheide geschickt. Vorgeworfen wird den beiden Aktivist_innen eine „grob ungehörige Handlung, die dazu geeignet ist, die Allgemeinheit zu gefährden“. „Für die Allgemeinheit gefährlich ist die Atomkraft, nicht eine Kletteraktion“, sagt Umweltaktivistin Cécile Lecomte. „Kriminalisiert werden sollen die Proteste gegen die Atomtransporte, die Atomindustrie darf weiter Müll quer durchs Land verschiffen. Dagegen wehren wir uns.“
Da die Aktivist_innen Einspruch gegen die Bußgeldbescheide einlegten, muss nun das Amts- und Schifffahrtsgericht in Dortmund entscheiden.
Prozessbeginn: Donnerstag, den 7. März 2013
1. Verhandlung: 12:00 Uhr (Cécile)
2. Verhandlung: 12:30 Uhr (Martin)
jeweils im Sitzungsaal 1.257, Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22
Bereits eine halbe Stunde vor Prozessbeginn werden sich die beiden Aktivist_innen vor dem Amtsgericht Dortmund mit Unterstützer_innen treffen und auf ihr Anliegen aufmerksam machen. Journalist_innen sind herzlich eingeladen.
Im Gericht gibt es eine Eingangskontrolle. Es wird empfohlen, Ausweisdokumente mitzuführen.
Hintergrund: