Eichhörnchen gegen die Polizei HH: Wer ist hier „beratungsresistent“?

Die mündliche Verhandlung um polizeiliche Freiheitsentziehungsmaßnahmen anlässlich einer Protestaktion gegen den Konzern Vattenfall 2011 vor dem Hamburger Verwaltungsgericht am vergangenen Mittwoch dauerte 5 Stunden an (Ankündigung). Zwei Zeugen wurden intensiv befragt, für die übrigen Zeugenvernehmungen war dann keine Zeit mehr übrig, die Beweisaufnahme muss zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. Ich dachte mir schon, dass die Polizei hier mitliest.

Es zeichnete sich im Termin ab, dass das Gericht die Freiheitsentziehung für rechtswidrig hält. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Durchführung der Freiheitsentziehung (Be- und – nach Ansicht der KlägerInnen – Misshandlung im Gewahrsam) bedarf einer weiterer Aufklärung.

Hin und wieder kam es zwischen den Beteiligten zum Eklat. Im Zuge der Verhandlung bezichtigte mich der Vertreter der Beklagten Polizei Herr Löwenmark der „Beratungsresistenz“. Ich würde – mutmaßlich „ideologisch bedingt „ mangelnde „Einsichtsfähigkeit im Bezug auf polizeilichen Erwägungen“ zeigen. Dies sei daran festzumachen, dass ich trotz der Tatsache dass die Polizei oft versucht mich daran zu hindern, immer wieder klettere – wie zuletzt gegen die Vattenfall-Cyclassics 2013 – und dies in diesem Blog dokumentiere.

Die mündliche Verhandlung um polizeiliche Freiheitsentziehungsmaßnahmen anlässlich einer Protestaktion gegen den Konzern Vattenfall 2011 vor dem Hamburger Verwaltungsgericht am vergangenen Mittwoch dauerte 5 Stunden an (Ankündigung). Zwei Zeugen wurden intensiv befragt, für die übrigen Zeugenvernehmungen war dann keine Zeit mehr übrig, die Beweisaufnahme muss zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. Ich dachte mir schon, dass die Polizei hier mitliest.

Es zeichnete sich im Termin ab, dass das Gericht die Freiheitsentziehung für rechtswidrig hält. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Durchführung der Freiheitsentziehung (Be- und – nach Ansicht der KlägerInnen – Misshandlung im Gewahrsam) bedarf einer weiterer Aufklärung.

Hin und wieder kam es zwischen den Beteiligten zum Eklat. Im Zuge der Verhandlung bezichtigte mich der Vertreter der Beklagten Polizei Herr Löwenmark der „Beratungsresistenz“. Ich würde – mutmaßlich „ideologisch bedingt „ mangelnde „Einsichtsfähigkeit im Bezug auf polizeilichen Erwägungen“ zeigen. Dies sei daran festzumachen, dass ich trotz der Tatsache dass die Polizei oft versucht mich daran zu hindern, immer wieder klettere – wie zuletzt gegen die Vattenfall-Cyclassics 2013 – und dies in diesem Blog dokumentiere.

Soll ich „einsehen“, dass es toll ist, wenn die Polizei willkürlich gegen durch Art. 8 Grundgesetz geschützter Protest vorgeht und mich meiner Freiheit beraubt? Soll ich so „einsichtig sein“, dass ich polizeiliche Misshandlungen nun toll finde und auf Protest dagegen verzichte? Es ist schon so oft zu rechtswidrigen polizeilichen Freiheitsentziehungen, Überwachungen und Misshandlungen gekommen, dass ich nicht einmal zählen kann. Ich kann nur die Fälle zählen wo ich vor Gericht gegen die Polizei geklagt – dies tue ich oft nicht, weil eine Klage zeitaufwändig ist – und gewonnen habe. Dass sind allein in meinem Fall nicht wenig Fälle! Hierzu gibt es bereits einen Blog-Beitrag – diesen hat die hier mitlesende Polizei interessanterweise in das Verfahren nicht eingeführt … Der Bericht untermauert nicht meine angebliche „Beratungsresistenz“ – im Gegenteil: dies zeigt ausgerechnet die Beratungsresistenz der Polizei, die es immer noch nicht gebacken kriegt – oder kriegen will – ihre eigene Gesetzte gesetzlich korrekt anzuwenden. Ja selbst das Polizeigesetz (SOG) ist sie nicht in der Lage korrekt anzuwenden!

Meine angebliche „Beratungsresistenz“ legte die Polizei in die Waagschale zur Rechtfertigung der Ingewahrsamnahme. Ich klettere immer, bin so uneinsichtig, dass ein Platzverweis nicht reicht – auch wenn ich gegenüber Polizeibeamten zum Ausdruck bringe, dass ich den Platzverweis zwar für rechtswidrig halte, ihn aber befolgen wurde – wohl um weitere willkürlichen Polizeimaßnahmen zu verhindern.

