Die „Affaire tarnac“ und das Gespenst der „kriminellen Vereinigung“ in Frankreich
Eichhörnchen Artikel aus der Zeitschrift GWR September 2018/431 – Der Artikel ist lang, so dass ich ihn in 2 Teilen veröffentliche.
Teil I Die Affaire Tarnac
Widerstand gegen Großprojekte ist den Herrschenden ein Dorn im Auge. Die Konstruktion von „kriminellen Vereinigungen“ als Mittel der Kriminalisierung von politischem Engagement ist envogue – selbst wenn der Staat sich durch Fälschungen und Lügen blamiert. Wie es sowohl die „Affaire tarnac“ als auch die aktuelle Repressionswelle gegen Gegner*innen von Cigéo, dem geplanten Atomklo im französischen Bure, zeigen. Die Parallelen zwischen beiden Affären sind frappierend, die Willkür und Methoden des scheindemokratischen Staats schockierend.
Tarnac im Zeitraffer
November 2008: 150 schwerbewaffneten Polizeibeamte einer Anti-Terroreinheit stürmen einen selbstverwalteten Laden in einem kleinen französischen Dorf Namens Tarnac. „Die Ultralinke entgleist“ titelt die linksliberale Zeitung „Libération“. Die „Gruppe Tarnac“, eine terroristische Vereinigung, soll unter anderem Anschläge auf Hochgeschwindigkeitsstrecken der SNCF anlässlich eines CASTOR-Transportes nach Gorleben verübt haben.
Sie sollen darüber hinaus Ausschreitungen gegen einen Migrationsgipfel 2008 in Vichy geführt haben. Ein linksradikales Pamphlet „der kommende Aufstand“ soll durch den „Kopf“ der Bewegung verfasst worden sein und die kriminelle Energie der Gruppe belegen. Die Innenministerin Michelle Alliot-Marie freut sich öffentlich über den Schlag gegen ein Netzwerk „Ultralinker Anarcho-Autonomer im Zusammenhang mit den Anschlägen“. Der Oberstaatsanwalt spricht von einer „unsichtbaren Zelle“, die zum „bewaffneten Widerstand“ bereit sei. Diese abenteuerliche Zuschreibung wird durch die Presse unkritisch übernommen und die Beschuldigten dadurch vorverurteilt. Fünf junge Menschen kommen ins Gefängnis, vier weitere kommen mit Auflagen frei.
2017: Die Aktivist*innen bleiben bis zu sechs Monate in U-Haft und werden anschließend unter strengen Auflagen freigelassen. Sie dürfen seit nun neun Jahren nicht miteinander kommunizieren, sich nicht in Tarnac aufhalten, sie müssen Meldeauflagen nachkommen und werden dauerüberwacht. Dem Schutz des Kernbereichs des privaten Lebens wird im Ermittlungsverfahren keine Bedeutung beigemessen. Die Ermittlungsakte ist auf über 27.000 Seiten angewachsen, es gibt Protokolle von 15.000 Stunden Abhöraktionen. Der Vorwurf der „terroristischen Vereinigung“ wird durch ein Gericht in zwei Instanzen verneint. Es wird schließlich Anklage wegen „krimineller Vereinigung“ erhoben. Die Angeklagten werfen dem Geheimdienst Manipulationen und einen konstruierten Vorwurf vor.
Frühjahr 2018: Die Angeklagten werden einem medienwirksamen kafkaesken, theatralischen Prozess, samt unkenntlich gemachten Geheimdienstlern, einer Ortsbegehung mit besoffenem Gericht und manipulierten Beweisstücken, freigesprochen. Es hat keine „Tarnac Gruppe“ gegeben, so das Gericht. Eine Beteiligung an Sabotageaktionen kann den Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Der Prozess hat in Frankreich für großes Aufsehen gesorgt und die Rolle von Geheimdiensten und Anti-Terror-Polizei in ein schlechtes Licht gestellt.
Sommer 2018: Ein neuer „Tarnac“ bahnt sich an. Diesmal in Bure, dort wo der französische Staat ein Atomklo bauen will. Menschen, die in den Auseinandersetzungen um das atomare Lager bei der Rechtshilfe mitmachen, sollen eine „kriminelle Vereinigung“ bilden – weil sie dadurch Sabotageaktionen unterstützen würden. Der Staat schreckt nicht vor wiederholten Festnahmen (bis zu 60 Stunden Gewahrsam) und Hausdurchsuchungen zurück. Selbst ein Anwalt ist betroffen und wird verdächtigt, Teil der kriminellen Vereinigung zu sein. „Verhindern wir eine zweite Affäre Tarnac“, schreiben zahlreiche politischen Gruppen in einer gemeinsamen Erklärung.
