Über die Proteste gegen Castortransporte, AKW- und HSL-Neubau in Frankreich berichte ich regelmäßig. Heute übersetze ich ein paar Infos der « legal Team » Valognes und von Sortir du nucléaire.
Über den Berufungsprozess gegen die 7 GANVA-AktivistInnen, die sich 2010 gegen den Castortransport nach Gorleben in Caen an der Schiene festketteten und bei ihrer Räumung von der Polizei schwer verletzt wurden, gibt es erst am 5. Juni 2013 Neuigkeiten. Die Urteilsverkündung findet erst an diesem Tag statt. In erster Instanz waren die AktivistInnen zu Gefängnisstrafen auf Bewährung und insgesamt ca. 30.000 Euro Geldstrafe (Geldstrafe selbst und Schadenersatz an AREVA und die französische Bahn SNCF).
Am 18. und 20. März 2013 wurde weiter das Berufungsurteil gegen AktivistInnen gesprochen, die sich 2011 an den Protesten gegen den Castortransport nach Groleben in Valognes beteiligten. Als Folge der Brutalität der polizeilichen Räumung beim Castor 2010, war 2011 zu Massenprotesten aufgerufen worden – mit Erfolg!
Über 800 Menschen beteiligten sich an den Protesten, der Castor fuhr erst mit erheblicher Verspätung los.
Am 20. März 2003 wurden 2 AktivistInnen freigesprochen. In ersten Instanz waren sie noch zu 1 Monat Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden, weil sie bewaffnet gewesen sein sollen. In Wirklichkeit hatten Beide lediglich Holz klein geschlagen.
Am 18. März 2013 stand ein Fotograf vor Gericht. Er hatte 2011 zum Ziel, den Protest gegen den Castortransport mit seiner Kamera zu dokumentieren. Dazu kam es nicht, er wurde wegen dem Besitz von zwei kleineren Pfefferspray-Dosen festgenommen. Vor dem Berufungsgericht wurde er von dem Vorwurf , Pfefferspray illegal mitgeführt zu haben freigesprochen. er wurde aber trotzdem verurteilt: 500 Euro Geldstrafe muss er für das Mitführen eines Opinels zahlen, womit er sein Sandwich zubereitete… Teures Sandwich!
Nach dem Freispruch von drei AktivistInnen am 9. Oktober 2012, denen eine Anstiftung zu Straftaten vorgeworfen worden war, weil sie bei den Protesten mit der Presse redeten, sind diese Urteile eine weitere Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft.
Drei weitere Berufungsprozesse stehen in den nächsten Monaten an. Ein Termin ist bereits bekannt.
Am 31. Mai wird gegen einen Aktivisten verhandelt, der in erster Instanz vom Vorwurf des Eingriffes in den Schienenverkehrs durch Betreten und Benutzen von Leuchtsignalen freigesprochen wurde.Verurteilt wurde er damals trotzdem: Weil er sich bei seiner Festnahme damals weigerte, eine DNA-Probe abzugeben, wurde er zu einem Monat Gefängnis auf Bewährung verurteilt. In Frankreich kann die Polizei schon bei einfachen Delikten eine solche Abgabe verlangen. Mit körperlicher Gewalt werden die Menschen zur Abgabe nicht gezwungen. Sich weigern ist aber eine Straftat – auch wenn der Vorwurf weshalb die Abgabe verlangt wird, sich im Nachhinein nicht bekräftigt!
Ebenfalls am 31, Mai findet vor dem selben Gericht in Caen die Berufungsverhandlung gegen den Aktivisten statt, der im Sommer 2012 bei den Aktionstagen gegen den Bau einer Hochspannungsleitung in Montabot, festgenommen worden war.
Hintergrundinfos zur französischen Militärpolizei im Einsatz gegen soziale Bewegungen
Zusammenfassung aus: Valognes Stop Castor ; Sortir du nucléaire ; GANVA