RWE-Sonderrechtzone: "Sie haben keine Rechte"

Weil viele Menschen nachgefragt haben, wie es mir nach dem gestrigen gewaltsamen RWE-Security- und Polizeieinsatz gegen eine Protestaktion vor dem RWE-Sitz in Essen anlässlich der Jahreshauptversammlung des Klimakillers sowie nach meiner anschließenden Verhaftung samt Misshandlungen im Polizeigewahrsam geht: Es geht mir den Umständen halber gut, ich muss noch zum Arzt zur Schmerzbehandlung und um die Verletzungen, die mir die Uniformierten zugefügt haben, attestieren zu lassen. Ich habe als Politaktivistin schon viel erlebt und weiß, dass Willkür Bestandteil des staatlichen Repressionsapparates ist, wenn es darum geht, die Interessen von einem Großkonzern wie RWE durchzusetzen. Ich muss aber zugeben, dass die Intensität der Gewalt die da angewendet wurde mich trotzdem überfordert hat.

Essen ist so gut wie in RWE Hand und die Polizei verhält sich als käme der Einsatzbefehl direkt aus der RWE-zentrale. Es ist möglicherweise auch so, der gestrige Einsatz hatte RWE offensichtlich mit der Polizei bis ins Detail abgesprochen und das Ziel war es, zu erwartenden Proteste möglichst schnell und gewaltsam ins Keim zu ersticken. Unsere Versammlung wurde entsprechend rabiat gesprengt.

Kein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wenn RWE den Ton angibt

Die Demonstrant*innen wussten um die Willkür beim Umgang der Polizei mit Versammlungen in Essen Bescheid und hatten sich gut vorbereitet. Sie wussten, dass RWE ihren Protest nicht dulden wollen würde, wollten es sich jedoch nicht verbieten lassen.  Schließlich war der Versammlungsort öffentlich zugänglich. Die Demonstrant*innen wurden auf dem Gehsteig vor der RWE Zentrale von den Secutitys und später der Polizei weg geboxt, geschlagen und verhaftet. Ich habe mich dafür entschieden, die Vorgänge hier zu schildern, der vielen Nachfragen wegen und weil wenige Menschen eine Vorstellung davon haben, was diese Willkür an sich hat, wenn Konzerne wie RWE den Ton angeben.

Weil viele Menschen nachgefragt haben, wie es mir nach dem gestrigen gewaltsamen RWE-Security- und Polizeieinsatz gegen eine Protestaktion vor dem RWE-Sitz in Essen anlässlich der Jahreshauptversammlung des Klimakillers sowie nach meiner anschließenden Verhaftung samt Misshandlungen im Polizeigewahrsam geht: Es geht mir den Umständen halber gut, ich muss noch zum Arzt zur Schmerzbehandlung und um die Verletzungen, die mir die Uniformierten zugefügt haben, attestieren zu lassen. Ich habe als Politaktivistin schon viel erlebt und weiß, dass Willkür Bestandteil des staatlichen Repressionsapparates ist, wenn es darum geht, die Interessen von einem Großkonzern wie RWE durchzusetzen. Ich muss aber zugeben, dass die Intensität der Gewalt die da angewendet wurde mich trotzdem überfordert hat.

Essen ist so gut wie in RWE Hand und die Polizei verhält sich als käme der Einsatzbefehl direkt aus der RWE-zentrale. Es ist möglicherweise auch so, der gestrige Einsatz hatte RWE offensichtlich mit der Polizei bis ins Detail abgesprochen und das Ziel war es, zu erwartenden Proteste möglichst schnell und gewaltsam ins Keim zu ersticken. Unsere Versammlung wurde entsprechend rabiat gesprengt.

Kein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wenn RWE den Ton angibt

Die Demonstrant*innen wussten um die Willkür beim Umgang der Polizei mit Versammlungen in Essen Bescheid und hatten sich gut vorbereitet. Sie wussten, dass RWE ihren Protest nicht dulden wollen würde, wollten es sich jedoch nicht verbieten lassen.  Schließlich war der Versammlungsort öffentlich zugänglich. Die Demonstrant*innen wurden auf dem Gehsteig vor der RWE Zentrale von den Secutitys und später der Polizei weg geboxt, geschlagen und verhaftet. Ich habe mich dafür entschieden, die Vorgänge hier zu schildern, der vielen Nachfragen wegen und weil wenige Menschen eine Vorstellung davon haben, was diese Willkür an sich hat, wenn Konzerne wie RWE den Ton angeben.

