Einladung zum Haftantritt von Anti-Atom-Aktivistin in Hildesheim am 11.5.

Die Anti-Atom-Aktivistin Hanna Poddig tritt am Donnerstag eine mehrwöchige Haft in Hildesheim an. Weil sie sich weigert, eine wegen einer Ankettaktion gegen sie verhängte Strafe von 1650 Euro zu zahlen muss die Aktivistin nun in Haft. Hintergrund ist die Blockade eines Transportes mit abgereichertem Uranhexafluorid 2012 auf der Bahnstrecke zwischen der Urananreicherungsanlage in Gronau und Münster.

Sie wird ihre Haft mit einer Begleitkundgebung morgen ab 12 Uhr antreten. Angemeldet wurde diese Unterstützungskundgebung von Cécile Lecomte, die sich 2016 ebenfalls weigerte eine gerichtlich verhängte Strafe wegen einer Atomtransportblockade zu bezahlen.

Die Anti-Atom-Aktivistin Hanna Poddig tritt am Donnerstag eine mehrwöchige Haft in Hildesheim an. Weil sie sich weigert, eine wegen einer Ankettaktion gegen sie verhängte Strafe von 1650 Euro zu zahlen muss die Aktivistin nun in Haft. Hintergrund ist die Blockade eines Transportes mit abgereichertem Uranhexafluorid 2012 auf der Bahnstrecke zwischen der Urananreicherungsanlage in Gronau und Münster.

Sie wird ihre Haft mit einer Begleitkundgebung morgen ab 12 Uhr antreten. Angemeldet wurde diese Unterstützungskundgebung von Cécile Lecomte, die sich 2016 ebenfalls weigerte eine gerichtlich verhängte Strafe wegen einer Atomtransportblockade zu bezahlen.

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Füttern-Prozess gegen Atomkraftgegnerin – Bericht zum 2. Prozesstag

Quelle: nirgendwo.info

Vor dem Amtsgericht Harburg läuft aktuell ein Prozess gegen eine Anti-Atom-Aktivistin, der vorgeworfen wird, eine Angekettete bei einer Urantransportblockade mit Lebensmitteln versorgt zu haben. Zu Beginn des zweiten Tages beantragte die Angeklagte eine weitere Wahlverteidigung nach §138(2) StPO (also eine solidarische Nicht-Juristin zur Unterstützung), was das Gericht allerdings mit wirrer Begründung ablehnte. Ansonsten bestand der zweite Verhandlungstag primär aus Zeug_innenbefragungen. Das Gericht hatte zwei weitere Aktionsbeteiligte als Zeuginnen geladen, beide verweigerten vollumfänglich die Aussage. Eine der beiden Zeuginnen beantragte jedoch zuvor einen Zeugenbeistand nach § 138 (3) StPO (also wie bei einer Laienverteidigung die Zulassung eines Nicht-Juristen als Beistand) und dieser wurde auch genehmigt. Danach folgte die Vernehmung des Lokführers. Der führte aus, es habe in dem bereit stehenden Uranzug einen falsch beladenen Wagen gegeben und „der Mensch der das verladen hat, hat da nicht aufgepasst“.

Quelle: nirgendwo.info

Vor dem Amtsgericht Harburg läuft aktuell ein Prozess gegen eine Anti-Atom-Aktivistin, der vorgeworfen wird, eine Angekettete bei einer Urantransportblockade mit Lebensmitteln versorgt zu haben. Zu Beginn des zweiten Tages beantragte die Angeklagte eine weitere Wahlverteidigung nach §138(2) StPO (also eine solidarische Nicht-Juristin zur Unterstützung), was das Gericht allerdings mit wirrer Begründung ablehnte. Ansonsten bestand der zweite Verhandlungstag primär aus Zeug_innenbefragungen. Das Gericht hatte zwei weitere Aktionsbeteiligte als Zeuginnen geladen, beide verweigerten vollumfänglich die Aussage. Eine der beiden Zeuginnen beantragte jedoch zuvor einen Zeugenbeistand nach § 138 (3) StPO (also wie bei einer Laienverteidigung die Zulassung eines Nicht-Juristen als Beistand) und dieser wurde auch genehmigt. Danach folgte die Vernehmung des Lokführers. Der führte aus, es habe in dem bereit stehenden Uranzug einen falsch beladenen Wagen gegeben und „der Mensch der das verladen hat, hat da nicht aufgepasst“.

