Keksprozess – Terminänderung und doch Pflichtverteidigung…

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wird dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben.
Die Berufungsverhandlung startete am 9. Januar und sollte am 17. Januar fortgesetzt werden. Karsten Hilsen wurde aber nach dem ersten Verhandlungstag von der Polizei festgenommen und kommt am Montag den 16.2. wieder frei.
Bei einem Besuch in der JVA am gestrigen Freitag teilte Karsten Hilsen seinen UnterstützerInnen mit, dass der Termin am 17.21. ausfällt, weil das Gericht ihm einen Pflichtverteidiger nun doch gewährt hat  – Karstens Antrag auf Pflichtverteidigung war am 9. Januar in der Hauptverhandlung noch vom Gericht abgelehnt  worden – und dieser sich in der Sache erst einarbeiten muss, bevor verhandelt wird.
Der Keksprozess wird am Do. 26. Januar um 14 Uhr vor dem Landgericht Lüneburg fortgesetzt. Einen weiteren Verhandlungstermin wird es voraussichtlich am 14.2. geben – wenn das Verfahren nicht zuvor beendet wird.

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wird dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben.
Die Berufungsverhandlung startete am 9. Januar und sollte am 17. Januar fortgesetzt werden. Karsten Hilsen wurde aber nach dem ersten Verhandlungstag von der Polizei festgenommen und kommt am Montag den 16.2. wieder frei.
Bei einem Besuch in der JVA am gestrigen Freitag teilte Karsten Hilsen seinen UnterstützerInnen mit, dass der Termin am 17.21. ausfällt, weil das Gericht ihm einen Pflichtverteidiger nun doch gewährt hat  – Karstens Antrag auf Pflichtverteidigung war am 9. Januar in der Hauptverhandlung noch vom Gericht abgelehnt  worden – und dieser sich in der Sache erst einarbeiten muss, bevor verhandelt wird.
Der Keksprozess wird am Do. 26. Januar um 14 Uhr vor dem Landgericht Lüneburg fortgesetzt. Einen weiteren Verhandlungstermin wird es voraussichtlich am 14.2. geben – wenn das Verfahren nicht zuvor beendet wird.

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Justizabsurdum "Erzwingungshaft"

Karsten sitzt seit Montag und voraussichtlich bis kommenden Montag in der JVA Lüneburg wegen nicht bezahltem Bußgeld in Erzwingungshaft ein, er wurde nach Schluss der Verhandlung im sogenannten Keksprozess von EPHK Vietgen (der im Prozess als Zeuge auftritt) verhaftet. Die Nachricht hat die Runde gemacht und viele Fragen aufgeworfen. Meine eigene Verhaftung die zuvor während der Gerichtsverhandlung gegen Karsten erfolgte, wurde im gleichen Zug in Medienberichten erwähnt. Es hieß ebenfalls Erzwingungshaft – die Rechtsgrundlage war aber eine andere als bei Karsten.

Ich versuche hier die Hintergründe beider Verhaftungen für nicht rechtskundigen verständlich zu machen. Das klingt nach Realsatire. Justizabsurdum pur!

Karsten sitzt seit Montag und voraussichtlich bis kommenden Montag in der JVA Lüneburg wegen nicht bezahltem Bußgeld in Erzwingungshaft ein, er wurde nach Schluss der Verhandlung im sogenannten Keksprozess von EPHK Vietgen (der im Prozess als Zeuge auftritt) verhaftet. Die Nachricht hat die Runde gemacht und viele Fragen aufgeworfen. Meine eigene Verhaftung die zuvor während der Gerichtsverhandlung gegen Karsten erfolgte, wurde im gleichen Zug in Medienberichten erwähnt. Es hieß ebenfalls Erzwingungshaft – die Rechtsgrundlage war aber eine andere als bei Karsten.

Ich versuche hier die Hintergründe beider Verhaftungen für nicht rechtskundigen verständlich zu machen. Das klingt nach Realsatire. Justizabsurdum pur!

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Der Prozess geht uns auf den Keks ! Akte eins einer Berufungsverhandlung

transpi« Gerichte sind zu Essen da – Kriminalisierung geht uns auf dem Keks » stand heute früh auf einem Transparent zum Auftakt einer Berufungsverhandlung vor dem lüneburger Landgericht. Vorbeilaufende PassantInnen konnten kaum glauben, dass die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung von « containern » bejaht. Dem Angeklagten Karsten Hilsen wird vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben.

NB: Karsten wurde nach der Verhandlung am Montag durch die Polizei verhaftet und für 7 Tage in « Erzwingungshaft » genommen (JVA Lüneburg bis zum 16.1.2012). Mehr dazu


transpi« Gerichte sind zu Essen da – Kriminalisierung geht uns auf dem Keks » stand heute früh auf einem Transparent zum Auftakt einer Berufungsverhandlung vor dem lüneburger Landgericht. Vorbeilaufende PassantInnen konnten kaum glauben, dass die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung von « containern » bejaht. Dem Angeklagten Karsten Hilsen wird vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben.

NB: Karsten wurde nach der Verhandlung am Montag durch die Polizei verhaftet und für 7 Tage in « Erzwingungshaft » genommen (JVA Lüneburg bis zum 16.1.2012). Mehr dazu


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"Keksprozess": Berufungsverhandlung am 9.1.2012

TranspiProzessdaten:

9.1.2012 – 9.15 Uhr Landgericht Lüneburg

Voraus. weitere Termine:Di 17.1. ; Do. 26.1. und Di. 31.1. ; jeweils 9.15 Uhr


Hintergründe:

Dem Angeklagten Karsten Hilsen wird vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entwendet zu haben.

Das Skurrile: Die Kekse um die es geht, sollten weggeworfen werden; das von der Polizei beschlagnahmte Diebesgut aus dem Müll wollte die Konditorei nicht wieder haben.

Dennoch steht der angebliche « Diebe » vor Gericht, weil die Lüneburger Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an die Strafverfolgung bejaht hat und nach der erstinstanzlicher Verurteilung des Angeklagten zu 25 Tagessätze wegen Hausfriedensbruch Berufung eingelegt hat.

TranspiProzessdaten:

9.1.2012 – 9.15 Uhr Landgericht Lüneburg

Voraus. weitere Termine:Di 17.1. ; Do. 26.1. und Di. 31.1. ; jeweils 9.15 Uhr


Hintergründe:

Dem Angeklagten Karsten Hilsen wird vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entwendet zu haben.

Das Skurrile: Die Kekse um die es geht, sollten weggeworfen werden; das von der Polizei beschlagnahmte Diebesgut aus dem Müll wollte die Konditorei nicht wieder haben.

Dennoch steht der angebliche « Diebe » vor Gericht, weil die Lüneburger Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an die Strafverfolgung bejaht hat und nach der erstinstanzlicher Verurteilung des Angeklagten zu 25 Tagessätze wegen Hausfriedensbruch Berufung eingelegt hat.

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