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Zu nervig für den Knast

Eichhörnchen-Artikel aus der Zeitschrift GWR Nr. 409 von Mai 2016 mit einer ausführlichen Knastkritik

JVA-Leiter zahlt Bußgeld aus Angst vor politischen Aktionen in und vor der Justizvollzugsanstalt

Die Kletteraktivistin und Graswurzelrevolution-Mitherausgeberin Cécile Lecomte wurde 2013 wegen einer Anti-Atom-Aktion zu einem Bußgeld von 20 Euro verurteilt. Da sie sich weigerte, dies zu bezahlen, erhielt sie eine Ladung zum Haftantritt zur Erzwingungshaft in der Justizvollzugsanstalt Hildesheim. Als sie am Vormittag des 5. April 2016 ihre eintägige Haft antreten wollte, wurde ihr überraschend mitgeteilt, das Bußgeld sei bereits bezahlt worden, sie müsse nicht in die JVA. Erst auf wiederholte Nachfrage wurde ihr schließlich mitgeteilt, wer das Bußgeld übernommen hatte: Zum großen Erstaunen der anwesenden Aktivist*innen war es die Hauptstelle der JVA in Vechta selber. (GWR-Red.)

Als wir mit einer spontanen Abseilaktion im Mai 2012 das Atommüllschiff EDO auf seinem Weg vom AKW Obrighheim zum Atommüllzwischenlager Lubmin auf dem Dortmund-Ems-Kanal in Münster blockierten, ahnte ich nicht, dass diese Aktion einen solchen Wirbel erzeugen würde. Es war eine sechsstündige erfolgreiche Blockade, die die Aufmerksamkeit von Passant*innen und Journalist*innen auf die trotz angeblichem Atomausstieg weiter bestehende Atommüllproblematik und die gefährliche, sinnlose Verschiebung von Atommüll lenkte (die GWR berichtete).

Eichhörnchen-Artikel aus der Zeitschrift GWR Nr. 409 von Mai 2016 mit einer ausführlichen Knastkritik

JVA-Leiter zahlt Bußgeld aus Angst vor politischen Aktionen in und vor der Justizvollzugsanstalt

Die Kletteraktivistin und Graswurzelrevolution-Mitherausgeberin Cécile Lecomte wurde 2013 wegen einer Anti-Atom-Aktion zu einem Bußgeld von 20 Euro verurteilt. Da sie sich weigerte, dies zu bezahlen, erhielt sie eine Ladung zum Haftantritt zur Erzwingungshaft in der Justizvollzugsanstalt Hildesheim. Als sie am Vormittag des 5. April 2016 ihre eintägige Haft antreten wollte, wurde ihr überraschend mitgeteilt, das Bußgeld sei bereits bezahlt worden, sie müsse nicht in die JVA. Erst auf wiederholte Nachfrage wurde ihr schließlich mitgeteilt, wer das Bußgeld übernommen hatte: Zum großen Erstaunen der anwesenden Aktivist*innen war es die Hauptstelle der JVA in Vechta selber. (GWR-Red.)

Als wir mit einer spontanen Abseilaktion im Mai 2012 das Atommüllschiff EDO auf seinem Weg vom AKW Obrighheim zum Atommüllzwischenlager Lubmin auf dem Dortmund-Ems-Kanal in Münster blockierten, ahnte ich nicht, dass diese Aktion einen solchen Wirbel erzeugen würde. Es war eine sechsstündige erfolgreiche Blockade, die die Aufmerksamkeit von Passant*innen und Journalist*innen auf die trotz angeblichem Atomausstieg weiter bestehende Atommüllproblematik und die gefährliche, sinnlose Verschiebung von Atommüll lenkte (die GWR berichtete).
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« De l’Etat de droit à l’Etat de sécurité », par Giorgio Agamben

Je trouve ce texte, qui parle de lois sécuritaires et de l’Etat d’urgence, intéressant.

Réflexion sur l’état d’urgence par le philosophe Giorgio Agamben.

On ne comprend pas l’enjeu véritable de la prolongation de l’état d’urgence [jusqu’à la fin février] en France, si on ne le situe pas dans le contexte d’une transformation radicale du modèle étatique qui nous est familier. Il faut avant tout démentir le propos des femmes et hommes politiques irresponsables, selon lesquels l’état d’urgence serait un bouclier pour la démocratie.

