Im November 2014 stoppte ein Uranzug, der gerade das Firmengelände von C.Steinweg in Hamburg verlassen hatte, vor einer Kletteraktion.
Jetzt stehen wieder Termine vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg gegen beide ROBIN WOOD Kletteraktivist*innen an um über die Strafbarkeit der Aktion zu verhandeln.
- Prozess gegen Cécile: Mi. 09.05.2018 um 9:30 Uhr, AG Hamburg Harburg Saal A 3.06 (Termin vom 28.2. wurde von Amts wegen aufgehoben)
- Prozess gegen Tim: 25.4.2018 um 9 Uhr, AG Hamburg Harburg
Bei der einen Person hatte das Amtsgericht den Angeklagten verurteilt, das Urteil war jedoch so fehlerhaft, dass es von einem Revisionsgericht aufgehoben und zurück verwiesen wurde. Das OLG sah keine Nötigung, schloss aber eine versuchte Nötigung nicht aus. Der Prozess startet jetzt also mit neuer Besetzung von vorne und zwar am 25.4. um 9 Uhr in Hamburg-Harburg. Auf Grund der komplizierten Rechtslage genehmigte das Gericht eine Pflichtverteidigung.
Bei der zweiten Person lehnte der Richter schon die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Nötigung ab – er sieht in der gleichen Handlung nur einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO), genauer eine betriebsstörende Handlung, also eine Ordnungswidrigkeit. Da die Staatsanwaltschaft aber Nötigung angeklagt hat, wird trotzdem auch über die Ordnungswidrigkeit in Hamburg-Harburg verhandelt und zwar am 09.05.2018 um 9:30 Uhr (28.2. wurde aufgehoben!) am Amtsgericht Hamburg-Harburg, Saal A 3.06
Für die gleiche Aktion stehen somit verschiedenste Vorwürfe im Raum, die Gerichte sind sich absolut nicht einig, es bleibt also spannend. (Zum bisherigen Verlauf der Verfahren)
Bei beiden Prozessen sind Zuschauer*innen und solidarische Aktionen willkommen.
Es gibt für die Prozesskosten ein Spendenkonto, die AktivistInnen freuen sich über Unterstützung:
Renald Orth
Stichwort: Rechtshilfe für AktivistInnen – Uranzug 2014
IBAN: DE37251205100008412000 ,BIC: BFSWDE33HAN
Bank für Sozialwirtschaft, Hannover
(Kto 84 120 00, BLZ 251 205 10)