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RWE-Sonderrechtzone: "Sie haben keine Rechte"

Weil viele Menschen nachgefragt haben, wie es mir nach dem gestrigen gewaltsamen RWE-Security- und Polizeieinsatz gegen eine Protestaktion vor dem RWE-Sitz in Essen anlässlich der Jahreshauptversammlung des Klimakillers sowie nach meiner anschließenden Verhaftung samt Misshandlungen im Polizeigewahrsam geht: Es geht mir den Umständen halber gut, ich muss noch zum Arzt zur Schmerzbehandlung und um die Verletzungen, die mir die Uniformierten zugefügt haben, attestieren zu lassen. Ich habe als Politaktivistin schon viel erlebt und weiß, dass Willkür Bestandteil des staatlichen Repressionsapparates ist, wenn es darum geht, die Interessen von einem Großkonzern wie RWE durchzusetzen. Ich muss aber zugeben, dass die Intensität der Gewalt die da angewendet wurde mich trotzdem überfordert hat.

Essen ist so gut wie in RWE Hand und die Polizei verhält sich als käme der Einsatzbefehl direkt aus der RWE-zentrale. Es ist möglicherweise auch so, der gestrige Einsatz hatte RWE offensichtlich mit der Polizei bis ins Detail abgesprochen und das Ziel war es, zu erwartenden Proteste möglichst schnell und gewaltsam ins Keim zu ersticken. Unsere Versammlung wurde entsprechend rabiat gesprengt.

Kein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wenn RWE den Ton angibt

Die Demonstrant*innen wussten um die Willkür beim Umgang der Polizei mit Versammlungen in Essen Bescheid und hatten sich gut vorbereitet. Sie wussten, dass RWE ihren Protest nicht dulden wollen würde, wollten es sich jedoch nicht verbieten lassen.  Schließlich war der Versammlungsort öffentlich zugänglich. Die Demonstrant*innen wurden auf dem Gehsteig vor der RWE Zentrale von den Secutitys und später der Polizei weg geboxt, geschlagen und verhaftet. Ich habe mich dafür entschieden, die Vorgänge hier zu schildern, der vielen Nachfragen wegen und weil wenige Menschen eine Vorstellung davon haben, was diese Willkür an sich hat, wenn Konzerne wie RWE den Ton angeben.

Weil viele Menschen nachgefragt haben, wie es mir nach dem gestrigen gewaltsamen RWE-Security- und Polizeieinsatz gegen eine Protestaktion vor dem RWE-Sitz in Essen anlässlich der Jahreshauptversammlung des Klimakillers sowie nach meiner anschließenden Verhaftung samt Misshandlungen im Polizeigewahrsam geht: Es geht mir den Umständen halber gut, ich muss noch zum Arzt zur Schmerzbehandlung und um die Verletzungen, die mir die Uniformierten zugefügt haben, attestieren zu lassen. Ich habe als Politaktivistin schon viel erlebt und weiß, dass Willkür Bestandteil des staatlichen Repressionsapparates ist, wenn es darum geht, die Interessen von einem Großkonzern wie RWE durchzusetzen. Ich muss aber zugeben, dass die Intensität der Gewalt die da angewendet wurde mich trotzdem überfordert hat.

Essen ist so gut wie in RWE Hand und die Polizei verhält sich als käme der Einsatzbefehl direkt aus der RWE-zentrale. Es ist möglicherweise auch so, der gestrige Einsatz hatte RWE offensichtlich mit der Polizei bis ins Detail abgesprochen und das Ziel war es, zu erwartenden Proteste möglichst schnell und gewaltsam ins Keim zu ersticken. Unsere Versammlung wurde entsprechend rabiat gesprengt.