Je trouve ce texte, qui parle de lois sécuritaires et de l’Etat d’urgence, intéressant.

Réflexion sur l’état d’urgence par le philosophe Giorgio Agamben.

On ne comprend pas l’enjeu véritable de la prolongation de l’état d’urgence [jusqu’à la fin février] en France, si on ne le situe pas dans le contexte d’une transformation radicale du modèle étatique qui nous est familier. Il faut avant tout démentir le propos des femmes et hommes politiques irresponsables, selon lesquels l’état d’urgence serait un bouclier pour la démocratie.

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HH: Kletteraktion gegen Urantransport – Gewahrsam rechtswidrig

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat am vergangen Mittwoch (25.11.15) der Klage zweier ROBIN WOOD KletteraktivistInnen gegen ihre Ingewahrsamnahme nach einer über 7 stündigen Kletteraktion gegen einen Urantransport im Hamburger Hafen im November 2014 statt gegeben. (Zum Aktionsbericht). Die Ingewahrsamnahme war dem Grunde nach rechtswidrig. Ein Aktivist musste sich bei seiner Ingewahrsamnahme unter Zwangsandrohung durch die Polizei nackt ausziehen. Das war ebenfalls rechtswidrig.

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat am vergangen Mittwoch (25.11.15) der Klage zweier ROBIN WOOD KletteraktivistInnen gegen ihre Ingewahrsamnahme nach einer über 7 stündigen Kletteraktion gegen einen Urantransport im Hamburger Hafen im November 2014 statt gegeben. (Zum Aktionsbericht). Die Ingewahrsamnahme war dem Grunde nach rechtswidrig. Ein Aktivist musste sich bei seiner Ingewahrsamnahme unter Zwangsandrohung durch die Polizei nackt ausziehen. Das war ebenfalls rechtswidrig.

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Zeit-Artikel über die Atomtransporte durch HH

Der Journalist Hauke Friedrichs hat einen längeren Artikel über die Atomtransporte durch den Hamburger Hafen und den Widerstand dagegen in der Zeit vom 15. Oktober 2015 veröffentlicht. Der Journalist hat mich bei Schiffs- und Zugbeobachtungen im Hamburger Hafen begleitet.

Der Artikel ist online auf der Homepage von der Zeit hier zu finden.  Es ist erfreulich, dass über die Atomtransporte durch den Hamburger Hafen und die Arbeit von Aktiven  der Kampagne gegen Atomtransporte durch Hamburg berichtet wird. Der Artikel ist nicht schlecht. Nur etwas ärgerlich, dass es sich viel um die Gefährlichkeit der Atomtransporte dreht – obwohl dies zwar ein Teil aber nicht der Kern unserer Kritik darstellt.

Der Journalist Hauke Friedrichs hat einen längeren Artikel über die Atomtransporte durch den Hamburger Hafen und den Widerstand dagegen in der Zeit vom 15. Oktober 2015 veröffentlicht. Der Journalist hat mich bei Schiffs- und Zugbeobachtungen im Hamburger Hafen begleitet.

Der Artikel ist online auf der Homepage von der Zeit hier zu finden.  Es ist erfreulich, dass über die Atomtransporte durch den Hamburger Hafen und die Arbeit von Aktiven  der Kampagne gegen Atomtransporte durch Hamburg berichtet wird. Der Artikel ist nicht schlecht. Nur etwas ärgerlich, dass es sich viel um die Gefährlichkeit der Atomtransporte dreht – obwohl dies zwar ein Teil aber nicht der Kern unserer Kritik darstellt.
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Castorprozess in Fulda: das Offenbarungseid der Justiz

Der Prozess um eine Aktion gegen den CASTOR-Transport 2011 von La Hague nach Gorleben endete nach 8 stündiger Verhandlung am vergangenen Dienstag mit einer Einstellung des Verfahren gegen meinem Mitangeklagten (siehe PM der Soligruppe auf der Soliseite).

Das Verfahren gegen mich wurde dagegen nicht eingestellt und läuft weiter (Wird nun doch eingestellt, siehe UPDATE unten).

