Die schmutzigen Tricks der Atomkonzerne und der Politik

Eichhörnchen-Artikel, erschienen in der Zeitschrift GWR Nr. 415 von Januar 2017

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum „Atomausstieg“ und seine politischen Folgen


Dezember 2016: Das Wort „Atomausstieg“ ist in aller Munde. Hintergrund ist ein am 6. Dezember 2016 verkündetes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu einer Klage der Atomkonzerne RWE, EON und Vattenfall gegen den nach der atomaren Katastrophe von Fukushima und darauf folgenden Massenprotesten verabschiedeten „Atomausstieg“. In den Tagen nach Verkündung dieses Urteils wurden zum „Atomausstieg“ und dem Urteil aus Karlsruhe zahlreiche Falschmeldungen und Halbwahrheiten verbreitet.

Eichhörnchen-Artikel, erschienen in der Zeitschrift GWR Nr. 415 von Januar 2017

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum „Atomausstieg“ und seine politischen Folgen


Dezember 2016: Das Wort „Atomausstieg“ ist in aller Munde. Hintergrund ist ein am 6. Dezember 2016 verkündetes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu einer Klage der Atomkonzerne RWE, EON und Vattenfall gegen den nach der atomaren Katastrophe von Fukushima und darauf folgenden Massenprotesten verabschiedeten „Atomausstieg“. In den Tagen nach Verkündung dieses Urteils wurden zum „Atomausstieg“ und dem Urteil aus Karlsruhe zahlreiche Falschmeldungen und Halbwahrheiten verbreitet.

„Atomausstieg“, die erste Falschmeldung

Das Urteil aus Karlsruhe löste eine Welle von Kommentaren zum „Atomausstieg“ in den Medien aus. Zahlreiche Anti-Atom-Initiativen folgten mit ihrer – zwar differenzierteren und deutlich näher an den Tatsachen orientierten – eigenen Analyse. Die Sprache der Herrschenden wurde jedoch kritiklos übernommen. Überall ist die Rede von einem verabschiedeten Atomausstieg, aber ohne jegliche kritische Auseinandersetzung mit diesem Begriff. Als sei das Gesetz, in dem die Abschaltung von Atommeilern festgeschrieben wurde, ein „Atomausstieg“. Mein Verständnis vom Wort „Atomausstieg“ geht weit über die Abschaltung einiger Atommeiler hinaus. Von Atomausstieg kann nicht die Rede sein, wenn die Versorgungsanlagen der Atomindustrie (wie die Urananreicherungsanlage in Gronau und die Brennelementefabrik in Lingen) und Atomtransporte auf der Strecke bleiben. Diese Anlagen und Transporte sind vom „Atomausstiegsgesetz“ nicht betroffen. Dieser Hinweis darf bei einer kritischen Auseinandersetzung um die Atompolitik und den Atomausstieg nicht fehlen!

Halbwahrheiten zum Urteil aus Karlsruhe

„Atomkonzerne müssen entschädigt werden“, hieß es in vielen Zeitungen nach Verkündung des Urteils vom Bundesverfassungsgericht. Halbwahrheiten verbreiteten sich in den Medien und sozialen Netzwerken sehr rasch und wurden erst mit Verzögerung richtig gestellt. Fakt ist, dass auch, wenn Teile des „Atomausstiegsbeschlusses“ durch das Gericht kassiert worden sind, die Konzerne die großen Verlierer sind. Sofern das Urteil rein juristisch betrachtet wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung der Politik, die Atomkraftwerke abzuschalten, im Kern für verfassungskonform erklärt. Statt der geforderten 19 Milliarden Euro bekommen die Konzerne für den Ausstiegsbeschluss – wenn überhaupt – nur eine Entschädigung im Millionenbereich. Das Gericht hat keine Zahlen festgelegt, die Punkte, in denen den Atomkonzernen laut Bundesverfassungsgericht eine „angemessene Entschädigung“ zusteht, sind überschaubar. Sie haben nur in Randbereichen Recht bekommen.
Sie hätten sich, so das Gericht, darauf verlassen können dürfen, dass sie die 2002 bei Verabschiedung des ersten Atomausstiegsbeschlusses zugesagten Strommengen auch wirklich produzieren dürfen. Das war aber bei einigen Atomkraftwerken nach dem neuen Gesetz 2011 nicht mehr möglich. Dafür muss der Gesetzgeber bis Mitte 2018 nun einen Ausgleich schaffen. Ebenso muss er dies für Investitionen machen, die die Konzerne in der kurzen Zeit zwischen Dezember 2010 und März 2011, als der Ausstieg aus dem Ausstieg beschlossen wurde und die Konzerne sich somit auf längere Laufzeiten einstellen durften, getätigt haben.
Schätzungen der Tageszeitung taz zu Folge, geht es um ca. 160 Millionen Euro, die die Konzerne nun einklagen können.