Kein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wenn RWE den Ton angibt

Die Demonstrant*innen wussten um die Willkür beim Umgang der Polizei mit Versammlungen in Essen Bescheid und hatten sich gut vorbereitet. Sie wussten, dass RWE ihren Protest nicht dulden wollen würde, wollten es sich jedoch nicht verbieten lassen.  Schließlich war der Versammlungsort öffentlich zugänglich. Die Demonstrant*innen wurden auf dem Gehsteig vor der RWE Zentrale von den Secutitys und später der Polizei weg geboxt, geschlagen und verhaftet. Ich habe mich dafür entschieden, die Vorgänge hier zu schildern, der vielen Nachfragen wegen und weil wenige Menschen eine Vorstellung davon haben, was diese Willkür an sich hat, wenn Konzerne wie RWE den Ton angeben.

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HH – Füttern-Prozess gegen Atomkraftgegnerin wird am 10.5. fortgesetzt

​​​​AG HH harburg Im Sommer 2014 blockierten Aktivist_innen mit zwei Ankettaktionen einen mit Uranerzkonzentrat beladenen Güterzug am Veddeler Damm im Hamburger Hafen. Vor Gericht steht nun eine Unterstützerin, der vorgeworfen wird eine der Angeketteten mit Essen und Trinken versorgt zu haben. Der Prozess wurde nach über sieben Stunden vertagt und geht am 10.5. um 9.00 Uhr weiter.

​​​​AG HH harburg Im Sommer 2014 blockierten Aktivist_innen mit zwei Ankettaktionen einen mit Uranerzkonzentrat beladenen Güterzug am Veddeler Damm im Hamburger Hafen. Vor Gericht steht nun eine Unterstützerin, der vorgeworfen wird eine der Angeketteten mit Essen und Trinken versorgt zu haben. Der Prozess wurde nach über sieben Stunden vertagt und geht am 10.5. um 9.00 Uhr weiter.

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Füttern-Prozess wird fortgesetzt – mehr Atomtransporte unterwegs

* „Füttern-Prozess“ gegen Atomkraftgegnerin wird am 25.4. um 9 Uhr vor dem AG Hamburg Harburg fortgesetzt

* Neuer Urantransport mit Uranerzkonzentrat aus Namibia verlässt Hamburger Hafen

* Anstieg der Urantransporte aus Namibia um 47,5% unter Grüner Regierungsbeteiligung

Kann die Versorgung einer Person mit Lebensmitteln strafbar sein? In bestimmten Kontexten ja, meint die Staatsanwaltschaft Hamburg. Vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg wird ab 9 Uhr am 25. April 2017 der Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin fortgesetzt. Fünf Zeug*innen sollen an diesem Tag vernommen werden. Hintergrund ist die Blockade eines Urantransports im Hamburger Hafen im Sommer 2014 durch eine Ankettaktion. Die Angeklagte soll eine Aktivistin, sie sich an der Schiene festgekettet hatte, mit Lebensmittel versorgt haben. So sollen die Straftatbestände Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe erfüllt sein – die Versorgung mit Lebensmitteln sei ein Tatbeitrag.

* „Füttern-Prozess“ gegen Atomkraftgegnerin wird am 25.4. um 9 Uhr vor dem AG Hamburg Harburg fortgesetzt

* Neuer Urantransport mit Uranerzkonzentrat aus Namibia verlässt Hamburger Hafen

* Anstieg der Urantransporte aus Namibia um 47,5% unter Grüner Regierungsbeteiligung

Kann die Versorgung einer Person mit Lebensmitteln strafbar sein? In bestimmten Kontexten ja, meint die Staatsanwaltschaft Hamburg. Vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg wird ab 9 Uhr am 25. April 2017 der Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin fortgesetzt. Fünf Zeug*innen sollen an diesem Tag vernommen werden. Hintergrund ist die Blockade eines Urantransports im Hamburger Hafen im Sommer 2014 durch eine Ankettaktion. Die Angeklagte soll eine Aktivistin, sie sich an der Schiene festgekettet hatte, mit Lebensmittel versorgt haben. So sollen die Straftatbestände Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe erfüllt sein – die Versorgung mit Lebensmitteln sei ein Tatbeitrag.

