Im Dezember wurde ein Urteil gegen zwei Atomkraftgegner*innen rechtskräftig, die sich 2012 angekettet hatten um einen Uranzug im Münsterland zu stoppen. Das Urteil ist mit 110 und 90 Tagessätzen unüblich hoch. Trotzdem wollen wir nicht jammern, sondern dafür sorgen, dass nicht noch mehr Menschen im Kampf um eine lebenswertere Welt von Gerichten abgeurteilt werden oder dies zumindest nicht im Verborgenen geschieht Deshalb rufen wir zu Solidaritätsaktionen und einer Fax-, Mail- und Telefonkampagne auf, die sich gegen die Gerichte an denen Verfahren gegen Atom- und Kohlegegner*innen laufen richtet.
Zum Anlass:
Im Juli 2012 ketteten sich zwei Aktivist*innen mit einer einfachen Vorrichtung in der Nähe von Steinfurt an die Gleise um einen Atomtransport aus der Urananreicherungsanlage in Gronau aufzuhalten. Die Urananreicherungsanlage in Gronau hat wie die Brennelementefabrik in Lingen eine unbefristete Betriebsgenehmigung, ist also nicht vom sogenannten Atomausstieg umfasst und versorgt Atomkraftwerke weltweit mit Brennstoff.
Zur Versorgung und zum Abtransport des Mülls sind immer wieder Atomtransporte notwendig – die auch immer wieder auf unterschiedliche Art und Weise blockiert wurden und werden. Nach einem aufwändigen Verfahren über drei Instanzen wurde das Urteil gegen die zwei rechtskräftig, insgesamt müssen über 3000 Euro Strafe bezahlt werden. Amtsgericht und Landgericht interessierten sich nicht für die Gefahren der Atomkraft und Rechtfertigungsgründe, das Oberlandgericht scherte sich nicht um Rechtsfehler wie die Verletzung der Öffentlichkeit und widersprüchliche Aussagen im Urteil – der Atomstaat, der früher wie heute die Atomindustrie vor unangenehmen Protesten schützt, setzte sich wieder durch.
Weitere Verfahren in Hamburg-Harburg und Potsdam
Vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg, dem Landgericht Hamburg und dem Amtsgericht Potsdam sind weitere Verfahren, ebenfalls wegen Aktionen gegen Uranzüge rund um den Hamburger Hafen und an der Transportstrecke anhängig (Uranzugblockade von August 2014, November 2014 und April 2016). Konkret ging es um Blockaden von Uranerzkonzentrat, das per Schiff nach Hamburg kommt und dort auf Züge in die Konversionsanlage in Frankreich verladen wird und später zu Brennelementen für Atomkraftwerke weiterverarbeitet wird. Die Strafverfahren finden vor dem Amtsgericht Hamburg; die Ordnungswidrigkeitsverfahren vor dem Amtsgericht Potsdam statt.
Verfahren gegen Kohlekraft-Gegner*innen
Wie die Atomindustrie wird auch die (von den gleichen Firmen betriebene) Kohleindustrie staatlich durchgesetzt. Die Proteste gegen den Braunkohleabbau in den beiden größten Tagebaurevieren Deutschlands in der Lausitz und im Rheinland nehmen von Jahr zu Jahr zu, ebenso aber auch die Repression. Das wird sichtbar, wenn immer wieder Aktivist*innen aus dem Hambacher Forst im Knast landen, aber auch daran, dass hunderte Verfahren im Rahmen der Ende Gelände Proteste in der Lausitz und im Rheinland sowie rund um die Waldbesetzungen im Hambacher Forst und in der Lausitz geführt werden. Hier sind die Amtsgerichte Düren, Grevenbroich, Erkelenz, Kerpen (im Rheinland), Cottbus und Görlitz (in der Lausitz) aktiv gegen Kohlegegner*innen. Lassen wir sie damit nicht durchkommen.
Aktionsvorschlag
Die Verstromung von Uran und Kohle sind zwei Seiten der gleichen Medaille, deshalb rufen wir dazu auf: Macht Aktionen in den Innenstädten, verkauft Soli-Kuchen, verbreitet die Informationen und schickt eigene oder das anliegende Soli-Fax. Ruft dazu auf und macht selber mit, indem ihr euch bei den Gerichten über die Verfahren beschwert – ob per Fax, Mail oder Telefon. Zeigt Ihnen: Die Repression wird unseren Widerstand gegen Uranfabriken und Kohleabbau nicht aufhalten!
Soli-Fax-Vorlage
Hier geht es zur Vorlage.
Kontaktdaten der Gerichte für die Prozesse gegen Atomkrafttgegner*innen
Tel: 040 428710 ; Fax: 040 4297983179
Richterin Ahle und Rammoser-Bode
Tel: 0331 2172562 ; Fax: 0331 20171009
Kontaktdaten der Gerichte für die Prozesse gegen Kohlekraftgegner*innen
Richterin Zieschang
Tel: 02181 65030 ; Fax: 02181 6503111 ; Mail: poststelle@ag-grevenbroich.nrw.de
Richter Floeth und Meuters
Tel: 02431 96020 ; Fax: 02431 9602222; Mail: poststelle@ag-erkelenz.nrw.de
Tel: 024214930 ; Fax: 024214936001, Mail: poststelle@ag-dueren.nrw.de
Tel: 02237 5080 ; Fax: 02237 508470 ; Mail: poststelle@ag-kerpen.nrw.de
Tel: 0355 63720 ; Fax: 0355 6372200
Tel: 03581 4690 ; Fax: 03581 4691919, Mail: verwaltung@aggr.justiz.sachsen.de