Die Pressemitteilung von Robin Wood zu unserem anstehenden Berufungsprozess vor dem Landgericht Stuttgart.
Prozessbeginn ist am kommenden Mittwoch, den 18. April, um 9 Uhr am Landgericht Stuttgart, Olgastraße 2, Saal 17. Weitere Prozesstermine: Donnerstag (19.4.) und Freitag (20.4.)
Der Prozess gegen zwei ROBIN-WOOD-Aktivist(inn)en, die am 30. August 2010 einen Abrissbagger am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs besetzt hatten, geht in die zweite Runde. Für das Berufungsverfahren vor dem Stuttgarter Landgericht sind gleich drei Prozesstage angesetzt. Start ist am kommenden Mittwoch, den 18. April. Zuvor findet am Montag, den 16. April in der Kellerschenke in Stuttgart (DGB-Haus, Theodor-Heuss-Str. 2a) eine Veranstaltung mit ROBIN-WOOD-Aktivistin Cécile Lecomte statt: „Wir sind in Bewegung – Gerichtsverhandlung als politische Aktion“.
Das Milliardengrab Stuttgart 21 ist aus den bundesweiten Schlagzeilen verschwunden. Es ist aber weiterhin der Inbegriff für ein Großprojekt, das mit Tricks und Täuschungsmanövern über die Köpfe der Menschen hinweg durchgesetzt werden soll. Es gilt das Prinzip: Erst Fakten schaffen und dann versuchen, das Geschehene im Nachhinein zu legitimieren. So lief es auch beim Bürgerentscheid, bei dem obendrein noch aufgrund von falschen Kosten- und Leistungszahlen abgestimmt wurde. Auch Versprechen über Baustopps wurden immer wieder gebrochen.
Entsprechend wurde auch beim Abriss des Nordflügels im August 2010 verfahren. Gegen vorherige Absprachen wurde das Gebäude frühzeitig abgerissen, was nach einem internen Bericht der DB Projektbau rund 600.000 Euro Mehrkosten verursachte. Gegen dieses Vorgehen protestierten die Aktivist(inn)en und werden dafür nun kriminalisiert.
In erster Instanz verteidigten sie sich selbst und wurden nach drei Verhandlungstagen wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Gegen dieses Urteil legten sie Berufung ein. Daraufhin erhielten sie kurze Zeit später Post vom Landgericht Stuttgart. Darin wurde ihnen mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls in Berufung gegangen war, neben dem bestehenden Vorwurf des Hausfriedensbruchs jetzt auch noch den Vorwurf der Nötigung erhebe. Daraufhin stellte eine Angeklagte einen Antrag auf Pflichtverteidigung. Dieser wurde zwar bewilligt, allerdings wurden beiden Angeklagten – neben ihren Wunschverteidigern – noch zwei ihnen unbekannte Anwälte aus Stuttgart beigeordnet – zur „Sicherung des Verfahrens“, wie es in der Begründung des Gerichts steht. „Das sind keine Pflichtverteidiger, sondern Zwangsverteidiger“, sagt die Angeklagte Cécile Lecomte. „Nachdem sie in der ersten Instanz gemerkt haben, dass wir uns nicht so schnell aburteilen lassen, haben sie uns jetzt Anwälte ihres Vertrauens bereitgestellt, um uns mundtot zu machen.“
Dieser Prozess ist einer von vielen, in denen Aktivist(inn)en für ihren Protest gegen das fehlgeplante Verkehrs- und Städtebauprojekt S21 verurteilt wurden oder noch werden sollen. ROBIN WOOD sieht in der Androhung hoher Geldstrafen den Versuch, Aktionen zivilen Ungehorsams zu kriminalisieren und Menschen abzuschrecken, sich gegen S21 und weitere große Infrastrukturprojekte zu wehren.
Hintergründe: Tag S21 in diesem Blog