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HH: Füttern-Posse-Prozess wird fortgesetzt

Der Prozess mit dem Vorwurf der Versorgung einer vor einem Urantransport angeketteten Person mit Lebensmitteln wird vertagt – am Dienstag, 25.4. um 9 Uhr geht es am Amtsgericht Hamburg-Harburg weiter. Am heutigen Verhandlungstag machte sich vor allem das Gericht mit Durchsuchungen und viel Polizeipräsenz lächerlich, daneben wurden einige Anträge zum Verfahren gestellt. Im Folgenden der Bericht zum ersten Verhandlungstag, hier gibt es Informationen zum Stand aller mit dem Urantransport-Stopp zusammenhängenden Verfahren.

Ein Bericht der Soligruppe (Quelle: nirgendwo.info)

Der Prozess mit dem Vorwurf der Versorgung einer vor einem Urantransport angeketteten Person mit Lebensmitteln wird vertagt – am Dienstag, 25.4. um 9 Uhr geht es am Amtsgericht Hamburg-Harburg weiter. Am heutigen Verhandlungstag machte sich vor allem das Gericht mit Durchsuchungen und viel Polizeipräsenz lächerlich, daneben wurden einige Anträge zum Verfahren gestellt. Im Folgenden der Bericht zum ersten Verhandlungstag, hier gibt es Informationen zum Stand aller mit dem Urantransport-Stopp zusammenhängenden Verfahren.

Ein Bericht der Soligruppe (Quelle: nirgendwo.info)

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EG-Prozess um Kletteraktion – Prinzip Auge um Auge – Zahn um Zahn der Staatsanwaltschaft

Über das Strafverfahren gegen Kletteraktivist*innen, die sich im Rahmen der Proteste von Ende Gelände gegen RWEs Kohlegeschäften 2015 von einer Autobahnbrücke abseilten und den Versuch der Staatsanwaltschaft die Verteidiger*innen der Angeklagten aus dem Prozess zu werfen, habe ich in der Vergangenheit berichtet und gebe jetzt ein Update.

Über das Strafverfahren gegen Kletteraktivist*innen, die sich im Rahmen der Proteste von Ende Gelände gegen RWEs Kohlegeschäften 2015 von einer Autobahnbrücke abseilten und den Versuch der Staatsanwaltschaft die Verteidiger*innen der Angeklagten aus dem Prozess zu werfen, habe ich in der Vergangenheit berichtet und gebe jetzt ein Update.
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Hamburg: Füttern strafbar?

AnkettaktionKann die Versorgung einer Person mit Lebensmitteln strafbar sein? In bestimmten Kontexten ja, meint die Staatsanwaltschaft Hamburg, die gegen politische Opposition vorgeht. Vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg steht am 4.4.17 eine Person vor Gericht, der genau dies vorgeworfen wird. Der Kontext: Im Hafen war ein Urantransport verladen worden, der dann einen Tag lang im Güterbahnhof Hamburg-Süd stand. Dort ketteten sich vor und hinter den Zug Umweltaktivist*innen an – eine davon wurde von einer anderen mit Lebensmitteln versorgt. So sollen die Straftatbestände Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe erfüllt sein – die Versorgung mit Lebensmitteln sei ein Tatbeitrag.

Aber es ist ja bekannt: Wenn es darum geht, politisch missliebige direkte Interventionen zu verfolgen, werden Gerichte gerne mal kreativ. Aber egal wie willkürlich die Vorwürfe sind, wichtig ist es solidarisch zu handeln. Deshalb kommt vorbei, beteiligt euch an der Soli-Fax-und-Anruf-Aktion oder macht andere Soli-Aktionen um dem Gericht zu zeigen – es ist uns nicht egal wie sie urteilen aber es wird uns auch nicht davon abhalten, für eine Welt zu streiten, in der Atomanlagen nicht möglich sind.