Es wurde nach 5 Stunden Verhandlung, noch vor der Vernehmung der Zeugen, von dem Verfahren meines Mitangeklagten abgetrennt, weil ich nach 5 stündiger Verhandlung ohne (Mittags)pause nicht mehr in der Lage war, dem Geschehen zu folgen und somit nicht mehr Verhandlungsfähig war. Wir haben mehrfach nach einer Mittagspause verlangt, diese wurde uns aber nicht gewehrt. Die einzige Pause, die wir bekamen,  war zum Schreiben von einem Befangenheitsantrag. Es ist nun mal so, dass man irgendwann nicht mehr kann, wenn man Dauerschmerzen hat und keine Gelegenheit hat, zu Ruhe zu kommen und zu entspannen. Es war ein Dauerkampf um die Durchsetzung von Rechten der Verteidigung (tja,nix neues, ist halt der Scheinrechtsstaat). Als selbst die Staatsanwaltschaft einer Einstellung des Verfahrens gegen uns beiden Angeklagten zustimmte, erklärte Richter am Amtsgericht Jahn, es sei ein Offenbarungseid der Justiz, wenn er dies tue. Er erklärte sinngemäß, Angeklagte, die politisch motiviert handeln und Anträge stellen (also ihnen zustehende strafprozessuale Rechte nutzen) sind ganz schlimm, Strafe muss sein.

Der Prozess um eine Aktion gegen den CASTOR-Transport 2011 von La Hague nach Gorleben endete nach 8 stündiger Verhandlung am vergangenen Dienstag mit einer Einstellung des Verfahren gegen meinem Mitangeklagten (siehe PM der Soligruppe auf der Soliseite).

Das Verfahren gegen mich wurde dagegen nicht eingestellt und läuft weiter (Wird nun doch eingestellt, siehe UPDATE unten).

Es wurde nach 5 Stunden Verhandlung, noch vor der Vernehmung der Zeugen, von dem Verfahren meines Mitangeklagten abgetrennt, weil ich nach 5 stündiger Verhandlung ohne (Mittags)pause nicht mehr in der Lage war, dem Geschehen zu folgen und somit nicht mehr Verhandlungsfähig war. Wir haben mehrfach nach einer Mittagspause verlangt, diese wurde uns aber nicht gewehrt. Die einzige Pause, die wir bekamen,  war zum Schreiben von einem Befangenheitsantrag. Es ist nun mal so, dass man irgendwann nicht mehr kann, wenn man Dauerschmerzen hat und keine Gelegenheit hat, zu Ruhe zu kommen und zu entspannen. Es war ein Dauerkampf um die Durchsetzung von Rechten der Verteidigung (tja,nix neues, ist halt der Scheinrechtsstaat). Als selbst die Staatsanwaltschaft einer Einstellung des Verfahrens gegen uns beiden Angeklagten zustimmte, erklärte Richter am Amtsgericht Jahn, es sei ein Offenbarungseid der Justiz, wenn er dies tue. Er erklärte sinngemäß, Angeklagte, die politisch motiviert handeln und Anträge stellen (also ihnen zustehende strafprozessuale Rechte nutzen) sind ganz schlimm, Strafe muss sein.

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HH – Rechtswidriger Gewahrsam im Namen von Vattenfall

cecileAm 25. August 2013 demonstrierten Robin Wood Aktivistinnen gegen das Greenwashing vom Konzern Vattenfall in Hamburg. Sie nahmen die „Vattenfall Cyclassics“ zum Anlass um Banner gegen den Konzern und seine klimaschädlichen Atom- und Kohlegeschäfte an der Strecke aufzuhängen.

Die Polizei versuchte dies zu verhindern. An einer Stelle erklomm eine Aktivistin einen Baum. Die Polizei schrie dutzende male „Kommen Sie da runter!“. Die AktivistInnen kam nicht herunter, sie wollte ja ihre Banner aufhängen. Die Polizei kann mit solchen Ohnmachtssituationen nicht umgehen. Was folgte kam wie eine Rache: die Polizei sprengte die Versammlung und nahm einen Aktivisten, der am Boden demonstrieren wollte, willkürlich in Gewahrsam. Er wurde erst 9 Stunden später wieder freigelassen.

Der Aktivist hat gegen die Freiheitsberaubung geklagt. Das Landgericht Hamburg hat nun entschieden, dass sein Gewahrsam dem Grund nach rechtswidrig gewesen ist. Die Freiheitsberaubung bleibt für die beteiligten Beamten mal wieder ohne Folgen.