Verantwortung der Politik

Der „Atomausstieg“ ist immer eine halbherzige Sache gewesen. Schon der „Atomkonsens“ von 2002 war mehr „Nonsens“ als „Konsens“. Der unbefristete Weiterbetrieb von Atomanlagen, die der Versorgung der Atomindustrie in aller Welt dienen, wurde nicht nur geduldet, sondern gefördert. Der Grüne Jürgen Trittin, der als Architekt des „Atomkonsens“ von 2002 gilt, genehmigte als Umweltminister die Erweiterung der einzigen deutschen Urananreicherungsanlage in Gronau. Die im „Atomkonsens“ von 2002 vereinbarte flexible Strommengenregelung macht es den Konzernen heute möglich, Schadenersatz für die Meiler, die ihre Reststrommengen durch das neue Gesetz aus dem Jahr 2011 nicht mehr produzieren dürfen, einzuklagen. Das Bittere daran: die Konzerne können Geld für die nicht produzierten Strommengen von Meilern einklagen, die auch ohne Atomkonsens oder Ausstiegsbeschluss hätten abgeschaltet werden müssen. für das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich wurde im Gesetz eine fiktive, noch zu produzierende Strommenge festgelegt, obwohl es nicht auf Grund des Atomkonsenses abgeschaltet werden musste, sondern weil es in einer erdbebengefährdeten Region gebaut wurde. Die Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel produzierten zum Zeitpunkt des Ausstiegsbeschlusses von 2011 bereits seit mehreren Jahren keinen Strom mehr – wohl auf Grund zahlreicher Störfälle. Ein Entzug der Betriebserlaubnis wäre sicherlich möglich gewesen, ohne dass dieser Entschädigungsansprüche nach sich gezogen hätte.

Der Verdacht liegt nahe, dass die Politik an einem sauberen Gesetz kein Interesse hatte. Der „Ausstiegsbeschluss“ von 2011 war nicht Folge der Überzeugung der verantwortlichen Politiker*innen, sondern des Drucks der Straße. Zigtausende hatten nach dem Super-GAU in Fukushima in Deutschland tagelang für die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen demonstriert und so die Regierung unter Druck gesetzt.
Angela Merkel ist gerade nicht als Atomkraftgegnerin bekannt. 1998, als eine den Grenzwert überschreitende Kontaminierung von mit hoch radioaktivem Atommüll beladenen Castorbehältern entdeckt wurde, erklärte die Doktorin der Physik in ihrer Rolle als Umweltministerin, es sei alles harmlos: „In jeder Küche kann beim Kuchenbacken mal etwas Pulver daneben gehen.“

Die schleichende Verseuchung der Umwelt durch das Zwischenlager Gorleben

Die Seilschaften zwischen Politik und Atomkonzernen verhindern zudem einen ernst gemeinten Atomausstieg. Es ist für den Gesetzgeber immer verlockend, den Freund*innen aus der Wirtschaft Hintertüren offen zu lassen, schließlich will man ja nach seinem Abschied aus dem politischen Leben Geld in der Industrie verdienen. Nicht selten wechseln Politiker*innen in die Wirtschaft, die sie zuvor als Politiker*in unterstützt haben – und umgekehrt. In diesem Zusammenhang sei der Fall Bruno Thomauske als Beispiel genannt. Seinen Namen hörte ich 2007 zum ersten Mal, als die Pannenreaktoren in Brunsbüttel und Krümmel nach einer Serie von Störfällen in die Schlagzeilen gerieten. Thomauske war der verantwortliche Chef von Vattenfall. Wenige Jahre später stoße ich erneut auf ihn: Diesmal als Experte der Endlagerkommission. Vor seiner Zeit bei Vattenfall war er u.a. beim Bundesamt für Strahlenschutz tätig.
Der Zickzack-Kurs der Bundesregierung in Sachen Atomausstieg ist insofern wenig überraschend. Man will möglichst viele Wählerstimmen fangen und dabei die Freund*innen aus der Wirtschaft nicht verlieren. Das kann nur schief gehen.
Genauso wenig überraschend sind die sich nun abzeichnenden politischen Folgen des Urteils aus Karlsruhe.