Prozess-Termin: Dienstag 4.4.2017 11 Uhr

Wir treffen uns um 10 Uhr vorm Gericht – Bringt etwas zum gegenseitig Füttern mit!

Politisch motivierte Speicherung von Daten

oder: wenn die Polizei sich auf den Schlips getreten fühlt.

Ich habe in letzter Zeit diverse Auskunftsersuchen bei Polizeibehörden gestellt. Menschen, die ihr Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung wahr nehmen und in Erfahrung bringen möchten, was die Behörden über sie / ihn speichern, sei an dieser Stelle der „Generator für Auskunftsersuchen“, ein von Datenschutzaktivist*innen entwickeltes Programm, empfohlen. Ich habe das Programm genutzt und nach Auskunftserteilung auch noch die Löschung der gespeicherten Daten beantragt. Die Polizei speichert jede Menge Daten, mit der Begründung sie habe ja einen Strafvorwurf erhoben, also sei die Speicherung gerechtfertigt – auch wenn die Vorwürfe niemals gerichtlich bestätigt wurden und die Verfahren eingestellt sind. Die Polizei betreibt ein In-Sich-Geschäft indem sie die eigene Speicherungspraxis mit der eigenen Erhebungspraxis begründet. Und weil es doch zur Begründung der Speicherung etwas mager ist, argumentiert sie dann noch mit meiner Gesinnung und meiner allgemeinen politischen Betätigung. Ich habe hier köstliche Auszüge aus Stellungnahmen und Bescheide von Polizeibehörden gesammelt.

  • Der Überwacher versteht keinen Spaß, wenn man den Spieß umdreht

Die Polizei fühlt sich auf den Schlips getreten, wenn ich Informationen zu rechtswidrigen polizeilichen Maßnahmen veröffentliche – und führt dies als Begründung zur Speicherung von Daten über meine Person aus:
 
Aus einer Stellungnahme der Polizeidirektion Osnabrück vom 14.01.17 (VG Osnabrück Az. 6 A 308/16)

oder: wenn die Polizei sich auf den Schlips getreten fühlt.

Ich habe in letzter Zeit diverse Auskunftsersuchen bei Polizeibehörden gestellt. Menschen, die ihr Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung wahr nehmen und in Erfahrung bringen möchten, was die Behörden über sie / ihn speichern, sei an dieser Stelle der „Generator für Auskunftsersuchen“, ein von Datenschutzaktivist*innen entwickeltes Programm, empfohlen. Ich habe das Programm genutzt und nach Auskunftserteilung auch noch die Löschung der gespeicherten Daten beantragt. Die Polizei speichert jede Menge Daten, mit der Begründung sie habe ja einen Strafvorwurf erhoben, also sei die Speicherung gerechtfertigt – auch wenn die Vorwürfe niemals gerichtlich bestätigt wurden und die Verfahren eingestellt sind. Die Polizei betreibt ein In-Sich-Geschäft indem sie die eigene Speicherungspraxis mit der eigenen Erhebungspraxis begründet. Und weil es doch zur Begründung der Speicherung etwas mager ist, argumentiert sie dann noch mit meiner Gesinnung und meiner allgemeinen politischen Betätigung. Ich habe hier köstliche Auszüge aus Stellungnahmen und Bescheide von Polizeibehörden gesammelt.

  • Der Überwacher versteht keinen Spaß, wenn man den Spieß umdreht

Die Polizei fühlt sich auf den Schlips getreten, wenn ich Informationen zu rechtswidrigen polizeilichen Maßnahmen veröffentliche – und führt dies als Begründung zur Speicherung von Daten über meine Person aus:
 
Aus einer Stellungnahme der Polizeidirektion Osnabrück vom 14.01.17 (VG Osnabrück Az. 6 A 308/16)

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Sensible Polizei

Ungeschickte Polizeibeamt*innen verklagen Demonstrant*innen

Eichhörnchen-Artikel, Erstveröffentlichung in der GWR 416, Februar 2016

Polizist*innen sind sehr sensibel. Darum hat der Gesetzgeber Paragrafen geschaffen, die entweder nur für sie gelten oder fast ausschließlich zur Durchsetzung ihrer Interessen angewendet werden.