Bei den Protestaktionen gegen die Vattenfall-Cyclassics 2014 versuchte die Polizei wieder die Menschen ans Demonstrieren zu hindern. Die Polizei mochte die Grundrechte der Beteiligten erst nachdem ein Anwalt persönlich erschienen war, beachten.

Der Beschluss vom Landgericht ist als PDF abrufbar

cecileAm 25. August 2013 demonstrierten Robin Wood Aktivistinnen gegen das Greenwashing vom Konzern Vattenfall in Hamburg. Sie nahmen die „Vattenfall Cyclassics“ zum Anlass um Banner gegen den Konzern und seine klimaschädlichen Atom- und Kohlegeschäfte an der Strecke aufzuhängen.

Die Polizei versuchte dies zu verhindern. An einer Stelle erklomm eine Aktivistin einen Baum. Die Polizei schrie dutzende male „Kommen Sie da runter!“. Die AktivistInnen kam nicht herunter, sie wollte ja ihre Banner aufhängen. Die Polizei kann mit solchen Ohnmachtssituationen nicht umgehen. Was folgte kam wie eine Rache: die Polizei sprengte die Versammlung und nahm einen Aktivisten, der am Boden demonstrieren wollte, willkürlich in Gewahrsam. Er wurde erst 9 Stunden später wieder freigelassen.

Der Aktivist hat gegen die Freiheitsberaubung geklagt. Das Landgericht Hamburg hat nun entschieden, dass sein Gewahrsam dem Grund nach rechtswidrig gewesen ist. Die Freiheitsberaubung bleibt für die beteiligten Beamten mal wieder ohne Folgen.

Bei den Protestaktionen gegen die Vattenfall-Cyclassics 2014 versuchte die Polizei wieder die Menschen ans Demonstrieren zu hindern. Die Polizei mochte die Grundrechte der Beteiligten erst nachdem ein Anwalt persönlich erschienen war, beachten.

Der Beschluss vom Landgericht ist als PDF abrufbar

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Urantransport auf seinen Weg von Hamburg nach Frankreich beobachtet

zug

Am gestrigen Tag um 8:00 Uhr erreichten 9 mit Uranerzkonzentrat geladenen Container der Firma MACS die südfranzösische Stadt Narbonne. Gestartet war der Uranzug am 15. Mai 2014 vom Hamburger Hafen (Süd-West-Terminal). Beobachtungen zur Folge war das Uranerzkonzentrat mit dem Schiff „Golden Karoo“ der Reederei Maritime Carrier Shipping (MACS) von Namibia nach Hamburg gebracht und dort auf die Schiene umgeschlagen worden. Die radioaktive Fracht war für die Malvesi-Comhurex Uranfabrik bestimmt. Dort wird das Uran chemisch umgewandelt, das ist die Vorstufe zur Urananreicherung, diese Umwandelung kann in Europa nur in der Französischen Comurhex-Anlage und in einer britischen Angelage durchgeführt werden. Uranerzkonzentrat, dass den Hamburger Hafen erreicht hat aus diesem Grund immer Frankreich für Ziel. Von Malvesi wird das Uran dann zu einer Urananreicherungsanlage gefahren, um dort angereichert zu werden. Es gibt in Frankreich eine UAA in Pierrelatte (Tricastin). Nicht selten kommt aber das Uran nach dem langen Weg von Hamburg nach Narbonne zurück nach Deutschland um in der deutschen UAA in Gronau (NRW) angereichert zu werden.

Die Brennstoffspirale läuft trotz angeblichem „Atomausstieg“ ungehindert weiter. Dies machen AtomkraftgegnerInnen, indem sie geheime Atomtransporte enttarnen und die Öffentlichkeit informieren!