Kuhhandel und schmutzige Tricks zwischen Konzernen und Politik

Kaum wurde das Urteil in Karlsruhe gesprochen, brüstet sich die Politik mit den ersten fadenscheinigen Erfolgen und billigt die PR-Tricks der Atomkonzerne.
„Atomausstieg Energiekonzerne verzichten auf Schadensersatz […] Insgesamt werden 20 noch ausstehende Klagen fallengelassen.[…] Im Gegenzug für ihren Verzicht erhalten die Unternehmen Rechtssicherheit beim Atomausstiegsgesetz“, hieß es auf Spiegel online am 9. Dezember.
„Wenn die AKW-Betreiber jetzt 20 Klagen fallen lassen, so ist das nicht viel mehr als eine PR-Maßnahme. In diesen Verfahren geht es lediglich um 600 bis 800 Millionen Euro. Dagegen umfassen die Klagen, die die Stromkonzerne weiter aufrechterhalten, ein Volumen von 11 bis 12 Milliarden Euro. Zurückgezogen wird also lediglich ein Anteil von fünf bis sieben Prozent. Der Jubel in den Parteien ist verfehlt. Entweder die Politik hat den Trick der Konzerne nicht verstanden oder sie macht mit, ganz im Sinne des neu gekürten Wort des Jahres: postfaktisch“, stellte die Anti-Atom-Organisation Ausgestrahlt in einer Pressemitteilung am 10. Dezember richtig.
Die Politik nutzt die Rücknahme von ein paar Klagen der Konzerne mit wenig Aussicht auf Erfolg, um einen Erfolg zu verkaufen und somit den Deal um den Atommüll dingfest zu machen. Konzerne dürfen sich im Gegenzug der Rücknahme der wenigen Klagen
für billige 23 Milliarden Euro aus der Verantwortung stehlen und die Kosten der Entsorgung von radioaktiven Abfällen auf die Allgemeinheit abwälzen. Das Gesetz wurde am 15. Dezember durch den Bundestag verabschiedet.

Politischer Wille? Nicht da!

Es gäbe Alternativen zu diesem schmutzigen Deal. Die Politik hat mehr Steuerungsmöglichkeiten als sie vorgibt.
„Doch Grund zum Jammern hat die Politik ohnehin nicht. Wenn sie verhindern will, dass die Unternehmen für den Atomausstieg – wenn auch in geringem Umfang – Geld bekommen, kann sie das leicht tun. Sie muss lediglich die Kernbrennstoffsteuer beibehalten, die zum Jahresende ohne Grund abgeschafft werden soll“, heißt es in einem Kommentar von Malte Kreuzfeld in der taz. Ausgestrahlt nimmt hierzu auch Stellung: „Würde der Bundestag die zum Jahresende auslaufende Brennelementesteuer verlängern, dann wäre mit den Reaktoren angesichts niedriger Preise an der Strombörse kaum noch etwas zu verdienen. Wenn dann durch eine neue gesetzliche Laufzeiten-Verkürzung die 2002 zugestandenen Reststrommengen nicht mehr produziert werden könnten, stünden den Stromkonzernen zwar Ausgleichszahlungen zu, diese wären aber minimal, weil ja nur der entgangene Gewinn in gewissem Maße ersetzt werden müsste. Derzeit dürfen die meisten der noch laufenden AKW bis 2022 betrieben werden. Sechs Jahre, in denen die Reaktoren weiter altern und immer gefährlicher werden, in denen weiter Atommüll produziert wird, der tausende kommende Generationen bedroht. Da die Atomkraftwerke für die Stromversorgung nicht mehr benötigt werden, ist schnelleres Abschalten möglich und notwendig – und mit dem beschriebenen Weg auch finanzierbar. Die Brennelementesteuer wurde 2010 von der schwarz-gelben Bundesregierung eingeführt, um die Bevorzugung der Atomkraft vor anderen Energieträgern zu beenden. Ohne Begründung soll die Steuer zum Jahresende abgeschafft werden.“

„Für eine Welt in der Atomanlagen nicht möglich sind“

Es kommt mir etwas absurd vor, mich mit den Details aus dem „Atomausstiegsgesetz“ und dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht auseinander zu setzen. Den Schlamassel habe ich nicht verursacht. Die Atomkraft habe ich nicht gewollt. Dieser Artikel bezieht sich stark auf das bestehende System und wie man die Dinge etwas weniger schlimm gestalten könnte. Für mich steht jedoch fest: Jeder Tag mit laufenden Atomanlagen ist ein Tag zu viel. Einen Atomausstieg, der diesen Namen verdient, kann es nur in einer Welt geben, „in der Atomanlagen nicht möglich sind“, um den Spruch des Banners einer Mitkämpferin bei der Blockade der Brennelementefabrik Lingen 2012 zu übernehmen. Das System, das es erst überhaupt möglich macht, die Atomindustrie durchzusetzen und Atomanlagen zu betreiben, gehört abgeschafft.

Eichhörnchen

Quellen:
www.ndr.de/info/sendungen/kommentare/Atompolitik-Fehler-muessen-korrigiert-werden,atomausstieg186.html
www.taz.de/Kommentar-Urteil-zum-Atomausstieg/!5359925/www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/atomausstieg-energiekonzerne-verzichten-auf-schadensersatz-a-1125261.html
https://www.ausgestrahlt.de/blog/2016/12/07/der-staat-darf-atomkraftwerke-abschalten-und-es-ko/
https://www.ausgestrahlt.de/presse/uebersicht/die-groen-atom-klagen-laufen-weiter/
https://www.ausgestrahlt.de/presse/uebersicht/atom-urteil-zeigt-moglichkeit-zu-entschadigungsfre/