Eine „Beamtenbeleidigung“ gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Doch § 185 StGB, der Beleidigungsparagraf, findet fast ausschließlich Anwendung in Fällen wo Beamt*innen sich „in ihrer Ehe“ verletzt fühlen. Eine Demonstrantin, die im öffentlichen Fernsehen durch einen ranghohen Beamten als „verrückt“ oder „krank“ bezeichnet wird, muss dagegen nicht mit einer Anklage rechnen (1). Der Widerstandsparagraf (§ 113 StGB) ist exklusiv für Amtsträger*innen wie Polizeibeamt*innen gedacht und die Polizeigewerkschaften werden nicht müde zu erzählen, man müsse zum Schutz der Beamt*innen die Strafen erhöhen. Insbesondere Polizeibeamt*innen machen reichlich von diesem Vorwurf Gebrauch, um Demonstrant*innen zu kriminalisieren. Und da reicht schon der Vorwurf, eine Demonstrantin habe sich „schwer gemacht“ zur Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Ob als Angeklagte oder als Verteidigerin: ich habe schon etliche Verfahren dieser Art erlebt, wo die Beamt*innen partout die Schwerkraft nicht verstehen wollten und die Auffassung vertraten, mensch könne sich „schwer“ machen, also die physikalischen Gesetze durchbrechen. Und wenn der Widerstandsvorwurf nicht durch kommt, dann die Körperverletzung: es reicht wenn ein Polizist behauptet, er habe einen Schmerz verspürt, weil zum Beispiel auf seine – die Aktivistin würgende – Hand bei der Räumung einer Sitzblockade Druck ausgeübt wurde. Eine winzig kleine Schürfwunde, die sich eine Polizistin im Einsatz zuzieht, reicht auch für eine Anklage.

Ungeschickte Polizeibeamt*innen verklagen Demonstrant*innen

Eichhörnchen-Artikel, Erstveröffentlichung in der GWR 416, Februar 2016

Polizist*innen sind sehr sensibel. Darum hat der Gesetzgeber Paragrafen geschaffen, die entweder nur für sie gelten oder fast ausschließlich zur Durchsetzung ihrer Interessen angewendet werden.

Eine „Beamtenbeleidigung“ gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Doch § 185 StGB, der Beleidigungsparagraf, findet fast ausschließlich Anwendung in Fällen wo Beamt*innen sich „in ihrer Ehe“ verletzt fühlen. Eine Demonstrantin, die im öffentlichen Fernsehen durch einen ranghohen Beamten als „verrückt“ oder „krank“ bezeichnet wird, muss dagegen nicht mit einer Anklage rechnen (1). Der Widerstandsparagraf (§ 113 StGB) ist exklusiv für Amtsträger*innen wie Polizeibeamt*innen gedacht und die Polizeigewerkschaften werden nicht müde zu erzählen, man müsse zum Schutz der Beamt*innen die Strafen erhöhen. Insbesondere Polizeibeamt*innen machen reichlich von diesem Vorwurf Gebrauch, um Demonstrant*innen zu kriminalisieren. Und da reicht schon der Vorwurf, eine Demonstrantin habe sich „schwer gemacht“ zur Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Ob als Angeklagte oder als Verteidigerin: ich habe schon etliche Verfahren dieser Art erlebt, wo die Beamt*innen partout die Schwerkraft nicht verstehen wollten und die Auffassung vertraten, mensch könne sich „schwer“ machen, also die physikalischen Gesetze durchbrechen. Und wenn der Widerstandsvorwurf nicht durch kommt, dann die Körperverletzung: es reicht wenn ein Polizist behauptet, er habe einen Schmerz verspürt, weil zum Beispiel auf seine – die Aktivistin würgende – Hand bei der Räumung einer Sitzblockade Druck ausgeübt wurde. Eine winzig kleine Schürfwunde, die sich eine Polizistin im Einsatz zuzieht, reicht auch für eine Anklage.

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