zug

Am gestrigen Tag um 8:00 Uhr erreichten 9 mit Uranerzkonzentrat geladenen Container der Firma MACS die südfranzösische Stadt Narbonne. Gestartet war der Uranzug am 15. Mai 2014 vom Hamburger Hafen (Süd-West-Terminal). Beobachtungen zur Folge war das Uranerzkonzentrat mit dem Schiff „Golden Karoo“ der Reederei Maritime Carrier Shipping (MACS) von Namibia nach Hamburg gebracht und dort auf die Schiene umgeschlagen worden. Die radioaktive Fracht war für die Malvesi-Comhurex Uranfabrik bestimmt. Dort wird das Uran chemisch umgewandelt, das ist die Vorstufe zur Urananreicherung, diese Umwandelung kann in Europa nur in der Französischen Comurhex-Anlage und in einer britischen Angelage durchgeführt werden. Uranerzkonzentrat, dass den Hamburger Hafen erreicht hat aus diesem Grund immer Frankreich für Ziel. Von Malvesi wird das Uran dann zu einer Urananreicherungsanlage gefahren, um dort angereichert zu werden. Es gibt in Frankreich eine UAA in Pierrelatte (Tricastin). Nicht selten kommt aber das Uran nach dem langen Weg von Hamburg nach Narbonne zurück nach Deutschland um in der deutschen UAA in Gronau (NRW) angereichert zu werden.

Die Brennstoffspirale läuft trotz angeblichem „Atomausstieg“ ungehindert weiter. Dies machen AtomkraftgegnerInnen, indem sie geheime Atomtransporte enttarnen und die Öffentlichkeit informieren!

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Eichhörnchen gegen den Landgerichtspräsidenten

Lecomte ./. Präsident des Landgerichts Potsdam“, steht auf meiner Ladung. Am 10. April 2014  (neuer gültiger Termin! ) um 12 Uhr im Saal 005 wird vor dem Verwaltungsgericht Potsdam meine Klage gegen den Landgerichtspräsidenten verhandelt. Am Abend davor, den 9.4. findet im Café Madia eine Lesung statt, ich lese aus meinem Buch « Kommen Sie da runter!, zur Auseinandersetzung mit dem Landgerichtspräsidenten gibt es im Buch eine Kurzgeschichte…

Per Hausrecht hatte Landgerichtspräsident Ehlert im Dezember 2012 das Demonstrieren vor dem Gerichtsgebäude verboten, anlässlich einer Gerichtsverhandlung gegen das Eichhörnchen. Verhandelt wurde damals über Kletteraktionen mit Transparenten gegen Castortransporte und Naziaufmärsche auf Brücken. Das Urteil – insgesamt 200 Euro Bußgeld – wurde inzwischen vom Oberlandesgericht aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Verboten wurden auch politische Parolen und Symbolen auf Kleindungsstücke im Gerichtsgebäude. Dies führte zu großer Empörung bei den ProzessbesucherInnen und sollte nicht unbeantwortet bleiben.

Lecomte ./. Präsident des Landgerichts Potsdam“, steht auf meiner Ladung. Am 10. April 2014  (neuer gültiger Termin! ) um 12 Uhr im Saal 005 wird vor dem Verwaltungsgericht Potsdam meine Klage gegen den Landgerichtspräsidenten verhandelt. Am Abend davor, den 9.4. findet im Café Madia eine Lesung statt, ich lese aus meinem Buch « Kommen Sie da runter!, zur Auseinandersetzung mit dem Landgerichtspräsidenten gibt es im Buch eine Kurzgeschichte…

Per Hausrecht hatte Landgerichtspräsident Ehlert im Dezember 2012 das Demonstrieren vor dem Gerichtsgebäude verboten, anlässlich einer Gerichtsverhandlung gegen das Eichhörnchen. Verhandelt wurde damals über Kletteraktionen mit Transparenten gegen Castortransporte und Naziaufmärsche auf Brücken. Das Urteil – insgesamt 200 Euro Bußgeld – wurde inzwischen vom Oberlandesgericht aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Verboten wurden auch politische Parolen und Symbolen auf Kleindungsstücke im Gerichtsgebäude. Dies führte zu großer Empörung bei den ProzessbesucherInnen und sollte nicht unbeantwortet bleiben.

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Freiheitsberaubung? Ja, aber…

Unwissenheit schützt UniformträgerInnen vor Strafe.

Die Staatsanwaltschaft hat erneut ein Verfahren gegen Polizeibeamten eingestellt, weil ihnen kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden könne, diese seien von der Rechtmäßigkeit ihres Handeln ausgegangen, als sie mich fest nahmen – so die Behörde.

Unwissenheit schützt UniformträgerInnen vor Strafe.

Die Staatsanwaltschaft hat erneut ein Verfahren gegen Polizeibeamten eingestellt, weil ihnen kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden könne, diese seien von der Rechtmäßigkeit ihres Handeln ausgegangen, als sie mich fest nahmen – so die Behörde.

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