Veolia gegen AntimilitaristInnen: Urteil am 21. März

Im Prozess vor dem Husumer Amtsgericht „veolia gegen AntimilitaristInnen“(darunter das Eichhörnchen) kam es noch nicht zu einem Urteil. Die mündliche Verhandlung fand am 1. März statt und dauerte eine knappe halbe Stunde an – die Kontrollen um die Verhandlung zu besuchen dauerten länger an als die Verhandlugn selbst. AntimilitatistInnen sind ja gefährlich. Die Entscheidung des Gerichts wird am 21.3 verkündet.

Prozessbericht von Von krieg.nirgendwo.info

Im Prozess vor dem Husumer Amtsgericht „veolia gegen AntimilitaristInnen“(darunter das Eichhörnchen) kam es noch nicht zu einem Urteil. Die mündliche Verhandlung fand am 1. März statt und dauerte eine knappe halbe Stunde an – die Kontrollen um die Verhandlung zu besuchen dauerten länger an als die Verhandlugn selbst. AntimilitatistInnen sind ja gefährlich. Die Entscheidung des Gerichts wird am 21.3 verkündet.

Prozessbericht von Von krieg.nirgendwo.info

Hintergrund des Prozesses war eine antimilitaristische Ankettaktion aus dem Februar 2008. Damals hatte ein Transportzug der Bundeswehr seine Fahrt für mehrere Stunden unterbrechen müssen, weil eine Ankettaktion und eine Sitzblockade die Weiterfahrt verunmöglichten. In bisherigen Verfahren stand die angekettete Aktivistin vor Gericht, die bereits zu 90 Tagessätzen Geldstrafe und 14.000 Euro Schadenersatz an die Bahn (DB Netz) verurteilt wurde. Im heutigen Verfahren ging es nun um eine Schadenersatzforderung der veolia gegen alle vier beteiligten Aktivist_innen. Bei der Aktion waren mehrere Züge der Nordostseebahn ausgefallen, den Aktivist_innen möchte veolia nun die Kosten von 1072 Euro für Schienenersatzverkehr und Trassennutzung in Rechnung stellen.

vorm Gericht

Der Tag begann mit einem Transparent „Wer hat hier nen Schaden…?“ vor dem Gericht. Darauf abgebildet war eine veolia-Lok, die einen Zug mit Militärgerät transportiert. Die Aktivist_innen wollten damit darauf hinweisen, dass veolia selbst stolz darauf ist, als Verkehrsdienstleister eine enge Kooperation mit der Bundeswehr eingegangen zu sein. „veolia trägt eine Mitverantwortung für die Kriege, die andernorts geführt werden, weil sie mit Transportdienstleistungen und Wasseranlagen wichtige Infrastruktur zur Verfügung stellen“, erläutert eine der beteiligten Aktivistinnen.

Im lediglich dreiviertelstündigen Prozess selber ging es anschließend um juristische Detailfragen zu Gerichtszuständigkeiten, Fristen, möglicher Verjährung und darum, ob den drei nicht angeketteten Aktivist_innen Kosten in Rechnung gestellt werden können, die lange nach ihrer Räumung entstanden sind. Entschieden wurde noch nichts, der Termin für die Entscheidungverkündung wurde vom Gericht auf den 21.3. festgelegt.

Der Prozess wurde, wie auch schon die bisherigen Verhandlungen gegen die Antimilitaristin Hanna Poddig, von der „Mobilen Einsatzgruppe Justiz“, einer Sondereinheit schleswig-holsteinischer Justizangestellter bewacht. Daraus resultierten Einlasskontrollen, bei denen alle Besucher_innen genauestens abgetastet und nur Zettel und Stifte mit in den Gerichtssaal genommen werden durften. Einer der beklagten Aktivistinnen sollte sogar das Tragen eines politischen T-Shirts verboten werden, nach Beschwerden dagegen wurde sie dann aber doch noch eingelassen. „Die Sicherheitsmaßnahmen wirken vollkommen deplatziert, mit den Justizangestellten der MEG erschien mir kein sinnvolles Gespräch möglich, ich fühlte mich wirklich eingeschüchtert“, so eine Prozessbesucherin.

Bereits in der Vergangenheit kam es zu Auseinandersetzungen zwischen solidarischen Aktivist_innen, die als Publikum an Prozessen teilnehmen wollten und von MEG-Beamt_innen daran gehindert worden waren. Eine solche Auseinandersetzung am Rande des Zivilprozesses „DB Netz gegen Antimilitaristin“ führte sogar zu weiteren Strafprozessen, die im März und April vor dem Amtsgericht in Schleswig verhandelt werden.

Im Vorfeld des Prozesses gab es an verschiedenen Orten Solidaritätsaktionen: In Husum führte die „autonome Plüschtieraktion“ Kletteraktionen mit Transparenten in der Innenstadt durch und in Husum und Flensburg kam es zu Farbanschlägen auf Kriegsdenkmäler, zu denen jeweils Bekenner_innenschreiben mit Bezug auf den Prozess veröffentlicht wurden.

 

Termine:

  • 21.3., 8:45 Uhr, Amtsgericht Husum: Verkündung der Gerichtsentscheidung im Zivilprozess „veolia gegen Antimilitarist_innen“
  • 20.3., 3.4. und 17.4.: Prozesse vor dem Amtsgericht Schleswig gegen solidarische Antimilitarist_innen, denen 2010 von der MEG der Zugang zu Prozessen verwehrt wurde