Ankettprozess um Uranmüllzug – Gefahren der Atomkraft im Namen des Volkes "bedeutungslos"

Vor dem Amtsgericht Steinfurt durften wir gestern in Erfahrung bringen, dass der Notstand « nicht möglich » sei und die in diesem Zusammenhang gestellte Beweisanträge « bedeutungslos » sind.  Ob ein Notstand vorliegt musste deshalb erst gar nicht geprüft werden. Man fragt sich warum es im StGB den §34 gibt, wenn er « nicht möglich ist »…  Gesetzliche Bestimmungen, wonach die Umstände einer Handlung in die Strafzumessung einfließen müssen, wurden weiter ignoriert und als « bedeutungslos » abgestempelt. Die nachweislich falschen Aussagen eines Polizeizeugen (der Beweis dafür wurde durch  die Verteidigung eingebracht) sowie geheime und fehlende  Aktenteile durften auch nicht einem Urteil in den Weg stellen.  Das Gericht hatte sich offensichtlich schon lange festgelegt: Hauptsache Verurteilung. Nicht, dass weitere AktivistInnen, auf die Idee kommen, ebenfalls in dieser für den reibungslosen Ablauf der Atomgeschäften nervigen Art und Weise zu demonstrieren!

Aus Protest gegen ein im voraus fest stehendes Urteil, verzichtete die Verteidigung auf die Plädoyers und verließ den Gerichtssal. Die Angeklagten wurden in Abwesenheit verurteilt. Währenddessen wurde vor dem Amtsgericht demonstriert, AktivistInnen kletterten der Justiz aufs Dach. Der Widerstand geht weiter! Und der Prozess in die nächste Instanz.

Pressemitteilung zum gestrigen Prozessabschluss.

Alles wie erwartet: Amtsgericht Steinfurt verurteilt Anti-Atom-Aktivist_innen

Vor dem Amtsgericht Steinfurt durften wir gestern in Erfahrung bringen, dass der Notstand « nicht möglich » sei und die in diesem Zusammenhang gestellte Beweisanträge « bedeutungslos » sind.  Ob ein Notstand vorliegt musste deshalb erst gar nicht geprüft werden. Man fragt sich warum es im StGB den §34 gibt, wenn er « nicht möglich ist »…  Gesetzliche Bestimmungen, wonach die Umstände einer Handlung in die Strafzumessung einfließen müssen, wurden weiter ignoriert und als « bedeutungslos » abgestempelt. Die nachweislich falschen Aussagen eines Polizeizeugen (der Beweis dafür wurde durch  die Verteidigung eingebracht) sowie geheime und fehlende  Aktenteile durften auch nicht einem Urteil in den Weg stellen.  Das Gericht hatte sich offensichtlich schon lange festgelegt: Hauptsache Verurteilung. Nicht, dass weitere AktivistInnen, auf die Idee kommen, ebenfalls in dieser für den reibungslosen Ablauf der Atomgeschäften nervigen Art und Weise zu demonstrieren!

Aus Protest gegen ein im voraus fest stehendes Urteil, verzichtete die Verteidigung auf die Plädoyers und verließ den Gerichtssal. Die Angeklagten wurden in Abwesenheit verurteilt. Währenddessen wurde vor dem Amtsgericht demonstriert, AktivistInnen kletterten der Justiz aufs Dach. Der Widerstand geht weiter! Und der Prozess in die nächste Instanz.

Pressemitteilung zum gestrigen Prozessabschluss.

Alles wie erwartet: Amtsgericht Steinfurt verurteilt Anti-Atom-Aktivist_innen

Vor dem Amtsgericht Steinfurt fiel am gestrigen, fünften, Verhandlungstag das Urteil im Prozess gegen zwei Anti-Atom-Aktivist_innen. Sie wurden zu 70 und 110 Tagessätzen verurteilt.

Vorgeworfen wird den beiden Aktivist_innen mit einer Ankettaktion im Sommer 2012 einen mit Uranhexafluorid beladenen Zug aus der Urananreicherungsanlage in Gronau aufgehalten zu haben, worin die Staatsanwaltschaft eine Störung öffentlicher Betriebe sieht. „Die Verurteilung war vorhersehbar, wir lassen uns davon nicht unterkriegen und sehen uns auf der nächsten Blockade“, so Martin Placht, einer der beiden Angeklagten.

Alle rund 60 Inhaltlichen Anträge der Verteidigung wurden von Richterin Klapproth ohne nennenswerte Überprüfung als bedeutungslos abgelehnt. Auch eklatante Widersprüche in den Zeugenaussagen wurden vom Staatsanwalt Woltering und der Richterin ignoriert. „Die Entscheidung ist mehr eine politische als eine juristische“, führt Cecile Lecomte aus, die als Verteidigerin im Prozess auftrat, „Das es auch anders geht bewies im November 2013 das Amtsgericht Ribnitz-Damgarten, welches in einem ähnlich gelagerten Fall freisprach.“

Wiederholt betonten Staatsanwaltschaft und Richterin, dass ein rechtfertigender Notstand nicht vorgelegen habe, weil es mildere Mittel des Protest gegen die Atomtransporte gegeben hätte. Auch auf wiederholte Nachfrage der Verteidigung waren sie nicht in der Lage auch nur ein einziges zu nennen. „Mit dieser Entscheidung macht sich das Gericht zum Erfüllungsgehilfen der Urenco. Die Betriebsgenehmigung der Urananreicherungsanlage ist unbefristet. Nicht zuletzt deswegen ist Widerstand gegen diese Anlage dem Staat ein Dorn im Auge“, kommentiert Hanna Poddig. 

Weitere Infos: www.nirgendwo.info/steinfurt