Baggerprozess Tag2 -Plüschtiere ab 50 Cm Größe gefährlich

Zweiter Verhandlungstag im Baggerprozess vor dem Landgericht.
Higlight des Tages: Der Streit um Plüschtiere in den Zuschauereihen.Es ist jetzt richterlich verkündet. Plüschtiere bis zu einer Höhe von 50 Zentimeter dürfen in den Gerichtssaal rein. Größere werden als gefährlich angesehen (mögliche Wurfgeschosse). Das sei im Sinne der Sicherheit alles Beteiligten. Erdmännchen, das Maskottchen der S21 GegnerInnen darf nun in den Gerichtssaal rein. (Antrag auf Zulassung von Plueschtieren als PDF , Beschluss als jpg-Bild, aus dem Protokoll der Hauptverhandlung entnommen)  Mein Eichhörnchen-Plüschtier darf  rein.
Nach dem Kuhandel, nun das Erdmännchen, das ist hier ein Zooprozess, meint mein Mitangeklagter Arne.
In der Sache sind wir ansonsten nicht viel wieter gekommen: Besitzverhältnisse und Frage um das Hausrecht weiter unklar. Die Angeklagten nehmen zu den Beweismitteln der letzten Zwei Tage Stellung. (Stellungnahme Versammlungsgesetz als PDF)

Eichhörnchen ist ganz schön müde (blöder Rheumaschub!) und freut sich, dass die Blogger von BAA (bei Abriss Aufstand) einen kurzen Bericht zum heutigen Verhandlungstag geschrieben haben. Dieser wird hier übernommen.

Zweiter Verhandlungstag im Baggerprozess vor dem Landgericht.
Higlight des Tages: Der Streit um Plüschtiere in den Zuschauereihen.Es ist jetzt richterlich verkündet. Plüschtiere bis zu einer Höhe von 50 Zentimeter dürfen in den Gerichtssaal rein. Größere werden als gefährlich angesehen (mögliche Wurfgeschosse). Das sei im Sinne der Sicherheit alles Beteiligten. Erdmännchen, das Maskottchen der S21 GegnerInnen darf nun in den Gerichtssaal rein. (Antrag auf Zulassung von Plueschtieren als PDF , Beschluss als jpg-Bild, aus dem Protokoll der Hauptverhandlung entnommen)  Mein Eichhörnchen-Plüschtier darf  rein.
Nach dem Kuhandel, nun das Erdmännchen, das ist hier ein Zooprozess, meint mein Mitangeklagter Arne.
In der Sache sind wir ansonsten nicht viel wieter gekommen: Besitzverhältnisse und Frage um das Hausrecht weiter unklar. Die Angeklagten nehmen zu den Beweismitteln der letzten Zwei Tage Stellung. (Stellungnahme Versammlungsgesetz als PDF)

Eichhörnchen ist ganz schön müde (blöder Rheumaschub!) und freut sich, dass die Blogger von BAA (bei Abriss Aufstand) einen kurzen Bericht zum heutigen Verhandlungstag geschrieben haben. Dieser wird hier übernommen.

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Wieder mal eine rechtswidrige Ingewahrsamnahme

Wenn die Betroffene von der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der eigenen Ingewahrsamnahme über die Zeitung erfährt…

 » Die Ingewahrsamnahme von Demonstranten bei den Castor-Transporten nach Lubmin im Dezember 2010 und Februar 2011 durch die Polizei war teilweise rechtswidrig. Das Amtsgericht Wolgast habe vier Beschwerden von Atomkraftgegnern teilweise stattgegeben, sagte Richter Andreas Hennig am Dienstag in Wolgast. […] » so stand es heute in diversen Zeitungen und irgendwie habe ich zu meiner in Dezember vor dem Amtsgericht Wolgast verhandelte Klage ein Parallel gezogen. Ob der ursprünglich für Ende Dezember angekündigte Beschluss nun endlich gekommen ist?

Wenn die Betroffene von der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der eigenen Ingewahrsamnahme über die Zeitung erfährt…

 » Die Ingewahrsamnahme von Demonstranten bei den Castor-Transporten nach Lubmin im Dezember 2010 und Februar 2011 durch die Polizei war teilweise rechtswidrig. Das Amtsgericht Wolgast habe vier Beschwerden von Atomkraftgegnern teilweise stattgegeben, sagte Richter Andreas Hennig am Dienstag in Wolgast. […] » so stand es heute in diversen Zeitungen und irgendwie habe ich zu meiner in Dezember vor dem Amtsgericht Wolgast verhandelte Klage ein Parallel gezogen. Ob der ursprünglich für Ende Dezember angekündigte Beschluss nun endlich gekommen ist?