Eine Landkommune als Kommandozentrale einer unsichtbaren Zelle?
Beschuldigt wurden in der „Affaire Tarnac“ Mitglieder einer Landkommune in dem sonst eher verschlafenen Dorf kommunistischer Prägung Tarnac im französischen Zentralmassiv. Die Aktivist*innen betrieben dort einen selbstverwalteten Lebensmittelladen Namens „Goutailloux“. Der Laden war ein beliebter Treffpunkt für lebhafte politische Gespräche unter Dorfbewohner*innen und Besucher*innen. Die Aktiven der Landkommunen engagierten sich nicht nur in ihrem selbstverwalteten Laden. Ob Globalisierung, Atomkraft oder Flüchtlingspolitik. Sie waren über Tarnac und über die französischen Grenzen hinaus engagiert und beteiligten sich an Treffen, Gegengipfeln und Demonstrationen. Ihre internationale Vernetzung nutzte der Staat um die Konstruktion einer gefährlichen international gut vernetzten Terrorzelle zu nähren. Weil es trotz Dauerüberwachung an Beweismitteln fehlte, bediente man sich gefälschter Überwachungsprotokolle eines V-Manns und eines ominösen anonymen Zeugen.
Im Laufe der „Affaire Tarnac“ kam die zweifelhafte Rolle des vor wenigen Jahren enttarnten britischen Polizeispitzel Marc Kennedy ans Tageslicht. Er hatte sein Unwesen in zahlreichen Ländern – auch in Deutschland – getrieben und seine Dienste den Geheimdiensten und Polizeien angeboten. Die Anklage in der Affaire Tarnac basierte zum Teil auf seinen Aussagen zu einem Treffen anarchistischer Aktivist*innen in den USA, an dem zwei Beschuldigte teilgenommen hätten.
Eine weitere zweifelhafte Stütze der Anklage basierte auf der Aussage eines anonymen Zeugen. Doch er wurde schnell identifiziert. Einem Journalisten, der mit einer versteckten Kamera filmte, erklärte er, durch die Polizei unter Druck gesetzt worden zu sein, um falsche Angaben zur Gewaltbereitschaft der Angeklagten zu machen. Die Behauptung, die Gruppe sei bereit, sich zu bewaffnen, basierte überwiegend auf seiner Aussage.
Für Aufsehen sorgte schließlich ein mindestens in Teilen gefälschtes Überwachungsprotokoll in der Nacht vom Castortransport nach Gorleben 2008. Dieses zentrale Beweismittel wurde im Prozess ausführlich in Augenschein genommen.
Der Prozess
Der Tarnac-Prozess fand im März 2018 in Paris statt und nahm vom ersten Tag an groteske Züge an. Die eloquenten Angeklagten und ihre Anwälte nutzten ihn als politische Bühne für eine Abrechnung mit Justiz, Geheimdiensten und der Antiterror-Polizei. Die Angeklagten erschienen am ersten Prozesstag mit Masken mit dem Gesicht des Oberstaatsanwaltes Oliver Christen, was ihm deutlich missfiel. Der Hauptangeklagte passierte die Geschichte des Rechtsstaatssystems Revue und zitierte ausführlich aus Foucaults „Strafen und Überwachen“. Der medienwirksame Prozess konnte live über Twitter verfolgt werden.
Die Beweisaufnahme über die Anschläge gegen die SNCF in der CASTOR-Nacht nahmen viel Raum ein. Das Überwachungsprotokoll der Nacht „PV D104“ wurde ausführlich besprochen und durch die Verteidigung minutiös auseinander genommen – auch wenn der CASTOR selbst kaum Thema war. Schnell kam der Verdacht auf, dass mindestens ein Teil des Protokolls gefälscht worden sein müsste. Denn die Beamten sollen just in dem Moment als eine Hakenkralle gesetzt wurde, woanders geschaut haben. Sie wollen die Angeklagten die gesamte Zeit in Blick gehabt haben. So wurde beschrieben wie die beiden Hauptangeklagten im Auto kuschelten. Eine sicherlich langweilige Szene. Festzustellen war, dass das Protokoll nach diesem Zeitpunkt auffällig viele Fehler enthält. Die Vermutung liegt nahe, dass die Beamten zu ihrer Dienststelle zurück fuhren und ihr Protokoll anhand der am Auto der Angeklagten angebrachten Peilsenders und von einem Navigationssystem wie Google Map und ihrer Fantasie ergänzten. Die Karten des Navigationsdienstes enthalten viele Fehler, insbesondere bei Über- und Unterführungen. Genau diese Fehler fanden sich im Protokoll wieder.
