Schlappe für Veolia/NOB gegen AntimilitaristInnen

In einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen der Nord-Ostsee-Bahn (Tochterfirma von Veolia) und vier antimilitaristischen Aktivist_innen hat das Amtsgericht Husum die Forderungen des Bahnunternehmens weitgehend zurückgewiesen.

In einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen der Nord-Ostsee-Bahn (Tochterfirma von Veolia) und vier antimilitaristischen Aktivist_innen hat das Amtsgericht Husum die Forderungen des Bahnunternehmens weitgehend zurückgewiesen.

Im Februar 2008 kettete sich eine Aktivistin in Ohrstedt/ Nordfriesland an die Bahnschienen, um gegen die Kriegseinsätze der Bundeswehr zu protestieren. Durch die Aktion wurde ein Transportzug der Bundeswehr auf dem Weg zu einem NATO-Übungsmanöver für mehrere Stunden aufgehalten, bis die Aktivistin aus dem Gleis geflext worden war. „Krieg fängt vor unserer aller Haustüren an. Übungsmanöver sind genauso Teil davon, wie Imagekampagnen für die Bundeswehr, mildtätige Bigbandkonzerte oder die Werbung an Schulen für eine Karriere bei der Armee. Mit  unserer Aktion haben wir die leider alltäglichen und sonst unsichtbaren Kriegsvorbereitungen der Bundeswehr mitten im ländlichen Nordfriesland zu einem Thema gemacht“, so eine der Beteiligten.

In der Folge kam es in den letzten Jahren zu zahlreichen Gerichtsprozessen. Im März 2013 standen erstmals neben der damals angeketteten Aktivistin auch die drei weiteren an der Aktion Beteiligten vor Gericht. Die Nord-Ostsee-Bahn forderte von ihnen die Erstattung von Trassennnutzungskosten sowie Schadenersatz für den Schienenersatzverkehr. Das Amtsgericht Husum entschied nun, dass die Forderung weitgehend zu Unrecht erhoben wurde, die Beklagten haben zu 75% gewonnen. Damit beschränkt sich der Anspruch der NOB gegenüber den Aktivist_innen auf etwas über 250 Euro.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, denn die NOB könnte in die nächste Instanz ziehen. Die AntimilitaristInnen können nicht in Berufung gehen, weil die Verurteilung unter 600 Euro liegt.

Das Kommentar unseres Anwaltes zum Urteil: « Das Urteil ist grottenschlecht, obwohl die Gegenseite überwiegend verloren hat ». Die Ausführungen im Urteil sind juristisch an den Haaren herbeigezogen. Ohne diesen Kunststücke wäre für Veolia ja nichts überig geblieben, das kann das Geirhct doch nicht geschehen lassen, die bösen AktivistInnen haben ja die Schiene blockiert.

 Für die Veolia/NOB ist es auf jeden Fall ein Minusgeschäft, denn sie muss auch 75% der Verfsahrenskosten samt Amwaltkosten der AktivstInnen tragen…

Hintergrundinfos: http://krieg.nirgendwo.info