Der vorsitzende Richter vertrat hinsichtlich von Art 8 Grundgesetz und der Polizeifestigkeit von Versammlungen (dies scheint ihm nicht bekannt zu sein!) zwar eine merkwürdige Rechtsauffassung. Darauf wird es für seine Entscheidung aber möglicherweise nicht ankommen. Es komme viel mehr auf die Unerlässlichkeit und Unverzüglichkeit der Maßnahme, die im vorliegenden Fall nach seiner Einschätzung nicht vorhanden gewesen sei, so der Richter.

Die Polizei hielt mit meiner angeblichen „Beratungsresitenz“ dagegen… und bewies dadurch ihre eigene Beratungsresistenz!

Das Wachrufen von Erinnerungen an die damaligen Misshandlungen durch die Polizei – insbesondere im Zuge der Zeugenbefragung – war für mich eine besondere emotionale Belastung.

Die vernommene Polizeizeugin versuchte, das Geschehnisse zu beschönigen und wollte sich beispielsweise nicht daran erinnern, dass mir – trotz Geh-Behinderung – Schmerzen zugefügt wurden, um mich dazu zu zwingen mitzulaufen und an der eigenen Ingewahrsamnahme aktiv mitzuwirken (dies verweigerte ich konsequent, weil es mein Grundrecht ist!). An die Länge der Fußstrecke, die die Polizei mich dem Zufügen von Schmerzen zwingen wollte, zurück zulegen, wollte sie sich – obwohl sie in Hamburg lebt und die Örtlichkeiten kennt! – gar nicht erinnern … Die Kritik an den polizeilichen Maßnahmen und die Schmerzschreie der Betroffenen titulierte sie als „wüsten Beschimpfungen“ es war, als würde sie sich von allem bedroht und angegriffen fühlen – kritische Fragen waren für sie bereits „Beschimpfungen“ oder „Beleidigungen“ sowie « verhöhenend »… Gegen Ende ihrer Vernehmung brach die Zeugin zusammen – eine grausame Situation, die die Verteidigung gerne mit der Abladung der Zeugin verhindert hätte, auf ihren Gesundheitszustand hatte die Verteidigung das Gericht hingewiesen.

Es ist der Sache nicht dienlich die Zeugin erneut zu laden, die Beweisaufnahme soll zu einem späteren Zeitpunkt mit der Vernehmung weiterer beteiligten Polizeibeamten fortgesetzt werden.

Thema sollen auch die Misshandlungen auf dem Polizeirevier sein. Ich kann mir schon denken, wem bei unterschiedlichen Sachverhaltsschilderungen mehr Glauben geschenkt wird… die Erfahrung zeigt, dass Polizeibeamten im Zeugenstand vor Gericht bevorzugt werden. Ich denke nicht, dass die Beamten Misshandlungen zugeben werden. Einige Tatsachen können aber nicht geleugnet werden, weil sie aktenkundig sind: dass ich mich mit Schwerbehindertenausweis ausgewiesen habe und auf der Polizeiwache über strake unerträgliche Schmerzen klagte (dies ist aktenkundig) und… trotz dessen kein Arzt gerufen wurde!

Mal sehen welche Storys zu den Verletzungen von Christian außerdem noch erzählt werden…

Hintergrund

Gegenstand des Verfahrens ist meine und Christians Klage gegen die Polizei auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen (Freiheitsenzieheung und Misshandlung im Gewahrsam) gegen uns anlässlich der „VATTENFALL Cyclassics“ in Hamburg im Jahre 2011. Wir wollten mit Transparenten in Bäumen gegen VATTENFALLS Greenwashing demonstrieren. Die Polizei hatte uns festgenommen, obwohl wir unsere Aktion aus Sicherheitsgründen bereits abgebrochen hatten: Ein Vattenfall-Radrennen-Helfer hatte mit einem an einer Teleskop-Stange befestigten Messer im Baum herumgefuchtelt und Material beschädigt. Die Aktion war bereits abgebrochen worden, als die Polizei eintraf. Sie erkundigte sich nicht einmal nach dem Geschehen – LPD Kneuppert ordnete ohne zu zögern die Ingewahrsamnahme.

Über die Festnahme berichtete ich damals in einem Blog-Beitrag. Den hat den Herr Löwenmark gelesen – dass gibt angeblich meine „ideologischen Überzeugungen“ wieder. Sehr lustig diesen Wortwahl in den Mund eines Beklagtenvertrers, der in der Verhandlung dazu appellierte, „sachlich“ zu bleiben aber selbst Stimmungsmache betrieb…

Es wird sich noch zeigen, wie das Gericht das ganze bewertet.