Die Polizeizeugen, die das Protokoll erstellten, beantragten, anonymisiert aussagen zu dürfen, obwohl ihre vollen Namen in der Akte zu finden waren. Sie präsentierten sich als Schatten hinter einer weißen Wand woraus eine metallische Computerstimme hervor kam. Die gleichen Zeugen fuhren dann zur Ortsbegehung mit.
Ortsbegehung oder Klassenfahrt?
Das Gericht hegte Zweifel am Wahrheitsgehalt des Überwachungsprotokolls und gab dem Antrag der Verteidigung auf eine Ortsbegehung statt. Dies kommt vor französischen Gerichten selten vor. Es wurde durch das Gericht ein Reisebus angemietet. Die Reise glich mehr einer Klassenfahrt als einer Gerichtsverhandlung. Im Bus saßen zusammen die vermeintlichen „Kriminellen“. Sowie das Gericht mit den zwei Staatsanwälten, der Vorsitzenden Richterin und der Protokollkraft. Die vermummten Zeugen waren auch von der Party. Dem Bus folgte ein ganzer Tross an Presse.
Die Verfolgung des Autos der Angeklagten wurde nachgestellt. Es wurde ein Auto vom gleichen Modell wie das von den Angeklagten zum Tatzeitpunkt eingesetzt, Polizist*innen schlüpften in die Rolle
der Aktivist*innen hinein. Weil sich darüber gestritten wurde, was die Beamten am Tattag bei dunklen Verhältnissen denn gesehen haben können oder nicht, wurde die Szene bei Nacht noch einmal gespielt. Nur dass das Abendessen in einem Gemeindehaus dazwischen lag… Der Anwalt der geschädigten SNCF teilte Wein „Saint Julien“ (Julien ist der Vorname des Hauptangeklagten!) aus, die Angeklagten Bier. Das Ergebnis kann sich jede-r ausmalen: ein besoffenes Gericht fährt durch die Gegend. Um Mitternacht waren alle wieder in Paris.
Die Verhandlung ging mit der Vernehmung von Zeugen und Experten weiter. Zwei Sachverständige, die den Spitznamen „Dupont et Dupont“ („Schulz und Schulz“) erhielten, bewunderten die professionelle Ausfertigung der Hakenkralle. „Sie ist perfekt“, sagte einer. „Ich habe nichts hinzufügen, sehr gute Arbeit“ ergänzte der andere. Und sie erklärten wie man gefahrlos eine Hakenkralle mit einem zusammengesteckten Rohr aus PVC anbringen kann. Das Gericht mache unfreiwillig Werbung für Sabotage, scherzten Prozessbeobachter*innen. Die PVC-Rohre wurden ebenfalls in Augenschein genommen. Sie sollen neun Monate nach dem Anschlag in der Marne gefunden worden sein. Sie sollen trotz Strömung und Hochwasser neun Monate an der gleichen Stelle geblieben sein. Die Polizei hatte die Buchhaltung sämtlicher Baumärkte in der Nähe der durch die Beschuldigten in der Tatnacht befahrenen Strecke untersucht, um einen Kauf der Rohre durch die Beschuldigten zu konstruieren. Erstaunlich aber, dass auf Rohren, die erst nach mehreren Monaten gefunden worden sein sollen, der Barcode noch zu lesen war.
Blamage
Das Urteil lautete schließlich auf Freispruch für die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“. Das Gericht schenkte dem Konstrukt der Behörden keinen Glauben. Die höchste Strafe für einen der übrigen Angeklagten belief sich auf 500 Euro und vier Monate Bewährung. Der Betroffene hatte einen falschen Ausweis benutzt und sich geweigert, eine Speichelprobe zur DNA-Analyse abzugeben. Die Strafe soll aber wegen der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nicht vollstreckt werden. In der Öffentlichkeit war übereinstimmend die Rede einer Blamage für die Anti-Terror-Polizei. Diese macht aber genauso weiter wie vorher. Ein zweites Tarnac bahnt sich an, in Bure dieses Mal.
Zu Teil 2 : Bure, eine zweite affaire Tarnac?
(kommt am 31.8)