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? Gilt nicht für den Staat und seine HütterInnen

Sommer 2009, das Eichhörnchen wird in Gießen wegen « Kreidemalen »gegen Gentechnik zur « Verhinderung weiterer politisch motivierten Aktionen » festgenommen. Es folgt eine Klage gegen die Inhaftierung und ein Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt (pdf), der die polizeiliche Maßnahme für rechtswidrig erklärt, sowie ein Beschluss vom Verwaltungsgericht, der die Behandlung während der Haft (u.a. nackt ausziehen) für rechtswidrig erklärt. Das Eichhörnchen erstattet zudem Strafanzeige (pdf).

 » Auch verwirklichten die Beschuldigten den Tatbestand der Freiheitsberaubung zum Nachteil der Anzeigeerstatterin sowohl in objektiver also auch subjektiver Hinsicht, da der Beschuldigte EPHK Klingelhöfer die Ingewahrsamnahme der Anzeigeerstatterin anordnete und die Beschuldigten PK Seibel und PK Brettschneider diese umsetzen. »

Wer diesen Auszug aus einer Verfügung der Gießener Staatsanwaltschaft (pdf) – Staatsanwältin Heublein –  ließt, denkt dass die Behörde gegen die Beamten Anklage erhoben hat.
Er/Sie täuscht sich aber gewaltig… Der Auszug ist Teil einer « Einstellungsverfügung » der Staatsanwaltschaft und der beschuldigte erster Polizeihauptkommissar ist 2010 sogar zum Leiter der Polizeistation Wetzlar befördert worden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dies gilt aber nicht für Staatsdiener wie Polizeibeamten (oder auch PolitikerInnen à la Wulff und Co.). Eingestellt wurde das Verfahren, weil die Polizisten angegeben haben, nicht gewusst zu haben, dass sie rechtswidrig handelten, weil sie die Gesetze, die sie täglich anwenden angeblich nicht kennen. Das Eichhörnchen hat nun Beschwerde (1 ; 2 als pdf) eingelegt.

Sommer 2009, das Eichhörnchen wird in Gießen wegen « Kreidemalen »gegen Gentechnik zur « Verhinderung weiterer politisch motivierten Aktionen » festgenommen. Es folgt eine Klage gegen die Inhaftierung und ein Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt (pdf), der die polizeiliche Maßnahme für rechtswidrig erklärt, sowie ein Beschluss vom Verwaltungsgericht, der die Behandlung während der Haft (u.a. nackt ausziehen) für rechtswidrig erklärt. Das Eichhörnchen erstattet zudem Strafanzeige (pdf).

 » Auch verwirklichten die Beschuldigten den Tatbestand der Freiheitsberaubung zum Nachteil der Anzeigeerstatterin sowohl in objektiver also auch subjektiver Hinsicht, da der Beschuldigte EPHK Klingelhöfer die Ingewahrsamnahme der Anzeigeerstatterin anordnete und die Beschuldigten PK Seibel und PK Brettschneider diese umsetzen. »

Wer diesen Auszug aus einer Verfügung der Gießener Staatsanwaltschaft (pdf) – Staatsanwältin Heublein –  ließt, denkt dass die Behörde gegen die Beamten Anklage erhoben hat.
Er/Sie täuscht sich aber gewaltig… Der Auszug ist Teil einer « Einstellungsverfügung » der Staatsanwaltschaft und der beschuldigte erster Polizeihauptkommissar ist 2010 sogar zum Leiter der Polizeistation Wetzlar befördert worden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dies gilt aber nicht für Staatsdiener wie Polizeibeamten (oder auch PolitikerInnen à la Wulff und Co.). Eingestellt wurde das Verfahren, weil die Polizisten angegeben haben, nicht gewusst zu haben, dass sie rechtswidrig handelten, weil sie die Gesetze, die sie täglich anwenden angeblich nicht kennen. Das Eichhörnchen hat nun Beschwerde (1 ; 2 als pdf) eingelegt.

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